-
24/7 können Sie uns schreiben Fall schildern
-
Ihr kostenloses Erstgespräch 08031 / 7968029
-
Sie brauchen sofort Hilfe? Termin eintragen
Risiken geschlossener Fonds
Geschlossene Beteiligungen gibt es mittlerweile in vielen Varianten, beispielsweise in Form geschlossener Containerfonds, Schiffsfonds oder Private Equity Fonds. Oft verspricht ein Investment einerseits eine überdurchschnittliche Rendite. Auf der anderen Seite gehen Anleger allerdings ein deutlich erhöhtes Risiko ein, wenn sie sich für eine solche unternehmerische Beteiligung entscheiden.
In unserem Beitrag gehen wir näher darauf ein, worin die Risiken für Anleger im Detail bestehen, die Verbindung mit dem Investment in geschlossene Fonds auftreten. Ferner beleuchten wir, dass auch der Erfolg des Fonds mit diversen Risiken ausgestattet ist und worum es sich im Einzelnen handelt.
Inhalte des Artikels
Zahlreiche Risiken für den Anleger bei geschlossenen Fonds
Zunächst möchten wir in einer Übersicht die wichtigsten Risiken nennen, die Sie als Anleger eingehen, falls Sie sich für ein Investment in geschlossene Fonds entscheiden. Anschließend gehen wir auf einige dieser Gefahren und Nachteile etwas näher ein, die besonders erklärungsbedürftig sind.
Im Überblick sind es insbesondere die folgenden Risiken, die Sie als Anleger vor einem Investment in geschlossene Beteiligungen kennen sollten:
- Insolvenz- und Liquidationsrisiko (u.a. Totalverlust und Nachschusspflicht)
- Haftungsrisiken
- Langfristige Kapitalbindung
- Eingeschränkte Mitbestimmung
- Fehlende Risikostreuung
- Eingeschränkte Handelbarkeit der Anteile
- Ertragsrisiko
- Hohe Mindesteinlage
- Zum Teil hohe Kosten
- Unter Umständen: Währungsrisiko
Seit Jahren berät und begleitet CDR Legal Mandanten im Bankrecht, Erbrecht, Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht. Die Kanzlei bietet, Erbrechtsfälle ausgenommen, eine kostenlose Ersteinschätzung und vertritt Sie gerne darüber hinaus, wenn in Ihrem Fall gute Erfolgschancen bestehen.
Kostenlose
Ersteinschätzungen
Mandanten
Insgesamt
Ø-Bewertung aus
388 Rezensionen
Anvertraute
Streitwerte
Kostenlose
Ersteinschätzung
Deckungszusage
Rechtsschutz
Anspruch durchsetzen
bzw. abwehren
CDR Legal bietet korrekte, günstige und zielführende Rechtsdienstleistungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kanzleien übernehmen wir nur Fälle mit echten Erfolgschancen und stellen Ihnen nichts Unerwartetes in Rechnung. Sie werden stets informiert, behalten die Kostenkontrolle und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in unseren Spezialgebieten. Weiterlesen
CDR Legal in Presse & Medien:
Das Insolvenz- und Liquidationsrisiko
Das größte Risiko bezüglich eventueller sehr negativer finanzieller Auswirkungen besteht bei geschlossenen Fonds im Insolvenz- bzw. Liquidationsrisiko. In der Vergangenheit gab es bereits zahlreiche geschlossene Fonds, die Insolvenz anmelden mussten. Das bedeutete für Anleger nicht selten der Totalverlust des investierten Kapitals.
Somit besteht bei geschlossenen Fonds stets ein Insolvenz- und Liquidationsrisiko. Damit allerdings nicht genug: Je nach Konstruktion und Bedingungen des Fonds kann es passieren, dass Sie mehr als Ihr investiertes Kapital verlieren. Dies wäre der Fall, falls es eine vertraglich vereinbarte Nachschusspflicht gibt.
Unter dieser Voraussetzung würden Sie als Miteigentümer der Gesellschaft dazu aufgefordert werden können, weitere Einlagen zu leisten. Damit einher geht der grundsätzlich bestehende Nachteil von geschlossenen Beteiligungen, dass Ihre Forderungen gegenüber dem Fonds in der Regel als letzte bedient werden. Sie sind kein Gläubiger des Emittenten, sondern rechtlich betrachtet Miteigentümer der Gesellschaft. Daher sind Ihre Ansprüche im Insolvenzfall (ganz) hinten angestellt.
Haftungsrisiken für bereits erhaltenen Ausschüttungen
Ein oftmals im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds nicht bekanntes Risiko ist das Haftungsrisiko. Dies besteht darin, dass Sie aufgrund der Tatsache, dass Sie Miteigentümer des Fonds sind, im Zuge einer Insolvenz dazu verpflichtet werden können, gewinnunabhängige Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Eine solche Rückforderung stellen Insolvenzverwalter nahezu regelmäßig. Auch aktuell gibt es mehrere Fälle, in denen Anleger seitens des zuständigen Insolvenzverwalters dazu aufgefordert werden, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Hier spielt insbesondere die Anfechtung nach §§ 129, 133 und 134 Insolvenzordnung oder § 172 Abs. 4 HGB eine Rolle.
Eingeschränkte Mitbestimmung trotz Eigentümerstellung
Ein weiteres Risiko bei geschlossenen Fonds ist, dass Sie trotz Ihrer Stellung als Miteigentümer keine oder nur eine sehr eingeschränkte Mitbestimmung haben. In der Regel besitzen Anleger kein Mitbestimmungsrecht, welches das operative Geschäft des entsprechenden Fonds betreffen würde.
Sie können somit keinen Einfluss auf die Geschäftsführung und die Ausführung bestimmter Projekte nehmen. Sie sind dadurch abhängig vom „Geschick“ der Fondsmanager und Geschäftsführer, die für das entsprechende Projekt zuständig sind. Dies ist definitiv eine Gefahr, wenn Ihr Gewinn und die Rückzahlung Ihres Kapitals von (mit) von den Fähigkeiten anderer Personen abhängen.
Fehlende Risikostreuung bei geschlossenen Fonds
Ein weiteres Hauptrisiko besteht bei geschlossenen Fonds in der fehlenden Risikostreuung. Für gewöhnlich fließt das Kapital der Anleger ausschließlich in ein Einzelprojekt, wie zum Beispiel:
- Erwerb und Betrieb eines Containerschiffes
- Bau und Betrieb einer Windkraftanlage
- Bau bzw. Erwerb eines Flugzeuges
Wie Sie an dieser beispielhaften Auflistung erkennen, investieren Sie Ihr Kapital bei nahezu jedem geschlossenen Fonds ausschließlich in ein einziges Projekt. Sollte dieses scheitern, droht der Totalverlust. Eine Diversifikation und somit Risikostreuung gibt es bei geschlossenen Fonds für gewöhnlich nicht.
Lange Kapitalbindung von teilweise bis zu 30 Jahren
Ein weiteres Risiko für Anleger, die sich für ein Investment in geschlossene Fonds entscheiden, ist die zum Teil äußerst lange Kapitalbindung. Von schneller Verfügbarkeit des investierten Geldes kann bei geschlossenen Fonds absolut keine Rede sein.
Teilweise haben Sie erst nach 15, 20 oder sogar 30 Jahren die Möglichkeit, Ihre Anteile an die Gesellschaft zurückzugeben. Dieser langfristigen Kapitalbindung sollten Sie sich unbedingt bewusst sein, denn normalerweise nehmen die Gesellschaften aus Kulanz vorzeitig keine Anteile zurück. Die einzige Möglichkeit, die Ihnen bei vorzeitigem Kapitalbedarf bleiben würde, wäre der Verkauf der geschlossenen Beteiligung am sogenannten Zweitmarkt.
Dieser „Gebrauchtmarkt“ gilt allerdings als nicht besonders liquide, sodass Sie nicht auf diese Option bauen sollten. Manchmal können Anteile am Zweitmarkt überhaupt nicht verkauft werden oder nur mit hohen Preisabschlägen von teilweise bis zu 50 Prozent des aktuellen Wertes der Beteiligung.
Hohe Mindesteinlage zwischen 10.000 und 50.000 Euro
Ein weiterer Nachteil der geschlossenen Fonds besteht in der zum Teil relativ hohen Mindesteinlage. Je nach Beteiligung und Projekt kann die Mindesteinlagesumme sich zwischen 10.000 und bis zu 50.000 Euro bewegen.
Teilweise hohe Kosten bei geschlossenen Beteiligungen
Neben der hohen Mindesteinlage entstehen beim Investment in geschlossene Fonds nicht selten ebenfalls höhere Kosten. Diese können sich auf bis zu 15 oder 20 Prozent der Anlagesumme belaufen, sodass die Rendite allein durch diese Kosten erheblich verringert wird. Daher sollten Sie sich über alle Kosten informieren, die im Zusammenhang mit der geschlossenen Beteiligung stehen.
Fehlende Transparenz bzw. Komplexität des Projektes
Ein Risiko besteht bei geschlossenen Fonds generell darin, dass das Projekt nicht transparent beschrieben ist oder es sich um ein relativ komplexes Investment handelt. Nicht immer ist die Anlage in geschlossene Fonds so einfach verständlich, wie die Finanzierung des Baus eines Flugzeuges. Manchmal handelt es sich um deutlich komplexere Konstruktionen. Daher sollten Sie nur investieren, wenn Sie das gesamte Projekt in allen Teilen verstanden haben und somit unter anderem die Risiken beurteilen können.
Besonders hohes Risiko bei Blindpools
Als besonders risikoreich unter den geschlossenen Beteiligungen gelten sogenannte Blindpools. Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, bei denen zwar bereits Beteiligungen angeboten werden, jedoch zu diesem Zeitpunkt noch kein konkretes Investitionsobjekt vorhanden ist. Sie legen Ihr Kapital also wortwörtlich „blind“ in ein zukünftiges Projekt an, zu dem Sie noch keine näheren Informationen besitzen.
Risiken für den Erfolg des Fonds
Bei geschlossenen Fonds bestehen nicht nur für Anleger zahlreiche Risiken, sondern darüber hinaus gibt es Branchenrisiken, die den Erfolg des Fonds negativ beeinflussen können. Diese Risiken können nach Branche sehr unterschiedlich ausfallen. Daher ist es für Sie als Anleger empfehlenswert, zum einen nur geschlossene Fonds innerhalb der gleichen Branche zu vergleichen und zum anderen einen zusätzlichen Branchen-Vergleich (auch im Hinblick auf die Risiken) durchzuführen.
Zu den Hauptrisiken, die sich negativ auf den Erfolg der geschlossenen Beteiligung auswirken können, zählen insbesondere:
- Währungsrisiko
- Wirtschaftliches Umfeld
- Verwaltungskosten
- Platzierungsrisiko
- Geringer Eigenkapitalanteil
Auf einige dieser Risiken möchten wir im Folgenden detaillierter eingehen.
Das Währungsrisiko bei geschlossenen Fonds
Bei geschlossenen Fonds kann es passieren, dass sich ein bestehendes Währungsrisiko negativ auf den möglichen Ertrag und somit den Erfolg auswirkt. Dies ist unter der Voraussetzung der Fall, dass die Gesellschaft Teile oder ihr gesamtes Projekt in einer ausländischen Währung finanziert oder mit ausländischen Partnern zusammenarbeitet, sodass Zahlungen nicht in Euro fließen.
Unter dieser Voraussetzung besteht das übliche Währungsrisiko, welches sich aus den Veränderungen des Devisenkurses der zwei beteiligten Währungen ergibt. Aus dem Währungsrisiko kann allerdings auch eine Chance auf Währungsgewinne werden, falls sich der Devisenkurs in eine günstige Richtung entwickelt.
Negative Veränderungen in Wirtschaftsumfeld
Eines der größten Risiken, die sich negativ auf den Erfolg des geschlossenen Fonds auswirken können, sind Veränderungen in Wirtschaftsumfeld. Ein gutes Beispiel ist die aktuelle Wirtschaftskrise, in der unter anderem der Handel und der Transport von Waren deutlich zurückgegangen ist.
Dies hat dazu geführt, dass wesentlich weniger Schiffe und Container zum Transport genutzt wurden. Haben Sie nun Ihr Kapital zum Beispiel in einen Schiffs- oder Containerfonds investiert, kann es passieren, dass die Erträge geringer als kalkuliert ausfallen, sodass der Erfolg des Fonds negativer als gedacht wäre.
Verwaltungskosten als finanzielles Risiko
Ein weiteres Risiko, bei dessen Eintreten sich der Erfolg des geschlossenen Fonds vermindert, sind (überdurchschnittlich) hohe Verwaltungskosten. Sämtliche Kosten, die sowohl Ihnen als Anleger als auch der Gesellschaft entstehen, reduzieren die erzielbare Gesamtrendite. Je höher die Kosten sind, desto geringer fällt der finanzielle Erfolg des Projektes und somit der geschlossenen Beteiligung aus.
Platzierungsrisiko: Kommt überhaupt genügend Kapital zusammen?
Im Gegensatz zu offenen Fonds werden Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht zeitlich unbegrenzt ausgegeben. Stattdessen gibt es eine Art Zuteilungsphase, innerhalb derer Sie als Anleger die Möglichkeit haben, Beteiligungen zu erwerben. Ist diese Frist abgelaufen und wurde das benötigte Kapital nicht in vollem Umfang eingesammelt, kann dies dazu führen, dass das ursprünglich geplante Projekt nicht durchgeführt werden kann. Dass demzufolge Teile einer kalkulierten Finanzierung fehlen, wird als sogenanntes Platzierungsrisiko bezeichnet.
Hoher Fremdkapitalanteil als weiteres Risiko
Ebenfalls negativ auf den Erfolg eines Projektes kann sich eine zu hohe Fremdkapitalquote auswirken. Grundsätzlich gilt, dass Risiken für Anleger und die Gesellschaft umso höher sind, je geringer der Eigenkapitalanteil am Projekt ist. Ist die Gesellschaft demnach in relativ großem Umfang von einer Fremdfinanzierung abhängig, erhöht dies nicht nur die Gesamtkosten, sondern ebenfalls das Risiko.
Die Gefahr besteht zum Beispiel darin, dass Investoren Gelder abziehen oder Banken Kredite (vorzeitig) kündigen bzw. die Kosten der Finanzierung so hoch sind, dass der Erfolg des Projektes und die erwartete Rendite ausbleiben.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass es sowohl für die betreibende Gesellschaft als auch für Anleger eine Reihe von Risiken und Nachteile gibt, die im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds zu beachten sind. Wichtig ist, dass Sie sich das Angebot sehr detailliert betrachten und nur investieren, falls Sie das Konzept verstehen.
Kostenloses Erstgespräch
Ferner sollten Sie vom Projekt überzeugt sein sowie sämtliche Kosten, die Dauer der Kapitalbindung und kalkulierte Renditen des geschlossenen Fonds kennen. Von besonderer Bedeutung ist, dass Sie Ihr Investitionsrisiko möglichst genau einschätzen können.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.