Haben Sie einen variabel verzinslichen Prämiensparvertrag oder einen Riester-Banksparplan bei der Sparkasse abgeschlossen? Dann kann es sein, dass die Zinsen bisher nicht korrekt berechnet wurden. Zahlreiche Verträge sind in der Form nicht rechtens, als dass sie eine rechtswidrige Zinsanpassungsklausel enthalten.

In einem aktuellen Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof ein früheres Urteil (Az.: XI ZR 234/20), sodass er die Rechte der Sparer noch einmal gestärkt hat. Deshalb haben Sie als betroffener Sparer die Option, von der Sparkasse eine Nachzahlung zu fordern.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil ein früheres Urteil bestätigt, nach dem Sparer Anspruch auf eine Nachzahlung von Zinsen haben können
  • Betroffen sind vorrangig Prämien-Sparverträge und ähnliche Sparformen der Sparkassen, bei denen es einen variablen Zins gibt
  • Mittlerweile laufen einige Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen gegen die Sparkassen auf Nachzahlung der Zinsen an den Sparer
  • Sollte sich die Sparkasse weigern, kommt neben dem Anschluss einer Musterfeststellungsklage alternativ eine Einzelklage in Betracht

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Wer bekommt die Nachzahlung von der Sparkasse?

Betroffen von einer möglichen Nachzahlung seitens der Sparkasse sind im ersten Schritt Sparverträge, die mit einem sogenannten variablen Zins ausgestattet sind. Das bedeutet, dass die Bank bzw. Sparkasse die Zinsen für den Prämiensparvertrag oder ähnliche Sparverträge der aktuellen Marktsituation anpassen darf. Zahlreiche Verträge dieser Art sind jedoch im Hinblick auf die Berechnung der Zinsen nicht transparent und enthalten eine nach dem BGH rechtswidrige Zinsanpassungsklausel.

Wenn Sie einen solchen Sparvertrag der Sparkasse haben oder hatten, der einen variablen Zins nebst Bonus oder Prämien enthält, können Sie mit einer Zinsnachzahlung rechnen. Die Sparkassen Nachzahlung gilt insbesondere für den Fall, dass im Vertrag eine der folgenden Vereinbarungen getroffen werden:

  • Zinsgleitklausel
  • Zinsänderungsklausel
  • Zinsanpassungsklausel

Auch nach dem erneuten Urteil des BGH sind derartige Klauseln rechtswidrig

Welche Altverträge der Sparkasse sind rechtswidrig?

Die Sparkasse muss eine Nachzahlung insbesondere dann vornehmen, wenn die Zinsen in der Vergangenheit zu Ungunsten des Sparers falsch berechnet wurden. Die Sparverträge mit den zuvor genannten Klauseln sind dementsprechend als Altverträge rechtswidrig. In erster Linie handelt es sich bei den betroffenen Sparverträgen entweder um Prämien-Sparverträge oder um Riester Banksparpläne, die unter mehreren Namen angeboten wurden.

Die Sparverträge haben einen variablen Zinssatz und wurden in erster Linie zwischen 1990 und 2010 abgeschlossen. Kennzeichnend für alle betroffenen Verträge ist, dass die Sparer regelmäßige - meistens monatliche – Beiträge in den Vertrag eingezahlt haben. Oft gab es neben dem variablen Zins zudem eine Prämie oder einen Bonus. In erster Linie wurden die Sparverträge unter den folgenden Namen angeboten:

  • Prämiensparen flexibel
  • VorsorgePlus
  • Vorsorgesparen
  • Vermögensplan
  • Vorsorgeplan
  • Scala

Lassen Sie uns beispielhaft an zwei der am häufigsten genutzten Sparverträgen dieser Art verdeutlichen, wie die Verträge funktionieren und welche Eigenschaften sie haben.

Prämiensparen flexibel

Beim Produkt Prämiensparen flexibel oder auch S-Prämiensparen handelt es sich um einen Ratensparplan, in den die Sparer monatlich einen festen Betrag einzahlen, beispielsweise monatlich 200 Euro. Diese Sparverträge gab es zunächst ohne Laufzeitbegrenzung, später auch mit festen Laufzeiten von beispielsweise 20 Jahren. 

Die auf dem Sparplan angesammelten Guthaben wurden variabel verzinst und zudem erhielten die Sparer einen kontinuierlich steigenden Prämiensatz. Dieser betrug beim Prämiensparen flexibel in der Regel bis zu 50 Prozent. Die Prämie wurde auf den jährlichen Sparbeitrag gezahlt, also nicht stets auf das gesamte Guthaben. 

VorsorgePlus

Bei der Sparkasse gab es unter anderem für das Prämiensparen Zinsen variabler Natur, aber beispielsweise ebenfalls beim Produkt VorsorgePlus. Das ist ein sogenannter Riester-Banksparplan, der staatlich gefördert wird. Abhängig davon, bei welcher Sparkasse Sie den Vertrag abgeschlossen haben, gibt es Unterschiede in der Zinsgestaltung. Allerdings enthalten auch viele dieser Sparverträge eine unrechtmäßige Zinsanpassungsklausel.

Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen

Insbesondere nach dem BGH-Urteil aus dem Jahre 2021 gab es eine Reihe von Musterfeststellungsklagen seitens der Verbraucherzentralen gegen Sparkassen. Manchmal wurde das Prämiensparen von der Sparkasse zuvor bereits gekündigt, was das eventuelle Recht auf eine Nachzahlung der Zinsen jedoch nicht negativ berührt. Inzwischen haben die Verbraucherzentralen im Rahmen der Musterfeststellungsklagen die Sparkasse auf Nachzahlung der Zinsen in mehreren Fällen erfolgreich verklagt.

In der Vergangenheit haben sich bereits zahlreiche Sparer einer solchen Musterfeststellungsklage und damit dem Verfahren angeschlossen. Insgesamt betrachtet gibt es Stand heute gegenüber mehr als 20 Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken erfolgreiche Musterklagen. Für Sparer sind die Chancen demnach gut, dass die Sparkasse eine Nachzahlung der zu wenig gutgeschriebenen Zinsen vornehmen muss. 

Kurz erklärt: Das neue BGH-Urteil zum Prämiensparvertrag

Dass eine Sparkasse eine Nachzahlung leisten muss, stützt sich insbesondere auf das BGH-Urteil vom Oktober 2021. Dieses wurde jetzt noch einmal seitens des Bundesgerichtshofes in einem aktuellen Urteil vom 14. Januar 2023 (Az.: XI ZR 257/21) bestätigt. Erneut stellte der Bundesgerichtshof klar, dass die Zinsanpassungsklausel in den Verträgen unwirksam und damit nicht rechtens wären.

Damit wurden die Rechte der Sparer nach dem Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az.: XI ZR 234/20) noch einmal gestärkt. Damals hatte der Bundesgerichtshof vor allem folgende Punkte festgestellt, sodass sich das BGH-Urteil auch gegen Sparkassen und Prämiensparen sowie andere Sparformen richtete:

  • Kreditinstitut hat Zinsen im monatlichen Rhythmus nachzurechnen
  • Zinsanpassungsklauseln in variabel verzinslichen Sparverträge sind wirksam, sollte die zukünftige Zinsänderung nicht ausreichend kalkulierbar sein
  • Innerhalb eines Sparguthabens integrierte Zinsen werden bei Beendigung des Vertrages zur Auszahlung fällig

Zudem stellt der BGH fest, dass die betreffenden Gerichte festlegen müssen, welcher Referenzzins die Grundlage für die Berechnung bzw. Nachberechnung ist. Einen konkreten Zins nannten die Bundesrichter nicht. 

Bei den vom BGH genannten Punkten geht vor allem darum, dass Sparer die Möglichkeit haben müssen, vorab eventuelle Auswirkungen zukünftiger Zinserhöhungen zu kalkulieren. Ist das nicht gegeben, sind die entsprechenden Zinsanpassungsklauseln unwirksam. 

Was steht mir zu? Nachzahlungen für Prämiensparer

Haben Sie noch einen Sparvertrag bei der Sparkasse mit der Bezeichnung S-Prämiensparen flexibel? Möchten Sie das Prämiensparen der Sparkasse kündigen? In diesen und anderen Fällen haben Sie eventuell die Vermutung, dass innerhalb Ihres Sparvertrages eine fehlerhafte Zinsanpassung stattgefunden hat. Unter dieser Voraussetzung sollten Sie die Sparkasse bzw. Ihre Bank auffordern, die vorherige Berechnung der Zinsen offenzulegen und - falls notwendig - eine Neuberechnung zu erstellen.

Sollten Bank oder Sparkasse die Zinsen in der Vergangenheit nicht korrekt berechnet haben, besteht für Sie ein Anspruch gegenüber der Sparkasse auf Nachzahlung der Zinsen. Da in vielen Verträgen die Zinsen über zahlreiche Jahre hinweg falsch berechnet wurden, haben zahlreiche Sparer einen Nachzahlungsanspruch. Welchen Umfang dieser im Einzelfall hat, muss die detaillierte Nachberechnung zeigen. 

Unzählige Nachberechnungen diverser Verbraucherzentralen haben in der Vergangenheit ergeben, dass betroffener Sparer im Durchschnitt ungefähr 3.600 Euro zu wenig Zinsen erhielten. In besonders drastischen Fällen hatten Sparer sogar einen Anspruch auf Nachzahlungen in Höhe von fast 80.000 Euro.

Zinsen zurück für Prämiensparer: Was ist zu tun?

Falls Sie vermuten, dass die Sparkasse oder Bank auch bei Ihrem Sparvertrag die variablen Zinsen nicht korrekt berechnet hat, sollten Sie sich mit Ihrem Institut in Verbindung setzen. Als Erstes sollten Sie um eine Nachberechnung bitten bzw. diese einfordern, und zwar seit Vertragsbeginn. Das gilt übrigens ebenfalls für Prämiensparverträge oder andere Sparverträge, die bereits in der Vergangenheit beendet wurden.

Sollte sich aufgrund der Nachberechnung eine vorher falsche Berechnung ergeben, muss die Sparkasse Ihnen die fehlerhaften und nicht korrekt berechneten Zinsen nachzahlen. Dieser Nachzahlungsanspruch wird in vielen Fällen bestehen. Sollten sich Ihre Bank oder Sparkasse weigern, eine Nachberechnung oder Nachzahlung vorzunehmen, haben Sie insbesondere zwei folgende Möglichkeiten:

  • Anschluss an eine Musterfeststellungsklage
  • Einzelklage gegenüber der Sparkasse / Bank 

Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Rechte wahrnehmen, wenn Ihnen seitens der Sparkasse oder einer Volks- und Raiffeisenbank nachträglich Zinsen zustehen.

Was tun Bankrechtsanwälte für Prämiensparer?

Haben Sie einen Anspruch auf die Nachberechnung und Nachzahlung der Zinsen beim Prämiensparvertrag oder ähnlichen Produkten der Sparkasse? Dann kann Sie ein Rechtsanwalt beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche unterstützen. Dabei berät Sie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei CDR-Legal gerne, was Sie in einem solchen Fall konkret unternehmen können.

Bei der Nachberechnung der Zinsen sowie dem zugrunde liegenden Sachverhalt handelt es nicht um eine einfache Angelegenheit. Daher ist die Beratung durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei empfehlenswert. 

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Bei CDR-Legal profitieren Sie von einem kostenfreien Erstgespräch und können bereits Ihre Vermutung darlegen und Details schildern. Falls eine Einzelklage gegenüber der Bank oder Sparkasse sinnvoll ist, wird Sie die anders Kanzlei dorthin gehend vertreten.