Kranhäuser aus dem Kanzlei-Standort Köln

Rechtsanwalt Bankrecht

Schnell, verständlich und ehrlich – direkt mit Anwältin Corinna Ruppel

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Sie haben ein Problem im Bankrecht? Ihnen droht ein erheblicher Schaden? Egal ob Darlehen, Kredit, Bürgschaft oder Online Banking: Die Rechtsanwälte der Kanzlei CDR Legal unterstützten Sie professionell bei allen Fragen zum Bankrecht.

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Vor Ort und deutschlandweit:
Rechtsanwältin Corinna Ruppel von der Kanzlei CDR Legal

Kanzleiinhaberin Corinna D. Ruppel (LL.M.)

Über die KanzleiZur Person

Ihr Partner im Bankrecht - schnell und effektiv

Die Rechtsanwaltskanzlei CDR Legal bietet spezialisierte Rechtsberatung im Bank- und Kapitalmarktrecht für Opfer von Online-Banking-Betrug, Kreditkartenbetrug und gehackten Bankkonten. Unsere auf Bankrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte unterstützen unsere Mandanten strategisch bei der Durchsetzung von Ansprüchen, der Abwehr von Forderungen und der Klärung von Haftungsfragen. Darüber hinaus helfen wir bei der Abwendung von Zwangsversteigerungen und der Kündigung von Bürgschaften. Schnell, verständlich und ehrlich – direkt mit Ihrem Anwalt. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz, um Ihre Rechte zu wahren und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

08031 / 7968029

Deutscher Anwalt Verein
DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
Bekannt aus Die Zeit
Bekannt aus Kommentar der Frankfurter Allgemeinen
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Erfahrungen von Mandanten mit uns

Rechtsanwalt für Bankrecht: Kompetente Beratung und Vertretung

Bei rechtlichen Problemen mit Banken stehen wir Ihnen zur Seite. Ob Kreditverträge, Gebühren oder Finanzbetrug – wir vertreten Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. In diesem Artikel erläutern wir, wie wir Sie unterstützen können.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in komplexen Finanzangelegenheiten, einschließlich Kredit- und Anlagefragen, mit dem Ziel, ein Gleichgewicht zwischen Finanzinstituten und Privatpersonen herzustellen. Schutz vor Finanzbetrug ist unerlässlich: Kundinnen und Kunden sollten Finanzangebote stets kritisch hinterfragen und betrügerische Angebote erkennen. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen unseriöse Anbieter.

Unsere Expertise im Bankrecht

Unsere Kanzlei ist Ihr erster Ansprechpartner bei rechtlichen Problemen mit Banken und Finanzdienstleistern. Wir bieten fundierte Beratung und Unterstützung in einem breiten Spektrum von Finanzangelegenheiten, einschließlich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unser Ziel ist es, das Gleichgewicht zwischen Finanzinstituten und Privatpersonen zu erhalten und wiederherzustellen.

Der Bereich des Bankrechts ist komplex und umfasst zivil- und handelsrechtliche Vorschriften sowie verschiedene spezialgesetzliche Regelungen. Konflikte können bei Krediten, Fonds, Investmentzertifikaten und anderen Finanzgeschäften auftreten. Besonders brisant wird es, wenn es um den ‘grauen Kapitalmarkt’ geht, bei dem häufig Unternehmensbeteiligungen im Mittelpunkt stehen.

Schutz vor Finanzbetrug

Finanzbetrug ist ein ernstes Problem, von dem sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betroffen sein können. Unaufgeforderte Anrufe von Anbietern mit Geschäftsangeboten sind in Deutschland verboten und oft ein Zeichen für Betrug. Es ist wichtig, solche Angebote kritisch zu hinterfragen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Seriöse Angebote versprechen keine überhöhten Renditen und setzen die Anleger nicht unter Druck.

Bevor Sie in Finanzprodukte investieren, sollten Sie sich über die Rückzahlungsfähigkeit der Produkte informieren und die Seriosität des Anbieters gründlich prüfen. Wir prüfen Ansprüche gegen unseriöse Anlagevermittler oder Anlageberater und helfen Ihnen, sich gegen betrügerische Praktiken zu wehren. Sollten Sie Opfer von Betrug im Online-Banking geworden sein, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Geld zurückzubekommen.

Widerrufsrecht nutzen

Das Widerrufsrecht ist ein starkes Instrument für Verbraucher, um sich gegen fehlerhafte Kreditverträge zu wehren. Dank des ‘ewigen Widerrufsrechts’ können Verbraucher einen Kreditvertrag auch noch nach Jahren widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Häufige Fehler sind ungenaue Pflichtangaben oder fehlende Angaben zu den zuständigen Behörden.

Mehr als 50 Prozent aller Kreditverträge enthalten Fehler, die einen Widerruf auch nach Ablauf der regulären Widerrufsfrist ermöglichen. Verbraucher, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, haben laut EuGH ein Widerrufsrecht, das sie auch nach Jahren noch ausüben können. Mit dem Widerrufsjoker können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch noch nach längerer Zeit vom Kreditvertrag lösen und erhalten alle bis dahin geleisteten Raten und Anzahlungen zurück.

Ein erfolgreicher Widerruf eines Kreditvertrages hat zudem den Vorteil, dass die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entfällt. Dies kann insbesondere bei Autokrediten oder Baukrediten von großem Vorteil sein.

Ansprüche gegen Banken durchsetzen

Bankkunden haben häufig Ansprüche gegen ihre Bank, sei es wegen unzulässiger Entgelte oder wegen fehlerhafter Beratung. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat bestimmte Entgelte von Sparkassen für unzulässig erklärt, insbesondere Entgelte für die Benachrichtigung über die Ablehnung von SEPA-Lastschriften und Überweisungsaufträgen mangels Deckung. Kundinnen und Kunden können diese Entgelte zurückfordern und haben Anspruch auf Zinsen, wenn ihr Konto überzogen wurde.

Der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Entgelte verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Sparkassenkunden sollten daher ihre Kontoauszüge kritisch prüfen und ihre Ansprüche schriftlich und detailliert geltend machen.

Wird ein Bankkunde falsch beraten, hat er Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Bank ihn nicht über alle Risiken und Provisionen aufgeklärt hat. Wichtig ist, schnell zu handeln, damit Schadensersatzansprüche nicht durch Verjährung verloren gehen. Kompetente anwaltliche Beratung ist oft unerlässlich, um diese Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Hilfe bei Kredit- und Darlehensverträgen

Probleme mit Kredit- und Darlehensverträgen sind keine Seltenheit. Kundinnen und Kunden können gegen die Bank vorgehen, wenn es um unzulässige Bearbeitungsgebühren, überhöhte Kreditzinsen oder eine Vorfälligkeitsentschädigung geht, wenn ein Kredit vor Ablauf der Zinsbindung abgelöst wird.

Eine Umschuldung ist oft sinnvoll, insbesondere wenn der neue Kredit mindestens 0,2 Prozent günstiger ist als der alte. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie erlaubt die Umschuldung von Ratenkrediten jederzeit, wenn sie nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Bei Baufinanzierungen kann die Restschuld nach 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung umgeschuldet werden.

Bei Problemen mit Kreditsicherheiten wie Hypotheken oder Grundschulden sollte man sich rechtlich beraten lassen. Im Falle einer Kreditkündigung kann es zu Problemen bei der Verwertung der gestellten Sicherheiten kommen.

Kapitalanlegerrechte stärken

Kapitalanleger in Deutschland verlieren jährlich Milliardenbeträge bei Kapitalanlagegeschäften, häufig aufgrund von Falschberatung und Intransparenz. Bewusste Falschberatung und schwer verständliche Verkaufsprospekte führen häufig dazu, dass Anleger übervorteilt und nicht auf Augenhöhe beraten werden. In solchen Fällen kann von einem Fehlverhalten der Berater gesprochen werden.

Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung, Prospekthaftung, Betrug oder Sittenwidrigkeit kann ein im Bank- und Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt helfen. Er gleicht das Wissensungleichgewicht zwischen Anleger und Bank aus, um den erlittenen Schaden auszugleichen.

Oft lohnt es sich, uns als Ihre Anwältinnen und Anwälte für Bankrecht einzuschalten. Wir prüfen die Rechtslage und den Sachverhalt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Rechte als Kapitalanleger gewahrt bleiben.

Konflikte im Bankvertragsrecht lösen

Konflikte im Bankvertragsrecht können vielfältig sein und betreffen häufig Bankkonten und allgemeine Geschäftsbedingungen. Auch sogenannte Sicherheiten, die für Kredite bestellt werden, fallen unter das Bankvertragsrecht und können Konfliktpotential bergen.

Oftmals ist eine außergerichtliche Lösung nicht zielführend, so dass eine gerichtliche Vertretung notwendig werden kann. Ein Beispiel hierfür ist das vom Landgericht Düsseldorf als kundenfeindlich und unzumutbar eingestufte Vorgehen der Targo-Bank, die ihre Kunden per Pop-up-Fenster aufforderte, neuen AGB und Preisen zuzustimmen.

In solchen Fällen ist es wichtig, einen kompetenten Anwalt an seiner Seite zu haben, der Ihre Interessen vertritt und für eine faire Lösung sorgt.

Ihre Rechte als Bankkunde

Bankkunden haben das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Bank schriftlich zu erhalten. Sie sollten auch alle relevanten Informationen über die Produkte, die sie abschließen, in schriftlicher Form erhalten. Ebenso wichtig sind klare Informationen über alle Gebühren, und es ist ratsam, Kopien der Geschäftsunterlagen aufzubewahren.

Bei Fragen oder Problemen sollten sich Kunden sofort an ihren Berater oder Partner wenden und nicht lange warten. Ist die Bank nicht kooperativ, können neutrale Stellen wie Ombudsleute oder Verbraucherzentralen helfen.

Auch langjährige Bankkunden stoßen bei ihrer Bank manchmal auf taube Ohren und benötigen anwaltliche Hilfe, um ihre Rechte durchzusetzen. Fehlende gesetzliche Regelungen haben den Banken lange Zeit zu viel Spielraum im Vertrieb gelassen, der erst nachträglich durch Anwälte und Rechtsprechung eingeschränkt wurde.

F.A.Q.

Wann erhalte ich die kostenlose Ersteinschätzung?

Bereits am nächsten Werktag. Andernfalls nehmen wir Kontakt auf und vereinbaren mit Ihnen einen Termin. Falls die Ersteinschätzung einmal nicht möglich sein sollte, melden wir uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

Was kann ich von CDR Legal erwarten?

Erfahrung, Kompetenz und Beharrlichkeit. Die konsequente Orientierung an Ihrem wirtschaftlichen Interesse. Und digitale Werkzeuge zum persönlichen Austausch.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hängen die Kosten vom Gegenstandswert Ihres Falls ab. Falls dieser unklar ist oder ein Sonderfall vorliegt, vereinbaren wir gemeinsam einen Stundensatz.

Wer übernimmt die Kosten?

Zum Service unserer Kanzlei gehört die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ist diese negativ, sprechen wir mit Ihnen Schritt für Schritt über die Kosten und Risiken. Wir berechnen Ihnen ausschließlich Kosten, die wir vorab mit Ihnen besprochen haben. Sie erleben bei uns keine Überraschungen.

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