Prämiensparverträge gehören zu den beliebtesten Anlageformen in Deutschland. Sie verbinden regelmäßige Spareinlagen mit attraktiven Prämien. 

Leider haben in jüngster Zeit viele Kunden Post von ihrer Sparkasse erhalten, die sie vor den Kopf stößt: die Kündigung ihres Prämiensparvertrags. Einige dieser Kündigungen sind allerdings rechtswidrig. Diese Situation führte zu einer Vielzahl von Fragen und Bedenken bei den betroffenen Prämiensparern. 

Sie haben eine Kündigung von Ihrer Sparkasse erhalten? Zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls bietet die Kanzlei CDR Legal Ihnen ein telefonisches Erstgespräch. In diesem werden Sie über Ihre Optionen und Ihre Rechte in Ihrem individuellen Fall informiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Banken und Sparkassen kündigen seit einiger Zeit alte, gut verzinste Prämiensparverträge
  • Grundsätzlich dürfen die Banken und Sparkassen Prämiensparverträge nur dann kündigen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist
  • Ist in Ihrem Vertrag eine Laufzeit vereinbart, kann die Bank nicht vor Ablauf der Laufzeit kündigen
  • Oft werden Zinsen durch die Banken falsch berechnet oder unwirksame Zinsanpassungsklauseln verwendet
  • Die Verjährung des Anspruchs auf Nachzahlung der Zinsen beginnt erst zu laufen, wenn der Vertrag als Ganzes beendet wurde

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Was sind Prämiensparverträge

Prämiensparverträge sind eine Art von Sparverträgen, die von Banken und Sparkassen angeboten werden. Sie bieten Sparern die Möglichkeit, regelmäßig Geld einzuzahlen und im Gegenzug attraktive Prämien zu erhalten. Diese Prämie kann entweder in Form von Zinsen oder einer festen Bonuszahlung erfolgen.

Bei Prämiensparverträgen wird in der Regel eine feste Laufzeit vereinbart, die mehrere Jahre betragen kann. Während dieser Zeit wird das Geld vom Sparer monatlich oder in anderen festgelegten Intervallen eingezahlt. Je nach Vertrag kann ein Mindest- und Höchsteinzahlungsbetrag festgelegt sein.

Die Prämie, die der Sparer erhält, variiert je nach Vertragsbedingungen. Oftmals werden höhere Zinsen oder Bonuszahlungen gewährt, wenn der Vertrag über einen längeren Zeitraum läuft oder bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie beispielsweise eine Mindesteinzahlungssumme.

Warum Finanzinstitute laufende Altverträge kündigen

Finanzinstitute haben in einigen Fällen laufende Prämiensparverträge gekündigt. Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer solchen Entscheidung führen können: 

Ein maßgeblicher Faktor ist die Diskrepanz zwischen den vereinbarten Zinsen der Altverträge und den aktuellen Marktzinsen. Wenn die Zinssätze der Altverträge höher sind als die aktuellen Marktzinsen, stehen die Banken und Sparkassen vor der Herausforderung, Verluste zu erleiden. 

Um diese Kosten zu reduzieren und ihre finanzielle Stabilität zu gewährleisten, haben einige Finanzinstitute die Entscheidung getroffen, alte, gut verzinsliche Prämiensparverträge zu kündigen. Durch diese Maßnahme versuchen sie, ihre Ausgaben zu senken und sich an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen.

Betroffene: Wer ist von der Kündigung von Prämiensparverträgen betroffen?

Die Kündigung von Prämiensparverträgen durch Banken und Sparkassen betrifft vor allem die Kunden mit Altverträgen, die noch gute Zinsen bieten. Diese Verträge sind für die Finanzinstitute weniger lukrativ und daher das Hauptziel von Kündigungen. 

Die Auswirkungen erstrecken sich jedoch nicht nur auf Einzelpersonen, sondern können auch Unternehmen und sogar Vereine betreffen, die solche Verträge abgeschlossen haben. Insbesondere Kunden, deren Prämiensparverträge eine hohe Prämiensumme erreicht haben, sind von den Kündigungen betroffen.

Ein Großteil der Kündigungen erfolgte im Jahr 2018, was bedeutet, dass die Betroffenen schnell handeln sollten, um ihre Ansprüche auf Zinsnachzahlungen geltend zu machen, bevor diese verjähren. 

Kündigung bei Erreichen der höchsten Prämienstufe

Viele der durch die Banken ausgesprochenen Kündigungen sind rechtswidrig: Der Bundesgerichtshof – das höchste deutsche Gericht – hat im Mai 2019 entschieden, dass das Recht der Sparkassen, Prämiensparverträge ordentlich zu kündigen, ausgeschlossen ist, bis die höchste Prämienstufe erreicht ist (BGH, 14.5.2019 -  XI ZR 345/18). 

Uneinigkeit herrscht allerdings bisher noch darüber, ob die Bank das Recht zur Kündigung hat, wenn die höchste Prämienstufe erreicht hat, in der Prämienstaffel aber mehrere Jahre mit der Höchstprämie ausgewiesen sind: 

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat hierzu entschieden, dass die Kündigung in einem solchen Fall bis zum letzten ausgewiesenen Sparjahr ausgeschlossen ist (OLG Nürnberg, 29.3.2022 - 14 U 3259/20). Anders hat die Situation das Oberlandesgericht Celle beurteilt und die ordentliche Kündigung erlaubt (OLG Celle, 18.10.2021 - 3 U 140/21). 

Kündigung bei Ablauf der Vertragslaufzeit

Häufig werden in Prämiensparverträgen feste Laufzeiten vereinbart, z.B. unter den Überschriften “Vertragslaufzeit”, “Vertragsdauer”, “Laufzeit”. Häufig werden Laufzeiten von 15 Jahren vereinbart. 

Vor Ablauf dieser Laufzeit kann die Bank bzw. die Sparkasse Ihren Prämiensparvertrag nicht ordentlich kündigen. Es ist dann nur eine außerordentliche Kündigung möglich, für diese muss die Bank allerdings einen guten Grund haben. Dieser wird regelmäßig nicht vorliegen.

Das Oberlandesgericht Dresden hat 2019 entschieden, dass dies selbst dann gilt, wenn im Prämiensparvertrag eine Laufzeit von 99 Jahren vereinbart wurde (OLG Dresden, 21.11.2019 - 8 U 1770/18). 

Fehlerhafte Zinsberechnung: Steht Ihnen eine Nachzahlung aus Ihrem Prämiensparvertrag zu?

Neben der Frage, ob die Banken bzw. Sparkassen die Prämiensparverträge überhaupt wirksam kündigen können, stellt sich auch noch die Frage, ob die Zinsen für die Sparverträge korrekt berechnet wurden. Falls die Berechnungen falsch sind, können Sie als Sparer unter Umständen Zinsen nachfordern. 

Zinsanpassungen müssen für den Kunden nachvollziehbar und kalkulierbar sein und sich an einem der Leitzinssätze der Bundesbank orientieren. Einige Zinsanpassungsklauseln wurden von deutschen Gerichten bereits für unzulässig erklärt. 

Dies hat für den Sparer zur Folge, dass die Zinsen neu berechnet werden müssen (teilweise müssen diese sogar vom zuständigen Oberlandesgericht festgelegt werden) und der Kunde einen Anspruch auf Nachzahlung hat. 

Verjährung des Anspruches auf Zinsnachzahlungen

Wenn Kunden versuchen, Ihren Anspruch auf Nachzahlung von zu wenig gezahlten Zinsen gegenüber den Banken bzw. Sparkassen geltend zu machen, werden die Banken sich zunächst mit allen Mitteln wehren. 

Zum Beispiel haben Banken in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass die dreijährige Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen in Bezug auf die Zinsen jeweils dann beginnt, wenn die Zinsen gutgeschrieben werden.

Das ist allerdings falsch. Der Bundesgerichtshof hat nun mehrmals klargestellt, dass die Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der ganze Prämiensparvertrag beendet ist. Die Frist beträgt ab dem Zeitpunkt drei Jahre, sie kann allerdings durch bestimmte Ereignisse unterbrochen werden.

Gerichtsurteile zur Kündigung von Prämiensparverträgen und zur korrekten Zinsberechnung

Verschiedene Urteile haben Auswirkungen auf die Prämiensparverträge der Sparkassen, insbesondere auf die Zinskonditionen und die Kündigungsrechte. Im Folgenden werden einige der bedeutendsten Urteile und deren Auswirkungen aufgeführt:

UrteilAuswirkungen
BGH, 14.5.2019 - XI ZR 345/18Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen.
OLG Dresden, 21.11.2019 - 8 U 1770/18Auch eine Laufzeit eines Prämiensparvertrags von 99 Jahren kann wirksam vereinbart werden und schließt ein ordentliches Kündigungsrecht aus.
BGH, 24.1.2023 - XI ZR 257/21Für die Zinsanpassungen sind ein langfristiger Referenzzinssatz und die Verhältnismethode maßgebend. Dieser ist vom OLG mit sachverständiger Hilfe zu bestimmen und hat widerzuspiegeln, dass es sich bei den Prämiensparverträgen um eine risikolose Anlageform handelt.

So kann CDR Legal Ihnen helfen

Wie oben beschrieben haben einige Banken aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase die Zinsen von Prämiensparverträgen fehlerhaft berechnet oder die Verträge sogar rechtswidrig gekündigt.

Eine erfahrene Kanzlei wie CDR Legal kann Sie in einem solchen Fall unterstützen. So unterstützt CDR Legal Sie etwa bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung, bei der Prüfung der Zinsen sowie deren Nachforderung und im Kontakt mit Ihrer Bank oder Sparkasse. 

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Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir, wie Sie auf die Kündigung Ihrer Bank oder Sparkasse reagieren können. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, vertreten wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

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