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Erfolgsberichte
Jeder Fall, den wir vertreten, ist einzigartig. All unsere Mandanten haben aber eines gemeinsam: Sie konnten mit unserer Unterstützung ihre Rechte durchsetzen. Hier finden Sie eine Auswahl erfolgreicher Fälle, die wir in der Vergangenheit für unsere Mandanten erstritten haben.
Inhalte des Artikels
Online Banking Betrug / Kreditkartenbetrug
Die Fälle unserer Mandanten zeigen: Online Banking Betrug ist vielfältig, ebenso wie auch der Betrug mit Kreditkarten. Nicht immer zeigen sich aber die Banken einsichtig und erstatten den Schaden zurück. Mit unserer Expertise und dem Blick für die individuellen Anliegen unserer Mandanten setzen wir uns dafür ein, dass die Ansprüche trotz Betrug geltend gemacht werden können - wie Sie in unseren Erfolgsberichten sehen können.
Erfolgsberichte
Phishing bei photoTAN-Verfahren der Comdirect in Höhe von 27.000 Euro
Darum geht’s
Ein Kunde der Comdirect wurde Opfer eines raffinierten Phishing-Angriffs, bei dem Betrüger knapp 27.000 Euro von seinem Konto entwenden konnten. Die Täter registrierten unbemerkt ein neues Gerät für das photoTAN-Verfahren und autorisierten damit mehrere Überweisungen. Zusätzlich liquidierten sie die vorhandenen Wertpapiere des Mandanten und änderten seine Geheimzahl für das Online Banking Konto. Der Betrug blieb wochenlang unbemerkt und fiel erst auf, als der Mandant durch mehrmalige Falscheingabe seiner Geheimzahl keinen Zugriff mehr auf sein Online Banking Konto hatte. Nach einem Identifikationsprozess erhielt er neue Zugangsdaten und meldete den entstandenen Schaden bei der Bank. Diese verweigerte die Erstattung des Schadens zunächst.
Unser Vorgehen
Wir legten dar, dass die Transaktionen nicht vom Mandanten autorisiert wurden und sich die Bank auf § 675u BGB berufen muss, der Bankkunden vor unautorisierten Zahlungsvorgängen schützt.
Das Ergebnis
Noch vor dem Gerichtstermin erkannte die Bank den Anspruch an und erstattete dem Mandanten die vollständige Summe von 27.000 Euro inklusive der Anwaltskosten.
Online-Banking-Betrug – Comdirect muss 9.550 Euro erstatten
Darum geht’s
Eine Kundin der Comdirect fiel auf eine Phishing-Attacke per Anruf herein: Die Betrüger gaben sich als Bankmitarbeiter aus. Sie behaupteten, verdächtige Transaktionen seien auf ihrem Konto entdeckt worden und sie müsse diese in ihrer pushTAN-App bestätigen, um weiteren Schaden zu verhindern. Tatsächlich autorisierte sie damit unwissentlich eine Überweisung von 9.550 Euro auf ein Drittkonto. Nachdem die Mandantin den Betrug erkannte, kontaktierte sie umgehend die Comdirect und bat um Stornierung der Transaktion. Die Bank blieb aber untätig und führte die Überweisung aus.
Unser Vorgehen
Wir argumentierten, dass der Widerruf des Zahlungsauftrags gemäß § 675p Abs. 3 BGB rechtzeitig erfolgte und die Bank verpflichtet war, den Auftrag zu stoppen. Zudem war sie nach § 675m Abs. 1 Satz 3 BGB verpflichtet, sicherzustellen, dass Kunden jederzeit – auch an Wochenenden – solche Widerrufe vornehmen können.
Das Ergebnis
Während das Landgericht Itzehoe zunächst zugunsten der Bank entschied, legten wir Berufung ein. Das OLG Schleswig folgte unserer Argumentation und legte der Bank nahe, den Anspruch anzuerkennen. Die Mandantin erhielt die 9.550 Euro zurück, einschließlich der Anwaltskosten.
Betrug mit digitalen Debitkarten – DKB zahlt nach Klage 9.280 Euro zurück
Darum geht’s
Ein Mandant bemerkte plötzliche Abbuchungen in Höhe von insgesamt 9.280 Euro von seinem Konto. Es stellte sich heraus, dass diese Transaktionen über zehn digitale Visa-Debitkarten durchgeführt wurden, die ohne seine Zustimmung erstellt und genutzt worden waren. Diese wurden innerhalb kurzer Zeit an Geldautomaten in den Niederlanden getätigt. Der Mandant erinnerte sich, zuvor eine verdächtige E-Mail von seiner Bank erhalten zu haben, in der er zur Bestätigung seiner Daten aufgefordert wurde. Die Bank weigerte sich, den Schaden zu ersetzen, da angeblich eine Autorisierung durch den Mandanten vorlag.
Unser Vorgehen
Wir argumentierten, dass das Verhalten der Betrüger der Bank hätte auffallen müssen. Nach außergerichtlichen Versuchen reichten wir eine Klage beim Landesgericht Berlin ein.
Das Ergebnis
Nach Einreichung der Klage erfolgte eine Zahlung durch die Bank. Der Fall wurde mit einer Erledigterklärung beendet.
Online-Banking-Betrug - DKB erstattet 48.600 EUR
Darum geht’s
Betrüger veranlassten eine Überweisung, ohne dass die Mandantin angerufen oder über eine Phishing-Mail dazu veranlasst wurde. Das von der Mandantin gesetzte Überweisungslimit wurde dabei überschritten. Die Bank verwies auf Autorisierungsprotokolle, die beweisen würden, dass die Mandantin zumindest grob fahrlässig den Betrug ermöglicht hat. Die Mandantin war sich aber sicher, dass sie ihre Daten zu keinem Zeitpunkt herausgegeben hat.
Unser Vorgehen
Wir verwiesen darauf, dass der Mandantin keine Pflichtverletzung nach § 675v Abs. 2 BGB vorgeworfen werden kann. Weiter führten wir aus, dass die Bank ein gesetztes Überweisungslimit zu beachten hat, da dieses auch der Sicherheit und der Minimierung von Schäden dient.
Das Ergebnis
Nach zwei Gerichtsterminen legte das Gericht der Gegenseite nahe, den Betrag samt Kosten zurückzuerstatten. Unsere Mandantin konnte weder eine Autorisierung noch ein grob fahrlässigen Handeln nachgewiesen werden.
Kreditkartenbetrug im Ausland – Hanseatic muss Schaden über 10.000 Euro erstatten
Darum geht’s
Ein Mandant wurde während eines Urlaubs in Südafrika Opfer eines Kreditkartenbetrugs. Er versuchte an einem Geldautomaten Bargeld abzuheben, erhielt jedoch eine Fehlermeldung und bemerkte später den Diebstahl seiner Karte. In der Zwischenzeit wurden unautorisierte Abbuchungen in Höhe von 8.069,85 Euro vorgenommen. Die Bank weigerte sich, den Betrag zu erstatten, und behauptete, der Mandant sei grob fahrlässig mit seiner PIN umgegangen.
Unser Vorgehen
Wir argumentierten, dass der Mandant die Karte nicht leichtfertig verloren hatte und es keinen Beweis für eine unsachgemäße Verwahrung der PIN gab. Zudem wiesen wir auf das professionelle Vorgehen der Täter hin, das ein gezieltes Ausspähen der Daten nahelegte. Vor Gericht konnten wir nachweisen, dass die Autorisierung der Transaktionen nicht durch den Mandanten erfolgte.
Das Ergebnis
Das Landgericht Hamburg (318 O 21/23) verurteilte die Bank zur Erstattung der 9.280 Euro sowie der außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 887,03 Euro.
Ebay-Kleinanzeigen-Betrug – Keine Rückerstattung trotz Klageabwehr
Darum geht’s
Ein Käufer erwarb über eine bekannte Online-Plattform eine Kamera. Der vermeintliche Verkäufer führte ihn jedoch auf eine täuschend echt nachgebildete Website der Plattform, auf der er den Kauf abschließen sollte. Während der Transaktion wurde er mehrfach von einem angeblichen Support-Mitarbeiter aufgefordert, seine Kreditkartenzahlung zu bestätigen. Da die Kommunikation professionell und glaubwürdig wirkte, autorisierte der Käufer insgesamt fünf Zahlungen in Höhe von jeweils 690 Euro, also insgesamt 3.450 Euro. Erst nach Erhalt keiner Ware stellte sich heraus, dass er betrogen worden war. Trotz sofortiger Kontaktaufnahme mit seiner Bank bestand diese auf den Ersatz der 3.450 Euro.
Unser Vorgehen
Wir legten Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und verteidigten unseren Mandanten im Klageverfahren.
Das Ergebnis
Die Bank verklagte den Käufer auf Zahlung der offenen Summe. Nach unserer Verteidigung zog die Bank den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurück.
Kreditkartenbetrug über Kleinanzeigen mit über 10.000 Euro Schaden
Darum geht’s
Die Mandantin bot einen Verkaufsgegenstand auf einem Kleinanzeigenportal an und wurde in der Folge Opfer eines Kreditkartenbetrugs. Unbekannten Tätern gelang es, das Kreditkartenlimit der Mandantin ohne deren Zustimmung zu erhöhen und anschließend mehrere Abbuchungen davon vorzunehmen. Dadurch entstand der Mandantin ein Schaden von insgesamt 10.573,16 EUR.
Unser Vorgehen
Wir legten gegenüber der kontoführenden Bank dar, dass weder die Erhöhung des Kartenlimits noch die vorgenommenen Abbuchungen von der Mandantin autorisiert worden waren. Als sog. nicht-autorisierte Zahlungsvorgänge treffe im Anschluss den Zahlungsdienstleister die Pflicht, den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, § 675 u S. 2 BGB.
Das Ergebnis
Zwischen der Mandantin und der Bank konnte sich bereits außergerichtlich geeinigt werden – es bedurfte keiner Klage. Die Bank erkannte den Anspruch vollumfänglich an und erstattete der Mandantin den gesamten Betrag zurück.
Phishing über photoTAN Verfahren - Comdirect muss 64.000 Euro zurückzahlen
Darum geht’s
Der Mandant führte bei der Comdirect ein Wertpapierdepot im Online-Banking ohne jedoch ein Girokonto bei der Bank zu haben. Unbekannten Straftätern gelang es, das dem Depot zugehörige Verrechnungskonto in ein Girokonto umzuwandeln und von dort Überweisungen an ein Kreditinstitut außerhalb von Deutschland vorzunehmen. Dadurch entstand dem Mandant ein Schaden von insgesamt 64.275,00 EUR. Die Straftäter bedienten sich dabei eines täuschend echten photoTAN-Verfahren, welches dem Mandant unmöglich war, als Fake wahrzunehmen.
Unser Vorgehen
Wir argumentierten zum einen, dass bereits die Umwandlung des Verrechnungskonto in ein Girokonto unwirksam gewesen sei, da sie nicht auf dem tatsächlichen und geäußerten Willen des Mandanten beruhte. Zum anderen verweisen wir auf darauf, dass selbst wenn ein neuer Zahlungsdienstvertrag zustande gekommen sein sollte, die Bank gemäß § 675u S. 2 BGB für den Schaden aufkommen müsste. Auf Grund dem täuschend echten photoTAN-Verfahren konnte dem Mandanten kein grob fahrlässiges Verhalten attestiert werden.
Das Ergebnis
Die Comdirect gab eine sog. Erledigungserklärung ab und nahm eine Rückerstattung des gesamten Betrags zugunsten des Geschädigten vor.
Auflösung eines Wertpapierdepots ohne Phishing-Attacke - Comdirect ersetzt über 30.000 Euro
Darum geht’s
Der Online Banking Zugang des Mandanten bei der Comdirect wurde von unbekannten Betrügern attackiert. Diesen gelang es, Teile des bei der Comdirect geführten Wertpapierdepots des Mandanten aufzulösen und anschließend an ein Kreditinstitut außerhalb von Deutschland zu überweisen. Dem Mandant entstand dadurch ein Schaden von insgesamt 31.661,91 EUR. Das Vorgehen der Straftäter fiel tagelang nicht auf und basierte in keinster Weise auf einer Mitwirkung des Mandanten. Es gab im Vorfeld weder verdächtige E-Mails noch anderweitigen Kontakt, bspw. über Anrufe von Fake-Mitarbeitern der Comdirect.
Unser Vorgehen
Wir konnten darlegen, dass es sich bei den Transaktionen um sog. nicht-autorisierte Zahlungsvorgänge im Sinne von § 675j BGB handelte. In solchen Fälle haftet der Zahlungsdienstleister, die jeweilige Bank, für den dem Mandanten entstandenen Schaden gemäß § 675u S. 2 BGB.
Das Ergebnis
Noch vor dem ersten Gerichtstermin kam es zu einer sog. Erledigungserklärung, d.h. die Bank erkannte den Anspruch des Mandanten vollumfänglich an und ersetzte den gesamten Schaden.
Online Betrug bei Wertpapierdepot - Comdirect ersetzt 26.963 Euro
Darum geht’s
Der Mandant ist Kunde bei der Comdirect und führt ein Wertpapierdepot samt dazugehörigem Verrechnungskonto. Unbekannten Tätern gelang es bei der kontoführenden Bank ein weiteres Referenzkonto einzurichten und ebenfalls, dass Auszahlungen auch für dieses neu eingerichtete Konto ermöglicht werden. Auf dieses Referenzkonto wurden im Anschluss Überweisungen von insgesamt 26.963,33 EUR vorgenommen. Die Bank identifizierte entsprechende Unregelmäßigkeiten auf dem Konto des Mandanten, führte die verdächtigen Zahlungsaufträge dennoch durch. Der Mandant reklamierte umgehend die Transaktionen.
Unser Vorgehen
Wir wiesen darauf hin, dass es sich bei den Transaktionen um sog. nicht-autorisierte Zahlungsvorgänge handele und dabei den Zahlungsdienstleister eine Pflicht zur Rückerstattung gemäß § 675u S. 2 BGB treffe. Ferner konnten wir darlegen, dass unser Mandant in keinster Weise grob fahrlässig gehandelt hatte und die Bank demnach keinen Gegenanspruch ihrerseits geltend machen konnte.
Das Ergebnis
Die beklagte Bank gab eine sog. Erledigungserklärung ab, in welcher sie zum einen den Anspruch des Mandanten vollumfänglich anerkannte und zum anderen den gesamten Betrag zurückerstattete.
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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.