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Konto leergeräumt – Wer haftet?
Beim Konto-Phishing versenden Betrüger E-Mails und SMS, mit denen sie ihre Opfer auf eine gefälschte Bank-Webseite locken oder auf andere Weise zur Preisgabe ihrer Kontoinformationen verleiten. Von dem perfiden Vorgehen sind jährlich tausende Bankkunden betroffen. Sobald die Betrüger Zugang zu einem Bankkonto erlangt haben, wird dieses in der Regel leergeräumt und das Geld verschwindet auf Umwegen im Ausland.
Wir geben Ihnen einen Überblick, wie Sie auf einen solchen Betrugsfall reagieren können. In manchen Fällen ist es noch nicht zu spät, einen Überweisungsvorgang abzubrechen. Sollte der finanzielle Schaden bereits zustande gekommen sein, beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch zum weiteren Vorgehen, damit Sie Ihr Geld zurückerhalten.
Beispiele: Ausgewählte Gerichtsurteile zu Betrugsfällen, die CDR Legal in den vergangenen Monaten erstritten hat (PDF-Dateien): 112 C 100/23 (AG Bonn) 🞄 318 O 21/23 (LG Hamburg) 🞄 2-27 O 79/23 (LG Frankfurt am Main)
Inhalte des Artikels
Was können Sie jetzt tun?
Ohne Ihr Zutun wurde eine Überweisung von Ihrem Bankkonto auf ein anderes Konto vorgenommen? In diesem Fall sollten Sie sich so schnell wie möglich telefonisch mit Ihrer Hausbank in Verbindung setzen. Je nach Art der Überweisung kann es einige Stunden oder sogar Tage dauern, bis die Bank die Überweisung ausführt. Wenn Sie sich rechtzeitig melden, kann der Vorgang noch abgebrochen werden.
Ändern Sie anschließend die Zugangsdaten Ihres Bankkontos, damit die Betrüger keine weiteren Überweisungen tätigen können. Wurde die Überweisung mit Ihrer Kredit- oder Debitkarte getätigt, sollten Sie diese sofort sperren lassen.
Erhalten Sie mit CDR Legal Ihr Geld zurück
Sofern die betrügerische Überweisung nicht abgebrochen werden kann, bieten nur wenige Banken bereitwillig Schadenersatz an. Regelmäßig wird die Bank versuchen, Ihnen eine Sorgfaltspflichtverletzung nachzuweisen, um einer Schadenersatzzahlung zu entgehen. Auch auf eine Klageandrohung reagieren Banken oft nicht, da sie damit rechnen, dass der Rechtsweg für viele Bankkunden zu aufwendig ist.
Für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist nicht nur juristisches Fachwissen entscheidend, sondern auch das Verständnis der technischen Hintergründe des Online-Banking-Betrugs.
Als auf Online-Banking-Betrug spezialisierte Kanzlei bietet CDR Legal Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. In einem unverbindlichen Gespräch können Sie uns Ihren Schadensfall schildern. Anschließend beraten Sie unsere Rechtsanwälte über das weitere Vorgehen. Wenn Sie uns mit der Klärung Ihres Falles beauftragen, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Ihrer Bank schnell, kompetent und mit Nachdruck.
Rechtlicher Hintergrund: Wann haftet die Hausbank?
Sofern es sich bei dem Online-Betrug um einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang handelt, haftet die Hausbank für den Schaden (§ 675u BGB). Als nicht autorisiert gilt ein Zahlungsvorgang, wenn die Überweisung nicht wissentlich und willentlich von dem Kontoinhaber oder einer verfügungsberechtigten Person freigegeben wurde. Auch eine trotz Einrichtung nicht verlangte Kundenauthentifizierung kann die Bank zum Ersatz des Betrugsschadens verpflichten.
Was spricht gegen eine Haftung der Hausbank?
Ihre Hausbank haftet nicht für den entstandenen Schaden, wenn sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit (§ 675v Abs. 3 BGB) oder eine Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten aus § 675l BGB nachweisen kann.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Beim Online-Banking handeln Sie grob fahrlässig, wenn Sie die im Zahlungsverkehr erforderliche Sorgfalt in schwerem Maße verletzen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking telefonisch oder per E-Mail an eine fremde Person weitergeben.
Was bedeutet eine Verletzung der Sorgfaltspflichten?
Als Bankkunde müssen Sie alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um Ihre Sicherheitsdaten gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Eine Verletzung dieser Sorgfaltspflicht ist hauptsächlich bei folgenden Handlungen anzunehmen:
- Aufbewahrung der Karte mit Geheimzahl im Portemonnaie
- Weitergabe von PIN oder TAN, Daten und Passwörtern an unbekannte Personen per E-Mail, SMS oder Telefon
- Durchführung von Online-Transaktionen auf ungesicherten Endgeräten
- Nutzung von Online-Banking auf Endgeräten ohne (ausreichenden) Trojaner-/Antivirenschutz
Wer kann sonst noch für Online-Betrug haften?
Oft leiten die Täter das von Ihrem Konto gestohlene Geld über das Konto einer anderen Person, bevor es im Ausland verschwindet. Diese dritte Person ist meist selbst Opfer eines Betrugs und wird als Finanzagent bezeichnet. Ob der Finanzagent haftbar gemacht werden kann, hängt stets vom Einzelfall ab. Als Ihre Rechtsanwälte prüfen wir, ob dies in Ihrem Fall infrage kommt.
In den allermeisten Fällen kann der Empfängerbank kein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen nachgewiesen werden, sodass eine Schadenersatzforderung mehrheitlich aussichtslos ist.
So erhalten Sie mit CDR Legal Ihr Geld zurück
Von Phishing-Attacken sind nicht immer nur Bankkunden betroffen. Generell sind die Kunden aller Online-Dienste beliebte Angriffsziele. Denn stellenweise besteht der Betrugsfall darin, dass die Täter einen Identitätsdiebstahl vornehmen. Dazu werden weder Zugänge noch Bankdaten benötigt, sondern es geht ausschließlich um Ihre persönlichen Daten. Dazu gehören:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Geburtsort
- Geburtsname
- Geburtsdatum
Haben die Täter zusätzlich auch noch Einsicht in Ihren Personalausweis oder Reisepass gehabt, dann können die Betrüger eventuell mit der entsprechenden Nummer sogar in betrügerischer Art und Weise auf Ihren Namen Bankkonten eröffnen oder Bestellungen vornehmen. Oft erfahren Sie dann erst über Rechnungen von dem Betrug. Sie sollten dann auf jeden Fall die örtliche Polizeidienststelle aufsuchen, falls Sie den Verdacht haben, dass Ihre persönlichen Daten, insbesondere die Ausweisdaten, in falsche Hände geraten sind. Besonders wichtig ist es, dass Sie den Schadenshergang genauestens aufarbeiten. Erst dann kann abschließend beurteilt werden, wer den Schaden tragen muss.
Kostenloses Erstgespräch
Kann keine gütliche Einigung mit Ihrer Bank über die Haftung für den Schaden erreicht werden, ist anwaltliche Unterstützung erforderlich. Als Anwaltskanzlei für Bank- und Finanzrecht haben wir bereits eine Vielzahl von Phishing-Betroffenen vertreten. In einem kostenlosen Erstgespräch evaluieren wir Ihren Fall und geben Ihnen erste hilfreiche Ratschläge zum weiteren Vorgehen. Anschließend steht es Ihnen frei, ob Sie uns mit der Betreuung Ihres Falls beauftragen möchten.
F.A.Q.
Wie kann man einem Online-Banking-Betrug vorbeugen?
Ob Sparkasse, Deutsche Bank oder Commerzbank – Ihre Hausbank wird Sie niemals am Telefon oder per E-Mail auffordern, Ihre Zugangsdaten preiszugeben. Sollten Sie einen verdächtigen Anruf erhalten, legen Sie auf und wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking sicher auf und ändern Sie Ihr Passwort regelmäßig. Verwenden Sie komplexe Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Kundenauthentifizierung für Ihr Konto. Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Kontostand und melden Sie verdächtige Aktivitäten sofort Ihrer Bank und der Polizei.
Welche Banken sind von Phishing-Attacken betroffen?
Beim Phishing versenden Betrüger gefälschte E-Mails oder erstellen gefälschte Webseiten, um ihre Opfer zur Preisgabe ihrer Kontoinformationen zu verleiten. Dabei müssen die Sicherheitssysteme der Bank nicht überwunden werden, sodass jede Bank oder Sparkasse von Phishing betroffen sein kann.
Wie verbreitet ist Betrug beim Online-Banking?
Online-Banking-Betrug ist leider eine wachsende Bedrohung in unserer digitalen Welt. Mit der zunehmenden Nutzung von Online-Banking steigt auch die Zahl der Betrugsfälle.
Gibt es eine Haftungsgrenze beim Online-Banking-Betrug?
Nach § 675u Abs. 2 BGB haften Zahlungsdienstnutzer (Bankkunden) im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs grundsätzlich bis zu einem Betrag von 50 Euro. Aufseiten des Zahlungsdienstleisters (Bank) gibt es hingegen keine Haftungsobergrenze.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M)