Falls ein Erblasser kein Testament hinterlässt, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Bei Verheirateten mit Kindern wird das Erbe nach dem Tod eines Elternteils unter dem Ehepartner und den Kindern aufgeteilt. Bei Alleinstehenden ohne Kinder hingegen kommen auch die Erben der nächsten Ordnung zum Zuge, beispielsweise die Eltern.
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Sollte ein Erblasser kein Testament hinterlassen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese bestimmt, welche Angehörigen in diesem Fall einen Teil des Nachlasses erhalten. Dabei spielt in erster Linie die jeweilige Ordnung der Erben eine Rolle.
Erben der 1. Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder und Enkelkinder. Die es in diesem Fall natürlich nicht gibt.
Entscheidend sind daher die Erben 2. Ordnung. Zu diesen zählen dann die Eltern und die Geschwister des Erblassers. Es geht dann mit den Erben der 3. Ordnung weiter. Das sind die Großeltern und deren Angehörige. Die höherer Ordnung schließt die Erbberechtigung von Personen aus einer niedrigeren Ordnung stets aus.
Dazwischen schiebt sich allerdings der Ehepartner. In der vorgenannten Erbenordnung kommt er zwar nicht vor, für ihn gilt aber das sogenannte Sondererbrecht. Die Erbfolge ohne Kinder sieht bei Verheirateten vor, dass der Ehepartner in der Regel zum alleinigen Erben wird. Mit Kindern erhält er 50 % des Nachlasses.
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Pflichtteil der Enkel beim Erbe
In der Erbfolge stehen die Kinder stets an erster Stelle. Sollten diese verstorben sein, folgen unter anderem deren Kinder, d.h. die Enkelkinder des Erblassers.[…] Weiterlesen
Ein häufiger Irrtum im Rahmen der Erbschaft ohne Kinder ist bei Verheirateten, dass der Ehepartner beim Tod des Partners auch ohne Testament automatisch alles erben würde. Dem ist allerdings nicht so, denn normalerweise wird dann eine Erbengemeinschaft gebildet. Diese beinhaltet zum Beispiel die folgenden Personen:
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie sich kinderlose Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen können, nämlich mittels eines Testaments. Damit wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt. Die Regelung der gesetzlichen Erbfolge bei Ehepaaren ohne Kinder basiert insbesondere auf dem Paragraphen 1931 BGB.
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Statistisch betrachtet haben die meisten Erblasser kein Testament verfasst. Das führt dazu, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Dementsprechend kann der Er[…] Weiterlesen
Einerseits ist es für Ehepaare ohne Kinder empfehlenswert, sich wechselseitig per Testament als Alleinerben einzusetzen. Auf der einen Seite bedeutet das allerdings nicht automatisch, dass der überlebende Partner tatsächlich immer den gesamten Nachlass erbt. Zu beachten sind hier Pflichtteilsrechte.
In erster Linie sind es die Eltern des Verstorbenen (falls vorhanden), die gemäß Paragraph 2303 Abs. 2 BGB einen Pflichtteilsanspruch haben. Dieses Recht haben die Eltern des Erblassers immer dann, wenn sie zum Beispiel durch ein sogenanntes Berliner Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden.
Wenn keine Erben vorhanden sind, wird das Vermögen des Verstorbenen an den Staat übergeben. In Deutschland wird das Vermögen dann an das Bundesland übergeben, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte.
Wenn ein Ehegatte stirbt, sind die erbberechtigten Personen in der Regel der Ehepartner und die Kinder. Der Ehepartner erhält einen Pflichtteil des Nachlasses, während die Kinder den Rest des Nachlasses erhalten. In einigen Fällen können auch andere Verwandte, wie Eltern oder Geschwister, erbberechtigt sein.
Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland regelt, wer nach dem Tod eines Verstorbenen Erbe wird. Die Erbfolge wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt und ist in den §§ 1922 bis 1931 des BGB festgelegt. Grundsätzlich erben die Kinder des Verstorbenen zuerst, danach folgen die Eltern, die Geschwister und schließlich die Großeltern. Wenn der Verstorbene keine Nachkommen hat, erben die Eltern, danach die Geschwister und schließlich die Großeltern.
Eine Großtante ist die Schwester des Großvaters oder der Großmutter. Sie ist somit die Tante des Vaters oder der Mutter und die Großnichte des Urgroßvaters oder der Urgroßmutter.
In Deutschland erbt die Ehefrau ohne Testament in der Regel die Hälfte des Nachlasses des verstorbenen Ehepartners. Der Rest des Nachlasses geht an die Kinder des Verstorbenen oder an andere Erben, sofern vorhanden. Durch einen Ehevertrag kann die Höhe des Erbes der Ehefrau auf ein Viertel sinken.
Der Erblasser ist die Person, die eine Erbschaft hinterlässt. Der Erblasser kann eine natürliche Person oder eine juristische Person sein. Der Erblasser ist für die Verteilung des Vermögens nach seinem Tod verantwortlich. Beerbt wird der Erblasser von den Erbnehmern.
Wenn die Tante keine Kinder hat, erben die nächsten Verwandten der Tante. Dies können die Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten oder andere Verwandte sein.
Erbberechtigt sind diejenigen, die nach dem Tod einer Person als Erben eingesetzt werden. Dies können Verwandte, Ehepartner oder andere Personen sein, die in der letztwilligen Verfügung des Verstorbenen als Erben eingesetzt wurden. Außerdem gibt es Pflichtteilsberechtigte, wie die Kinder, denen ein Erbteil per Gesetz zusteht.
Bei kinderlosen Ehepaaren erben die Ehegatten gesetzlich geregelt gegenseitig. Wenn ein Ehegatte verstirbt, erbt der andere Ehegatte den gesamten Nachlass. Wenn beide Ehegatten versterben, erben die Eltern des Verstorbenen den Nachlass. Wenn keine Eltern mehr leben, erben die Geschwister des Verstorbenen den Nachlass. Falls auch keine Geschwister mehr leben, erben die Großeltern den Nachlass.
Wenn ein verheirateter Bruder stirbt, erben seine Ehefrau und seine Kinder. Wenn der Bruder keine Kinder hat, erben seine Eltern, Geschwister und andere Verwandte. Wenn keine Verwandten vorhanden sind, erbt der Staat.
Nach dem Tod des Ehegatten erben die Ehefrau sowie die Kinder des Verstorbenen zuerst. Wenn es keine Kinder gibt, erben die Eltern, Geschwister oder andere nahe Verwandte. Wenn keine Verwandten vorhanden sind, erbt der Staat.
Wenn der Vater stirbt, erben die Ehefrau sowie die Kinder den Nachlass. In der Regel erben die Kinder gemeinsam, sofern es kein Testament gibt. Wenn es ein Testament gibt, kann der Vater bestimmen, wer was erbt.
Nichten und Neffen sind Erben zweiter Ordnung. Wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkel hinterlässt und auch die Geschwister verstorben sind, erben die Nichten und Neffen des Erblassers.
Wenn der Bruder stirbt, erbt der nächste Verwandte in der Erbfolge. In der Regel erben die Kinder des Verstorbenen. Sollte der Bruder keine Kinder haben, erben seine Eltern. Sollten auch diese nicht mehr leben, erben die Geschwister des Bruders.
Die Erbschaftssteuer bei Nichtverwandten beträgt in Deutschland 30%. Die Steuer wird auf den Wert des Erbes erhoben, der über der Freigrenze von 20.000 Euro liegt. Die Steuer ist vom Erben zu entrichten.
Wenn keine Angehörigen vorhanden sind, ist es Aufgabe des zuständigen Nachlassgerichts, sich um den Nachlass zu kümmern. Das Gericht wird einen Nachlassverwalter bestellen, der die Aufgabe hat, den Nachlass zu verwalten und zu verteilen. Der Nachlassverwalter muss ein Inventar des Nachlasses erstellen und die Erben benachrichtigen. Er muss auch sicherstellen, dass alle Schulden des Verstorbenen beglichen werden, bevor der Nachlass verteilt wird.
Ja, Eltern sind grundsätzlich erbberechtigt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Eltern ein Erbrecht, das sogenannte Pflichtteilsrecht. Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Erblasser ein Testament errichtet hat.
Im Rahmen der Erbfolge ohne Kinder gibt es eine Reihe möglicher Konstellationen und Beispiele, wer unter dieser Voraussetzung etwas vom Nachlass erhält. Einige Beispiele möchten wir an dieser Stelle nennen:
Eine in der Praxis sehr häufige Konstellation tritt dann auf, wenn eine kinderlose Tante stirbt. Wer erbt in diesem Fall? Da die verstorbene Tante keine Kinder hatte, sind zunächst die Eltern erbberechtigt, falls sie noch leben. Sollte das nicht der Fall sein, würden an nächster Stelle die Geschwister der verstorbenen Tante erben.
Leben auch diese nicht mehr, treten dann Nichten und Neffen als Erben auf. Die Erbfolge bei einem kinderlosen Onkel sieht entsprechend exakt genauso aus wie bei einer kinderlosen Tante, die verstorben ist. Sowohl Tante und Onkel können selbstverständlich abweichende Regelungen treffen, indem sie ein Testament erstellen. Lediglich die Eltern des Erblassers hätten dann noch einen Pflichtteilsanspruch
Eine ebenfalls häufige Situation im Rahmen von Erbschaften besteht darin, dass eine kinderlose Schwester stirbt. Wer erbt in diesem Fall? Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Geschwister zur Kategorie der Erben 2. Ordnung zählen. Gleiches trifft auf die Eltern zu.
Sollten die Eltern nicht mehr leben, wenn eine kinderlose Schwester stirbt, würden die entsprechenden Geschwister den Nachlass erben. Gibt es auch keine Geschwister mehr, kommen die Kinder bzw. Enkel des Geschwisterteils zum Zuge. Die gleiche Antwort gilt bei der Frage: „Wer erbt, wenn ein kinderloser Bruder stirbt?“.
Gerade die Erbfolge ohne Kinder führt relativ häufig zu Erbauseinandersetzungen. Strittig ist dann zum Beispiel, ob die Geschwister des Verstorbenen den gesamten Nachlass erben oder noch weitere Angehörige einen Anspruch geltend machen können.
In dieser und anderen Situationen kann ein erfahrener Rechtsanwalt unterstützen und beraten. Die Kanzlei CDR Legal vertritt hier Ihre Rechte kompetent und zuverlässig. Sie können sich an die Anwaltskanzlei wenden und im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs Ihren Fall besprechen. Gern übernimmt die Kanzlei auch die Durchsetzung Ihrer Rechte.
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