Corinna D. Ruppel (LL.M.)

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Erbrecht

Rechtsanwältin Corinna Ruppel und Inhaberin von CDR Legal ist Ihre erste Ansprechpartnerin in Fragen rund um Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Erbrecht. Mit über 20 Jahren Erfahrung als Anwältin steht sie Ihnen persönlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Situation zur Verfügung.

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Rechtsanwältin Corinna D. Ruppel - CDR Legal

Verlässliche Rechtsberatung im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Erbrecht

Mit umfassender Erfahrung im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht hat Rechtsanwältin Frau Ruppel (LL.M.) gemeinsam mit ihrem Team über 9.000 Erstberatungen durchgeführt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten. Als Inhaberin der Kanzlei CDR Legal legt sie großen Wert auf persönliche Betreuung, Kostentransparenz und eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Dank ihrer langjährigen Expertise erkennt Frau Ruppel rechtliche Problemstellungen schnell und zuverlässig und entwickelt kosteneffiziente Strategien, die auf Ihre individuellen Interessen abgestimmt sind.

Frau Ruppel gründete 2013 die Kanzlei CDR Legal, um Privatpersonen und Unternehmen in ganz Deutschland zu beraten und zu vertreten. Anfangs betreute sie vor allem Kapitalanleger in Schadensfällen; heute deckt sie die gesamte Bandbreite der Kanzleigebiete ab und unterstützt Mandanten insbesondere bei Fällen von Online-Banking-Betrug und Pflichtteilstreitigkeiten. Ihre Priorität liegt dabei auf klarer, ehrlicher Beratung und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen, die die individuellen Interessen ihrer Mandanten in den Mittelpunkt stellen.

Erfahrung im Finanzsektor – fundierte Beratung aus erster Hand

Vor der Gründung von CDR Legal war Frau Ruppel als Syndikusanwältin in einem führenden Finanzinstitut tätig. Dort beriet sie mittelständische Unternehmen in Rechtsfragen und unterstützte internationale Geschäftsabschlüsse. Anschließend begleitete sie bei einer Bank mehrere Jahre lang Unternehmen und Fonds bei Immobilienfinanzierungen. Diese umfassende Erfahrung im Finanz- und Bankwesen ermöglicht es ihr heute, rechtliche Anliegen ihrer Mandanten präzise einzuschätzen.

Internationale Ausbildung – Deutschland und USA

Nach ihrer Banklehre studierte Frau Ruppel Jura mit Schwerpunkten im Wirtschafts- und Insolvenzrecht. An der School of Law der University of Connecticut erlangte sie den Master of Laws (LL.M.) und bestand das New York Bar Exam, was sie für eine Anwaltszulassung im US-Bundesstaat New York qualifiziert.

Ihre rechtliche Unterstützung: Mit Empathie, Kompetenz und Transparenz.

Schaffen Sie sich Klarheit über Ihre rechtliche Situation – kostenlos und unverbindlich im Erstgespräch. So funktioniert’s:

Ihre Vorteile bei CDR Legal

  • Ausschließliche Annahme von Fällen mit realistischen Erfolgschancen
  • Volle Kostentransparenz vor jeder Leistung
  • Anwälte mit langjähriger Erfahrung und juristischer Präzision
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Mehr über die Kanzlei
Deutscher Anwalt Verein
DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
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Füllen Sie ganz einfach das folgende Kontaktformular aus und wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wann erhalte ich die kostenlose Ersteinschätzung?

Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren, rufen wir Sie wie gewünscht an. Bei Kontaktaufnahme über das Kontaktformular melden wir uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen. Falls die Ersteinschätzung einmal nicht möglich sein sollte, melden wir uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

Was kann ich von CDR Legal erwarten?

Eine ehrliche, transparente, kompetente und verständliche Beratung. Wir setzen uns engagiert und persönlich für Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen ein und begleiten Sie mit einem klaren Blick auf Chancen und Risiken – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Falls. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig darüber, damit Sie selbst eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hängen die Kosten vom Gegenstandswert Ihres Falls ab. Falls dieser unklar ist oder ein Sonderfall vorliegt, vereinbaren wir gemeinsam einen Stundensatz.

Wer übernimmt die Kosten?

Zum kostenlosen Service unserer Kanzlei gehört auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ist diese negativ, sprechen wir mit Ihnen Schritt für Schritt über die Kosten und Risiken. Wir berechnen Ihnen ausschließlich Kosten, die wir vorab mit Ihnen besprochen haben. Gerade wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, gehen wir sehr umsichtig mit Ihrem Fall um.

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