Rechtsanwaltskanzlei für Bankrecht

Schnell, verständlich und ehrlich – direkt mit Anwältin Corinna Ruppel

Ihnen droht ein erheblicher Schaden durch einen Online Banking Betrug oder andere Probleme im Bankrecht? Egal ob Darlehen, Kredit, Bürgschaft oder Online Banking: Unsere Expertise im Bankrecht sichert Ihnen eine starke Vertretung gegen Banken und Finanzinstitute.

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Rechtsanwältin Corinna Ruppel von der Kanzlei CDR Legal
Rechtsanwältin Corinna D. Ruppel - CDR Legal

Ihr verlässlicher Partner im Bankrecht – persönlich, klar und zielgerichtet

CDR Legal steht Ihnen mit spezialisierten Anwältinnen und Anwälten zur Seite, um Ihre Interessen im Bankrecht entschlossen zu vertreten. Ob bei Online-Banking-Betrug, Kreditkartenbetrug oder gehackten Bankkonten: Wir beraten Sie klar und verständlich über Ihre Möglichkeiten und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein.

Unsere Expertise umfasst die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen und die Klärung von Haftungsfragen. Auch bei der Abwendung von Zwangsversteigerungen oder der Kündigung von Bürgschaften sind wir Ihre starke Unterstützung. Bei uns erhalten Sie schnelle und ehrliche Rückmeldungen, direkt von Ihrem Anwalt – weil wir wissen, dass klare Kommunikation und Vertrauen der Schlüssel zu Ihrem Erfolg sind.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement, um Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

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Ihre rechtliche Unterstützung: Mit Empathie, Kompetenz und Transparenz.

Schaffen Sie sich Klarheit über Ihre rechtliche Situation – kostenlos und unverbindlich im Erstgespräch. So funktioniert’s:

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Kanzlei für Bankrecht: Kompetente Beratung und Vertretung

Bei rechtlichen Problemen mit Banken stehen wir Ihnen zur Seite. Ob Kreditverträge, Gebühren oder Finanzbetrug – wir vertreten Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Als Kanzlei im Bankrecht bietet CDR Legal Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in komplexen Finanzangelegenheiten, einschließlich Kredit- und Anlagefragen, mit dem Ziel, ein Gleichgewicht zwischen Finanzinstituten und Privatpersonen herzustellen. Schutz vor Finanzbetrug ist unerlässlich: Kundinnen und Kunden sollten Finanzangebote stets kritisch hinterfragen und betrügerische Angebote erkennen. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen unseriöse Anbieter.

Unsere Expertise im Bankrecht

Der Bereich des Bankrechts ist komplex und umfasst zivil- und handelsrechtliche Vorschriften sowie verschiedene spezialgesetzliche Regelungen, die Banken, Finanzdienstleister und deren Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Unternehmen und anderen Institutionen betreffen. Die Expertise der Kanzlei CDR Legal umfasst unter anderem die folgenden Themen:

Sicherheit und Haftung beim Online Banking Betrug

Online Banking Betrug hat mit Phishing, Quishing, Trojanern, Job Scamming, Identitätsdiebstahl und anderen Maschen verschiedene Gesichter und betrifft zahlreiche namhafte Unternehmen. Eine Frage führt jedoch alle Fälle zusammen: Wer übernimmt den entstandenen Schaden? Laut § 675u BGB haftet die Hausbank für den Schaden, sofern es sich bei dem Online Banking Betrug um einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang handelt. Doch nicht immer sind die Banken und Finanzinstitute einsichtig und erstatten den Schaden, ohne den Fall zu überprüfen. Stoßen Sie auf Komplikationen in der Kommunikation mit Ihrer Bank oder benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche, wenden Sie sich an uns. Dies betrifft nicht nur den Online Banking Betrug, sondern auch den Kreditkartenbetrug. Hier finden Sie Tipps, was Sie bei einem Kreditkartenbetrug tun sollten und Informationen, wer für die Haftung infrage kommt.

Hilfe bei Kredit- und Darlehensverträgen

Probleme mit Kredit- und Darlehensverträgen sind keine Seltenheit. Kundinnen und Kunden können gegen die Bank vorgehen, wenn es um unzulässige Bearbeitungsgebühren, überhöhte Kreditzinsen oder eine Vorfälligkeitsentschädigung geht, wenn ein Kredit vor Ablauf der Zinsbindung abgelöst wird. Eine Umschuldung ist oft sinnvoll, insbesondere wenn der neue Kredit mindestens 0,2 Prozent günstiger ist als der alte. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie erlaubt die Umschuldung von Ratenkrediten jederzeit, wenn sie nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Bei Baufinanzierungen kann die Restschuld nach 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung umgeschuldet werden.

Lassen Sie sich bei Problemen mit Kreditsicherheiten wie Hypotheken oder Kündigungen von Grundschulden rechtlich beraten. Im Falle einer Kreditkündigung durch die Bank kann es zu Problemen bei der Verwertung der gestellten Sicherheiten kommen oder zu negativen Schufa Einträgen führen. Die Kanzlei für Bankrecht CDR Legal steht Ihnen hier zur Seite.

Das Widerrufsrecht ist ein starkes Instrument für Verbraucher, um sich gegen fehlerhafte Kreditverträge zu wehren. Dank des „ewigen Widerrufsrechts“ können Verbraucher einen Kreditvertrag auch noch nach Jahren widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Häufige Fehler sind ungenaue Pflichtangaben oder fehlende Angaben zu den zuständigen Behörden. Mehr als 50 Prozent aller Kreditverträge enthalten Fehler, die einen Widerruf auch nach Ablauf der regulären Widerrufsfrist ermöglichen.

Verbraucher, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, haben laut EuGH ein Widerrufsrecht, das sie auch nach Jahren noch ausüben können. Mit dem Widerrufsjoker können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch noch nach längerer Zeit vom Kreditvertrag lösen und erhalten alle bis dahin geleisteten Raten und Anzahlungen zurück. Ein erfolgreicher Widerruf eines Kreditvertrages hat zudem den Vorteil, dass die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entfällt. Dies kann insbesondere bei Autokrediten oder Baukrediten von großem Vorteil sein.

Ihre Rechte als Bankkunde

Bankkunden haben diverse Rechte. Dazu gehört unter anderem das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank schriftlich zu erhalten. Sie sollten auch alle relevanten Informationen über die Produkte, die sie abschließen, in schriftlicher Form erhalten. Ebenso wichtig sind klare Informationen über alle Gebühren, und es ist ratsam, Kopien der Geschäftsunterlagen aufzubewahren. Bei Fragen oder Problemen sollten Sie sich sofort an Ihren Berater oder Partner wenden und nicht lange warten. Ist die Bank nicht kooperativ, können neutrale Stellen wie Ombudsleute oder Verbraucherzentralen helfen.

Auch langjährige Bankkunden stoßen bei ihrer Bank gelegentlich auf taube Ohren und benötigen anwaltliche Hilfe, um ihre Rechte durchzusetzen. Die kann zum Beispiel bei einer plötzlichen Kontosperrung oder der Forderung eines Mittelherkunftsnachweises der Fall sein. Fehlende gesetzliche Regelungen haben den Banken lange Zeit zu viel Spielraum im Vertrieb gelassen, der erst nachträglich durch Anwälte und Rechtsprechung eingeschränkt wurde.

Mit CDR Legal Konflikte im Bankrecht lösen

Unsere Kanzlei CDR Legal unterstützt Sie dabei, Konflikte im Bankrecht erfolgreich zu lösen – sei es bei Streitigkeiten über unberechtigte Gebühren, Probleme mit Kreditverträgen oder Ansprüchen nach einem Online Banking Betrug. Mit unserer Expertise und dem Blick für Ihre individuellen Anliegen setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um faire Lösungen zu finden und Ihre Ansprüche durchzusetzen – kompetent, verlässlich und transparent.

Füllen Sie ganz einfach das folgende Kontaktformular aus und wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wann erhalte ich die kostenlose Ersteinschätzung?

Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren, rufen wir Sie wie gewünscht an. Bei Kontaktaufnahme über das Kontaktformular melden wir uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen. Falls die Ersteinschätzung einmal nicht möglich sein sollte, melden wir uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

Was kann ich von CDR Legal erwarten?

Eine ehrliche, transparente, kompetente und verständliche Beratung. Wir setzen uns engagiert und persönlich für Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen ein und begleiten Sie mit einem klaren Blick auf Chancen und Risiken – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Falls. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig darüber, damit Sie selbst eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hängen die Kosten vom Gegenstandswert Ihres Falls ab. Falls dieser unklar ist oder ein Sonderfall vorliegt, vereinbaren wir gemeinsam einen Stundensatz.

Wer übernimmt die Kosten?

Zum kostenlosen Service unserer Kanzlei gehört auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ist diese negativ, sprechen wir mit Ihnen Schritt für Schritt über die Kosten und Risiken. Wir berechnen Ihnen ausschließlich Kosten, die wir vorab mit Ihnen besprochen haben. Gerade wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, gehen wir sehr umsichtig mit Ihrem Fall um.

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