Private Darlehen unter Freunden, Familienmitgliedern und Kollegen haben viele Vorteile. Da sie oft auf Vertrauensbasis vergeben werden, verzichten die Parteien häufig auf einen schriftlichen Vertrag. Doch nun zahlt Ihr Freund das Darlehen nicht mehr zurück - Wie können Sie die privaten Schulden einfordern? 

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch ohne Vertrag haben Sie die Möglichkeit, die privaten Schulden einzufordern
  • Privatschulden haben eine generelle Verjährungsfrist von drei Jahren
  • Besitzen Sie als Gläubiger einen Vollstreckungstitel, verjährt die Forderung erst nach 30 Jahren
  • Erteilen Sie zunächst eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung
  • Ein Anwalt kann Sie bei dem gerichtlichen Mahnantrag unterstützen

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Geld verliehen ohne Vertrag – Private Schulden einfordern

Wenn Sie Geld verliehen haben und es nicht wie vereinbart zurückbekommen, müssen Sie das Darlehen innerhalb von drei Jahren zurückfordern. Das können Sie mit Zahlungserinnerungen, Mahnschreiben, einem Mahnantrag und zuletzt mit einer Klage tun. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Fristen der Forderungen einhalten, denn nach drei Jahren verjährt die Möglichkeit.

Ein schriftlicher Vertrag hilft Ihnen dabei, das Schuldverhältnis nachzuweisen. Schließlich sind in diesem alle wichtigen Informationen enthalten, wie die Höhe des Darlehens, die Regelmäßigkeit der Zahlungen und Details zum Zinssatz. Aber auch ohne Vertrag können Sie die Geldforderung geltend machen.

Denn in Deutschland gelten finanzielle Verbindlichkeiten auch mit einer mündlichen Absprache, also ohne schriftlichen Vertrag. Probleme treten jedoch auf, wenn der Darlehensnehmer die Höhe des Darlehens bestreitet oder andere Vereinbarungen verleugnet. An dieser Stelle ist es wichtig, dass Sie möglichst viele Beweise sammeln. Dies können sein:

  • Nachrichten über die Privatschulden
  • Überweisungen
  • Zeugenaussagen
  • Andere Belege (Rechnung, Quittung etc.)

Sollte sich der Darlehensnehmer trotz der Zahlungsaufforderungen und der vorliegenden Beweise weigern, die Privatschulden zu begleichen, sollten Sie auf Unterstützung zurückgreifen. Für das Eintreiben der privaten Schulden können Sie ein Inkassounternehmen, einen Gerichtsvollzieher oder einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen.

CDR Legal ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Mit der entsprechenden Expertise können wir Sie dabei unterstützen, einen Mahnbescheid zu verfassen und gegebenenfalls ein Verfahren einzuleiten. 

Privates Darlehen wird nicht zurückgezahlt - Die Rechtslage

Wenn Sie private Schulden einfordern wollen, haben Sie generell das Recht auf Rückzahlung. Paragraf 488 BGB regelt die Rückzahlungspflicht. Er besagt, dass der Darlehensnehmer verpflichtet ist, dem Darlehensgeber den empfangenen Betrag (Darlehenssumme) zurückzuzahlen. Weitere Regelungen und Bedingungen können Sie in einem Vertrag festlegen.

Auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, kann eine mündliche Vereinbarung vor Gericht als bindend angesehen werden. Die Beweislast liegt hier jedoch oft beim Kläger, in diesem Fall bei Ihnen. Deswegen ist es besonders wichtig, dass Sie Beweise sammeln. 

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten können, ist es üblich und oft rechtlich erforderlich, noch vor der Verjährung (drei Jahre) dem Kreditnehmer eine angemessene Frist zur Rückzahlung zu setzen. Dies geschieht normalerweise durch eine schriftliche Mahnung. Der Mahnbescheid ist ein behördliches Schreiben, das beim Mahngericht eingereicht wird. Hierauf kann der Schuldner jedoch einen Widerspruch einreichen. 

Sollte Ihr Freund, Familienmitglied oder Kollege das Geld weiterhin nicht zurückzahlen, können Sie eine Zivilklage beim Amtsgericht in Betracht ziehen. Hierbei sollten Sie jedoch bedenken, dass dies mit Gebühren, Kosten und einem gewissen Zeitaufwand verbunden sein kann. An dieser Stelle ist es sinnvoll, einen erfahrenen Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten.

Wenn Sie vor Gericht gewinnen, erhalten Sie einen gerichtlichen Titel. Dieses Urteil erlaubt es Ihnen, verschiedene Mittel zur Zwangsvollstreckung einzusetzen, wie die Pfändung von Vermögenswerten, Bankkonten oder Lohnpfändungen. ​​​​​​​Die titulierte Forderung hat eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Sie haben somit deutlich mehr Zeit, Ihre Forderung eintreiben zu können. 

Wie kann ich mein geliehenes Geld zurückfordern?

Bevor Sie einen Anwalt einschalten und rechtliche Schritte unternehmen, könnten Sie auch eine Schuldnerberatung oder Mediation in Betracht ziehen. Dies kann eine weniger formelle Methode sein, um eine Einigung zu erzielen, ohne vor Gericht zu gehen. Eine außergerichtliche Einigung ist etwa ein notarielles Schuldanerkenntnis, das eine neue Ratenzahlung vereinbart.

Sollte Ihre Rechnung so jedoch nicht aufgehen, können Sie die folgenden Schritte einleiten:

  1. Versenden Sie eine schriftliche Zahlungserinnerung innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren.
  2. Setzen Sie den Schuldner mit einer Mahnung in Verzug. Hier können Sie zudem Verzugszinsen verlangen. 
  3. Beauftragen Sie eventuell ein Inkasso-Unternehmen, um die privaten Schulden einzufordern.
  4. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt und leiten Sie ein Mahnverfahren ein

Die Beauftragung von Inkasso-Unternehmen und Gerichtsvollzieher sollte immer der letzte Schritt sein, den Sie wählen. Schließlich sind mit der Beauftragung von professioneller Unterstützung Gebühren und anderweitige Kosten verbunden. Ein erfahrener Anwalt sollte zunächst Ihre Ausgangslage und somit Ihre Chancen vor Gericht überprüfen

Zahlungserinnerung, Mahnung, Anzeige

In dieser Reihenfolge können Sie vorgehen, wenn ein Privatkredit nicht zurückgezahlt wird. Die Zahlungserinnerung ist in der Regel der erste Schritt in einem Mahnverfahren. Sie ist eine freundliche Aufforderung an den Schuldner, die ausstehende Zahlung innerhalb einer festgelegten Frist zu leisten.

Wenn die Zahlungserinnerung nicht erfolgreich ist, folgt die Mahnung. Die Mahnung ist förmlicher als die Zahlungserinnerung und deutet darauf hin, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden können, wenn die Zahlung nicht erfolgt.

Eine Anzeige bei der Polizei sollten Sie nur erstatten, wenn Sie über ausreichend Beweise verfügen. Denn ansonsten kann es in einem extremen Fall dazu kommen, dass der Darlehensnehmer eine Gegenklage aufgrund von Verleumdung einreicht. Ein erfahrener Anwalt kann Sie an dieser Stelle ebenfalls unterstützen. 

CDR Legal bespricht zunächst mit Ihnen Ihre Chancen vor Gericht. Bevor Sie eine Klage einreichen und ein Verfahren beginnen, ist es wichtig zu wissen, wie Ihre Ausgangslage aussieht

Wenn ein Privatkredit nicht zurückgezahlt wird: Vollstreckungsbescheid beantragen

Jemand schuldet Ihnen Geld, zahlt es jedoch nicht zurück. Sie haben bereits Zahlungserinnerungen und Mahnungen versendet, doch die Rückzahlung des Darlehens oder eine Schuldanerkenntnis bleiben aus. Um Ihre Geldforderung durchzusetzen, gibt es noch einen letzten Schritt: Die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids. Diese sollten Sie auf jeden Fall mit der Unterstützung eines Anwalts einleiten. Folgende Schritte gehören dazu, wenn Sie als Gläubiger Ihr geliehenes Geld wieder eintreiben wollen:

  1. Prüfung der Voraussetzungen: Haben Sie dem Schuldner bereits eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung geschickt?
  2. Dokumentation der Forderung: Besitzen Sie alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente, die Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner belegen?
  3. Antrag auf Mahnbescheid: Ihr Anwalt reicht einen Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht ein. In der Regel geschieht dies beim örtlichen Amtsgericht.
  4. Gerichtliche Prüfung und Erlass des Vollstreckungsbescheids: Das Gericht prüft den Antrag und, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erlässt es den Mahnbescheid. Dieser wird dem Schuldner zugestellt und enthält eine Frist für einen Widerspruch.
  5. Widerspruch des Schuldners: Falls der Schuldner Widerspruch einlegt, wird der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht fortgesetzt. Andernfalls wird der Mahnbescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist rechtskräftig und gilt als Vollstreckungsbescheid.
  6. Vollstreckungstitel: Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids können Sie, unterstützt durch Ihren Anwalt, Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, um die ausstehende Forderung zwangsweise durchzusetzen. Die Verjährungsfrist weitet sich auf 30 Jahre aus. 

Generell haben Sie selbstverständlich einen Anspruch auf die Rückzahlung Ihres Privatdarlehens. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Umstände auch beweisen können. Am besten eignet sich dafür ein schriftlicher Vertrag. Doch auch mündliche Vereinbarungen gelten als bindend. Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Ihre Gewinnchancen vor Gericht realistisch einzuschätzen. 

Verjährung von einem Privatkredit

Wie bereits mehrfach erwähnt, gilt eine Verjährung auch für Aufforderungen zur Rückzahlung von privaten Darlehen. Die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren können Sie jedoch verlängern, indem Sie vor Gericht eine Zwangsvollstreckung anstoßen. Laut § 212 BGB beginnt sie in diesem Moment erneut. Liegt durch einen gerichtlichen Bescheid eine titulierte Forderung vor, haben Sie einen Anspruch auf eine Frist von 30 Jahren. 

Vorbeuge: Wie schließe ich einen Vertrag für ein privates Darlehen ab?

Eine solide Absicherung Ihres privaten Darlehens ist die beste Voraussetzung für die Situation, in der Ihr Schuldner das Geld nicht zurückzahlt. Ein schriftlicher Vertrag ist dafür grundlegend. Denn in diesem halten die Parteien nicht nur den Betrag des privat geliehenen Geldes fest, sondern auch alle Rahmenbedingungen. Folgende Informationen sollten in einem Darlehensvertrag enthalten sein:

  • Persönliche Daten von Kreditgeber und Kreditnehmer (Name und Adresse)
  • Höhe des Darlehens
  • Datum des Vertragsabschlusses und der Auszahlung des Geldes
  • Vereinbarungen zur Rückzahlung
  • Ggf. Sicherheiten
  • Unterschrift beider Parteien

Den Darlehensvertrag über privates Geld können Sie eigenständig aufsetzen. Dafür benötigen Sie weder die Unterstützung eines Anwalts, noch die eines Notars. Allerdings verstärkt die Einbindung von externem Fachpersonal die Rechtmäßigkeit des Vertrags. Behalten Sie eine Kopie des Vertrags für sich und händigen Sie eine weitere Kopie dem Schuldner aus. 

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