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Vergütung
Die Auswahl einer Kanzlei richtet sich nach der Expertise und dem Ruf ihrer Anwälte. Doch auch Kostentransparenz ist wichtig. Daher setzen wir auf gängige Vergütungsmodelle, individuelle Beratung und frühzeitige Kommunikation. Wir legen Wert darauf, dass unsere Mandanten ein möglichst klares Verständnis dafür haben, unter welchen Umständen welche Kosten auf sie zukommen.
Gebührenordnung: Klarheit und Sicherheit
Unsere Kanzlei orientiert sich bei der Berechnung der Kosten an der gesetzlichen Gebührenordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Modell garantiert, dass die Kosten unserer Anwaltstätigkeit durch gesetzliche Bestimmungen geregelt und für Sie als Mandant nachvollziehbar sind. Die Berechnung basiert dabei auf dem Wert des Streitgegenstandes und bietet Ihnen damit eine klare und verlässliche Kostenstruktur.
Stundensatz: Flexibilität und Anpassung an Ihre Bedürfnisse
Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, unsere Anwaltstätigkeit auf Stundenbasis zu berechnen. Besonders bei komplexen Rechtsangelegenheiten und unklaren Streitgegenständen, bietet dieses Modell die nötige Flexibilität.
Der Stundensatz wird im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt und berücksichtigt den Umfang und die Komplexität Ihrer Angelegenheit. Wir sind bestrebt, immer im besten Interesse unserer Mandanten zu handeln und sicherzustellen, dass Sie gut beraten sind.
Beispiel: Bei einem komplexen Erbfall betragen die Anwaltskosten zunächst 150€ für eine umfangreiche Erstberatung. Anschließend vereinbaren wir einen verbindlichen Stundensatz, ggf. nach der Gebührenordnung.
Die Aufwände werden jeweils am Monatsende abgerechnet, sodass Sie jederzeit über Kostentransparenz verfügen.
Rechtsschutzversicherung: Kostenübernahme und Rechtssicherheit
Ein wichtiger Aspekt bei der Kostenabwägung ist die Möglichkeit, dass Ihre Rechtsschutzversicherung einen Teil oder die gesamten Anwaltskosten übernimmt. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherungsgesellschaft und stellen für Sie die Deckungsanfrage. Kosten entstehen hierbei für Sie nicht.
Beispiel: Bei einem Online Banking Betrug mit einem Schaden von 7.000€ betragen die Anwaltskosten inkl. des Gerichtstermins 1.719€ zzgl. 530,74€ bei einem Vergleich mit der Bank. Diese Kosten übernimmt, falls vorhanden, die Rechtsschutzversicherung.
Persönliche Beratung: Gemeinsam die passende Option wählen
Unser Bestreben ist es, Sie optimal zu beraten und zu vertreten, nicht, unnötig hohe Kosten zu verursachen. Ihre Zufriedenheit und das Erreichen Ihrer Ziele stehen für uns im Vordergrund. Lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch herausfinden, wie wir Sie am besten unterstützen können. Dabei wägen wir gemeinsam ab, welches Vergütungsmodell für Sie das passende ist.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M)