Bis heute haben Versicherungsnehmer bei zahlreichen Rentenversicherungen die Möglichkeit, diese im Nachhinein zu widerrufen. Der wesentliche Grund besteht darin, dass die Widerrufsinformationmangelhaft war oder es im Vertrag Fehler gab, die zu einem unbefristeten Widerrufsrecht führen. Der Vorteil einer Rückabwicklung besteht vor allem darin, dass gezahlte Prämien inklusive einiger Kostenanteile an den Versicherungsnehmer zurückfließen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bestimmte Rentenversicherungen können vom Versicherungsnehmer widerrufen und müssen rückabgewickelt werden
  • Betroffen davon sind insbesondere private Rentenversicherungen, die zwischen Ende Juli 1994 und Ende 2007 auf Grundlage des sogenannten Policen-Modells abgeschlossen wurden
  • Häufiger Vertragsfehler sind in dem Zusammenhang nicht im Detail genannte Zusatzversicherungen, fehlende Verbraucherinformationen sowie insbesondere Fehler in der Widerrufsinformation
  • Nicht jede Rückabwicklung einer Rentenversicherung lohnt sich für den Versicherungsnehmer, weshalb die Prüfung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein kann

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Welche Rentenversicherung ist betroffen?

Der mögliche Widerruf bezieht sich sowohl auf private Rentenversicherungen als auch Lebensversicherungen. Welche Verträge konkret betroffen sind, dazu hat sich der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen geäußert, beispielsweise vom 7. Mai 2014 unter dem Aktenzeichen IV ZR 76/11.

Auf dieser Grundlage gibt es das mögliche Widerrufsrecht für Rentenversicherungen, die zwischen dem 29.7.1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Diese Versicherungen wurden für gewöhnlich nach dem sogenannten Policen-Modell abgeschlossen.

Typisches Merkmal dieses Modells war, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen sowie Verbraucherinformationen erst mit der Police erhielt und nicht schon im Zuge der Antragsunterlagen. Zwar gab es diesbezüglich oftmals eine Klausel, die besagte, dass das Recht zum Widerspruch spätestens ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung erlöschen würde. Allerdings stellte der BGH fest, dass diese Klausel unvereinbar mit geltendem EU-Recht wäre.

Häufige Vertragsfehler bei der privaten Rentenversicherung

Grundlage für den möglichen Widerruf und die Rückabwicklung der Rentenversicherung sind entsprechende Fehler, die es im Vertrag und der Widerrufsbelehrung gab. Relativ häufige Vertragsfehler sind in dem Zusammenhang insbesondere:

  • Formelle Fehler
  • Inhaltliche Fehler
  • Unzureichende, gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation
  • Unzureichende Infos zu Zusatzversicherungen
  • Besonderheiten bei ausländischen Versicherern und Abtretungen
  • Abweichungen zwischen Antrag und Versicherungsschein
  • Vertragsabschluss nicht innerhalb der Annahmefrist
  • Nicht zulässige Kostenverrechnung
  • Problematik im Bereich Minderjährige

Vorteile der Rückabwicklung gegenüber einer Kündigung

Nicht immer ist es vorteilhaft, die Rückabwicklung der Rentenversicherung im Vergleich zu einer Kündigung anzustreben. Meistens allerdings lohnt sich der Widerruf, insbesondere im Hinblick auf die Kosten. Die wesentliche Folge des Widerrufs und der damit verbundenen Rückabwicklung ist, dass bereits gezahlte Prämien an den Versicherungsnehmer zurückfließen.

Laut BGH sind grundsätzlich sämtliche Positionen an den Versicherungsnehmer zurückzuzahlen, mit Ausnahme der Risikokosten für den enthaltenen Versicherungsschutz. Dies bezieht sich allerdings vornehmlich auf die Kapitallebensversicherung und nicht auf die private Rentenversicherung, da es dort normalerweise keinen Versicherungsschutz gibt.

Der monetäre Vorteil der Rückabwicklung besteht somit auch darin, dass sämtliche Prämien inklusive der Abschluss- und Verwaltungskosten vom Versicherungsunternehmen zurückgefordert werden können. Das wiederum ist ein deutlicher Vorteil gegenüber der Kündigung. Dort werden gerade die Abschluss- und Verwaltungskosten einbehalten und fließen nicht an den Versicherungsnehmer zurück. Als Mittelwert können Sie sich merken, dass Sie im Vergleich zur Kündigung beim Widerruf der privaten Rentenversicherung normalerweise etwa 30 Prozent mehr Geld zurückerhalten.

Wie berechnet sich die Rückabwicklung der Rentenversicherung?

Aus der Berechnung der Rückabwicklung ergibt sich, dass die an den Versicherungsnehmer zurückfließende Summe in der Regel deutlich höher im Vergleich zum Rückkaufswert ist, der nach einer Kündigung ausgezahlt wurde. Das ist darauf zurückzuführen, dass nach einem Widerruf alle eingezahlten Beiträge zuzüglich eines Nutzungsersatzes zurückgezahlt werden.

Der Nutzungsersatz wiederum richtet sich nach der Rendite, welche die Versicherung über die Jahre in ihrem eigenem Geschäft erwirtschaftet habt. Abzuziehen von dieser Summe sind allerdings Beiträge für den Versicherungsschutz, Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag. Auf der anderen Seite darf die Versicherungsgesellschaft die Verwaltungs- und Abschlusskosten nicht abziehen.

Unterscheidung klassische und fondsgebundene Rentenversicherung

Eine Besonderheit gibt es bei fondsgebundenen Rentenversicherungen. Diesbezüglich hat der BGH deutlich gemacht, dass eine Verlustabrechnung bei Fonds vom Versicherungsnehmer hinzunehmen ist. Die Begründung des BGH lautet, dass sich der Kunde in dem Fall bewusst für die fondsgebundene Variante entschieden hat. Bei dieser gibt es keine vertraglich festgelegte Versicherungsleistung

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung kann es daher passieren, dass der Kunde weniger als die von ihm eingezahlten Beiträge zurückerhält. Dies ist auf den möglichen, geringeren Wert des einzelnen Anteils im Vergleich zum damaligen Kauf zurückzuführen.

Widerruf der Rentenversicherung: Steuerliche Aspekte

Im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Rentenversicherung nebst Rückabwicklung gibt es auch steuerliche Aspekte zu beachten. Einer dieser Aspekte bezieht sich auf die Sonderausgaben. Grundsätzlich ist es möglich, Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzusetzen. Dadurch wiederum verringerte sich das zu versteuernde Einkommen des Versicherungsnehmers.

Voraussetzung ist allerdings, dass der entsprechende Vertrag mitsamt der ersten Beitragszahlung vor dem 1. Januar 2005 lag. Wird dann der Vertrag jedoch rückabgewickelt, kann es sein, dass die durch den Sonderausgabenabzug eingesparten Steuern zurückgezahlt werden müssen.

Ein weiterer steuerlicher Aspekt betrifft die Kapitalertragsteuer. In welcher Form die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung im Hinblick auf die Kapitalertragsteuer vorgenommen wird, ist in erster Linie davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bis zu einem bestimmten Abschlusstermin konnten dem Kunden Leistungen noch steuerfrei ausbezahlt werden. Heutzutage gibt es das allerdings nicht mehr.

Mittlerweile sind sämtliche aus einer Rentenversicherung resultierenden Erträge mit der Auszahlung in vollem Umfang steuerpflichtig. Ausnahme ist lediglich, falls der Vertrag länger als zwölf Jahre gelaufen ist. Dann muss lediglich die Hälfte der Erträge versteuert werden. Durch die Rückabwicklung kann es dementsprechend passieren, dass eine eigentlich steuerfreie Auszahlung von Einträgen im Nachhinein höher oder überhaupt zu besteuern ist.

So kann CDR Legal Ihnen helfen

Grundsätzlich lohnt sich der Widerruf einer Rentenversicherung nicht immer. Auf der anderen Seite gibt es jedoch einige Anhaltspunkte, wann es sinnvoll ist, eine Rückabwicklung anzustreben, nämlich:

  • Niedriger Garantiezins
  • Beiträge nicht als Sonderausgaben absetzbar
  • Beiträge müssen bei Fälligkeit versteuert werden

In erster Linie lohnt sich der Widerruf unter der Voraussetzung, dass nach Berechnung und Abzug aller Kosten und eventuellen Steuernachteile mehr herauskommt, als Sie bei einer Kündigung der Rentenversicherung ausgezahlt bekommen würden. Falls Sie eine Rentenversicherung abgeschlossen haben und wissen wollen, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, steht die Kanzlei CDR-Legal für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.

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