Nach einem Online Banking Betrug fragen sich viele betroffene Personen, wie sie ihr Geld zurückbekommen können. Die Haftung für solche Betrugsfälle ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, unterliegt jedoch einigen Voraussetzungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wer haftet, wenn das Konto leergeräumt wurde, und was Sie unternehmen sollten.

Beispiele: Ausgewählte Gerichtsurteile zu Betrugsfällen, die CDR Legal in den vergangenen Monaten erstritten hat (PDF-Dateien): 318 O 21/23 (LG Hamburg)

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel haftet die Bank bei einem Online Banking Betrug
  • Bankkunden müssen jedoch ihre Sorgfaltspflicht einhalten
  • Betrüger gelangen oft über Phishing-Attacken an die Zugangsdaten ihrer Opfer
  • Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen

Wer haftet beim Online Banking Betrug?

Sofern es sich bei dem Online Banking Betrug um einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang handelt, haftet die Hausbank für den Schaden. Als nicht autorisiert gilt ein Zahlungsvorgang, wenn die Transaktion nicht wissentlich und willentlich von dem Kontoinhaber oder einer verfügungsberechtigten Person freigegeben wurde. Dies ist im § 675u BGB geregelt. Auch eine trotz Einrichtung nicht verlangte Kundenauthentifizierung kann die Bank zum Ersatz des Betrugsschadens verpflichten.

Dabei ist es jedoch wichtig, dass Sie als betroffener Kontoinhaber Ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzen. Beim Online-Banking handeln Sie grob fahrlässig, wenn Sie die im Zahlungsverkehr erforderliche Sorgfalt in schwerem Maße verletzen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking telefonisch oder per E-Mail an eine fremde Person weitergeben.

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Wichtig für die Haftung: Einhaltung der Sorgfaltspflicht

Als Bankkunde müssen Sie alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um Ihre Sicherheitsdaten gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Eine Verletzung dieser Sorgfaltspflicht ist hauptsächlich bei folgenden Handlungen anzunehmen:

  • Aufbewahrung der Karte mit Geheimzahl im Portemonnaie
  • Weitergabe von PIN oder TAN, Daten und Passwörtern an unbekannte Personen per E-Mail, SMS oder Telefon
  • Durchführung von Online-Transaktionen auf ungesicherten Endgeräten
  • Nutzung von Online-Banking auf Endgeräten ohne (ausreichenden) Trojaner-/Antivirenschutz

Liegt einer dieser Fälle im Zusammenhang mit dem leergeräumten Konto vor, können Sie als Bankkunde selbst haften. Die Beweislast über die Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten liegt jedoch bei der Bank (§ 675l BGB).

Wer kann neben der Bank noch für den Online Banking Betrug haften?

Bei einem Online Banking Betrug können neben der Bank auch andere Parteien haften, abhängig von den Umständen des Betrugs und der Beteiligung der einzelnen Akteure. In erster Linie müssten selbstverständlich die Täter haften, allerdings sitzen diese oft im Ausland und sind deswegen fast nie aufzufinden.

Zu möglichen Verantwortlichen zählen:

  • Sie als Bankkunde: Haben Sie wie bereits erwähnt Ihre Sorgfaltspflichten verletzt, können Sie zur Haftung herangezogen werden.
  • Finanzagenten: Oft leiten die Täter das von Ihrem Konto gestohlene Geld über das Konto einer anderen Person, bevor es im Ausland verschwindet. Diese dritte Person ist meist selbst Opfer eines Betrugs und wird als Finanzagent bezeichnet.
  • Dienstleister oder Anbieter von IT-Sicherheit: Wenn der Betrug aufgrund von Sicherheitslücken in der von Dritten bereitgestellten Software oder Infrastruktur ermöglicht wurde, könnten diese haftbar sein.
  • Zahlungsdienstleister: Wenn der Betrug durch Nachlässigkeit bei der Transaktionsabwicklung begünstigt wurde, kann auch der entsprechende Zahlungsdienstleister zur Verantwortung gezogen werden.
  • Telekommunikationsanbieter: Wenn der Betrug durch Abfangen von TANs (z. B. durch SIM-Swapping) erfolgte, kann auch der Telekommunikationsanbieter bei Sicherheitslücken haftbar sein.
  • Kontoinformationsdienste: Falls der Betrug durch Dritte erfolgte, die im Rahmen der PSD2 Zahlungsdiensterichtlinie Zugriff auf das Konto hatten, können auch diese Dienste unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden.

Wer haftet also, wenn das Bankkonto gehackt und das Konto leergeräumt wurde? Die Haftungsfrage beim Online Banking Betrug hängt stets vom Einzelfall ab. Als betroffene Person sollten Sie sich zunächst an Ihre Bank wenden. Oft ist es sinnvoll, rechtlichen Rat hinzuziehen. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und kann Ihnen bereits in einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch weiterhelfen. Schildern Sie uns Ihren individuellen Fall, um gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen zu können.

Was können Sie jetzt tun?

Ohne Ihr Zutun wurde eine Überweisung von Ihrem Bankkonto auf ein anderes Konto vorgenommen? In diesem Fall sollten Sie sich so schnell wie möglich telefonisch mit Ihrer Hausbank in Verbindung setzen. Je nach Art der Transaktion kann es einige Stunden oder sogar Tage dauern, bis die Bank die Überweisung ausführt. Wenn Sie sich rechtzeitig melden, kann der Vorgang noch abgebrochen werden.

Ändern Sie anschließend die Zugangsdaten Ihres Bankkontos, damit die Betrüger keine weiteren Überweisungen tätigen können. Wurde die Überweisung mit Ihrer Kredit- oder Debitkarte getätigt, sollten Sie diese sofort sperren lassen.

Sofern die betrügerische Überweisung nicht abgebrochen werden kann, bieten nur wenige Banken bereitwillig Schadenersatz an. Regelmäßig wird die Bank versuchen, Ihnen eine Sorgfaltspflichtverletzung nachzuweisen, um einer Schadenersatzzahlung zu entgehen. Auch auf eine Klageandrohung reagieren Banken oft nicht, da sie damit rechnen, dass der Rechtsweg für viele Bankkunden zu aufwendig ist.

Für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist nicht nur juristisches Fachwissen entscheidend, sondern auch das Verständnis der technischen Hintergründe des Online Banking Betrugs. Benötigen Sie Unterstützung in der Kommunikation mit Ihrer Bank, sprechen Sie uns an.

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So erhalten Sie mit CDR Legal Ihr Geld zurück

Um Bankkonten zu hacken, versenden Betrüger unter anderem Phishing E-Mails und SMS, mit denen sie ihre Opfer auf eine gefälschte Bank-Webseite locken oder auf andere Weise zur Preisgabe ihrer Kontoinformationen verleiten. Von dem perfiden Vorgehen sind jährlich tausende Bankkunden betroffen. Sobald die Betrüger Zugang zu einem Bankkonto erlangt haben, wird dieses in der Regel leergeräumt und das Geld verschwindet auf Umwegen im Ausland. 

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Kann keine gütliche Einigung mit Ihrer Bank über die Haftung für den Schaden erreicht werden, ist anwaltliche Unterstützung erforderlich. Als Anwaltskanzlei für Bank- und Finanzrecht haben wir bereits eine Vielzahl von Phishing-Betroffenen vertreten. In einem kostenlosen Erstgespräch evaluieren wir Ihren Fall und geben Ihnen erste hilfreiche Ratschläge zum weiteren Vorgehen. Anschließend steht es Ihnen frei, ob Sie uns mit der Betreuung Ihres Falls beauftragen möchten. Können wir Sie unterstützen, setzen wir uns persönlich und mit Nachdruck für Ihren Fall ein.

F.A.Q.

Wie kann man einem Online-Banking-Betrug vorbeugen?

Ob Sparkasse, Deutsche Bank oder Commerzbank – Ihre Hausbank wird Sie niemals am Telefon oder per E-Mail auffordern, Ihre Zugangsdaten preiszugeben. Sollten Sie einen verdächtigen Anruf erhalten, legen Sie auf und wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking sicher auf und ändern Sie Ihr Passwort regelmäßig. Verwenden Sie komplexe Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Kundenauthentifizierung für Ihr Konto. Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Kontostand und melden Sie verdächtige Aktivitäten sofort Ihrer Bank und der Polizei.

Welche Banken sind von Phishing-Attacken betroffen?

Beim Phishing versenden Betrüger gefälschte E-Mails oder erstellen gefälschte Webseiten, um ihre Opfer zur Preisgabe ihrer Kontoinformationen zu verleiten. Dabei müssen die Sicherheitssysteme der Bank nicht überwunden werden, sodass jede Bank oder Sparkasse von Phishing betroffen sein kann.

Wie verbreitet ist Betrug beim Online-Banking?

Online-Banking-Betrug ist leider eine wachsende Bedrohung in unserer digitalen Welt. Mit der zunehmenden Nutzung von Online-Banking steigt auch die Zahl der Betrugsfälle.

Gibt es eine Haftungsgrenze beim Online-Banking-Betrug?

Nach § 675u Abs. 2 BGB haften Zahlungsdienstnutzer (Bankkunden) im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs grundsätzlich bis zu einem Betrag von 50 Euro. Aufseiten des Zahlungsdienstleisters (Bank) gibt es hingegen keine Haftungsobergrenze.

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