-
24/7 können Sie uns schreiben Fall schildern
-
Ihr kostenloses Erstgespräch 08031 / 7968029
-
Sie brauchen sofort Hilfe? Termin eintragen

Online Banking Betrug: Wer haftet bei leergeräumten Konto?
Sind Sie Opfer eines Online-Banking Betrugs geworden und hoffen auf eine Erstattung des entstandenen Schadens? Dann ist es wichtig für Sie zu klären, wer den Schadensersatz leisten könnte. In der Regel übernimmt Ihre Hausbank die Haftung. Das ist jedoch nicht immer und automatisch der Fall.
Inhalte des Artikels
Wer kommt für die Haftung durch Online-Banking Betrug infrage?
Generell gibt es mehrere Parteien, die die Haftung für durch Online-Banking Betrug entstandene Schäden übernehmen könnten. In erster Linie handelt es sich dabei um die folgenden Personen bzw. Parteien:
- Hausbank
- Empfängerbank
- Finanzagent
- Phishing-Opfer
Im ersten Schritt sollten Sie sich an Ihre Hausbank wenden. Sei es die Sparkasse, die Deutsche Bank, die Postbank, die Commerzbank oder andere Banken: Dies sind die ersten Ansprechpartner, wenn es um möglichen Schadenersatz und die Haftungsfrage bei einem Betrug geht.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Hausbank haftet für nicht autorisierte Zahlungsanweisungen
In der Rechtsprechung gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Urteilen, nach denen die Hausbank für einen Schaden haften muss, wenn es sich bei dem Betrug um eine nicht autorisierte Zahlungsanweisung gehandelt hat. Grundlegende Voraussetzung für die Haftung der Hausbank ist, dass der Sie als Kunde die entsprechende Überweisung nicht autorisiert haben. Dies stützt sich insbesondere auf den § 675u BGB.
Als nicht autorisiert gilt ein Zahlungsvorgang immer dann, wenn Sie als Kontoinhaber oder ein Verfügungsberechtigter die Überweisung nicht selbst wissentlich und mit Absicht freigegeben haben. Auch eine nicht geforderte Kundenauthentifizierung trotz Einrichtung kann dazu führen, dass die Bank die Erstattung des Schadens durch den Betrug übernehmen muss.
Allerdings kommt an dieser Stelle noch die Frage einer eventuellen Fahrlässigkeit auf. Haben Sie als Online-Banking Opfer grob fahrlässig gehandelt? Dann kann es passieren, dass Sie auf dem Schaden sitzen bleiben und die Bank nicht verpflichtet ist, diesen zu regulieren.
In den meisten Fällen ist die Hausbank in der Haftung und dazu verpflichtet, den fehlenden Betrag zurückzuerstatten. Das hauptsächlich, wenn das Kreditinstitut kein ausreichend sicheres System implementiert hatte. So wäre selbst bei (grober) Fahrlässigkeit auf Ihrer Seite davon auszugehen, dass die Hausbank in Haftung für die Folgen der Phishing-Attacke genommen werden kann.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Eine entscheidende Frage im Kontext der Haftung durch die Hausbank besteht, wie bereits erwähnt, darin, ob Sie als Betroffener grob fahrlässig gehandelt haben oder nicht. Der Begriff wird in diesem Zusammenhang insbesondere im § 675v Abs. 2 BGB definiert.
Es ist von einer groben Fahrlässigkeit bei einem Online-Banking Betrug auszugehen, wenn Sie die im Zahlungsverkehr notwendige Sorgfalt in schwerem Maße verletzt haben. Geben Sie etwa Ihre PIN und somit die Zugangsdaten zum eigenen Bankkonto an eine unbekannte Person telefonisch oder per Mail weiter, erfüllt dies in den meisten Fällen bereits den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit.
Sorgfaltspflichten des Kunden sind zu beachten
Neben der groben Fahrlässigkeit kann auch die Verletzung der Sorgfaltspflichten durch Sie dazu führen, dass die Hausbank nicht haften muss. Dies wird speziell auf der Grundlage des § 675l BGB geregelt. Sie als Online-Banking Nutzer müssen alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um Ihre Sicherheitsdaten gegen unbefugte Zugriffe zu schützen.
Eine Verletzung dieser Sorgfaltspflichten wird in erster Linie bei den folgenden Aktionen angenommen:
- Aufbewahrung der Karte zusammen mit der Geheimzahl in der Geldbörse
- Herausgabe der PIN bzw. TAN, Daten und Passwörter an unbekannte Personen per Mail, SMS oder Anruf
- Durchführung von Online-Transaktionen auf ungesicherten Geräten
- Nutzen von Online-Banking auf Endgeräten, die keinen (ausreichenden) Trojaner-/Antiviren-Schutz besitzen
Wenn weder eine grobe Fahrlässigkeit noch eine Verletzung der Sorgfaltspflichten auf Ihrer Seite vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Hausbank den durch den Betrug entstandenen Schaden übernehmen muss.
Wann haftet der Finanzagent im Schadensfall?
Oft leiten die Täter das von Ihrem Konto gestohlene Geld über das Konto einer anderen Person, bevor es im Ausland verschwindet. Diese dritte Person ist größtenteils selbst Opfer von Betrug und wird als Finanzagent bezeichnet.
Ob ein solcher Finanzagent in Haftung genommen werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab und ist vom Einzelfall abhängig. Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, den Fall besser einzuschätzen.
So kommt unter anderem das Landgericht Köln in einem verhandelten Fall (Aktenzeichen 9 S 195/07) zu der Auffassung, dass der Finanzagent für den entstandenen Schaden haften muss. Allerdings gibt es ebenso einige Urteile, bei denen die Finanzagenten freigesprochen wurden und dementsprechend keine Haftung für den Schaden durch den Betrug übernahmen.
Haftet eventuell die Empfängerbank?
Viele betrogene Bankkunden ziehen neben der Hausbank und einem eventuellen Finanzagenten auch die Empfängerbank für den Schadensersatz aus dem Online-Banking Betrug in Betracht.
Diese rechtliche Frage ist allerdings äußerst komplex. Zudem kann der Bank des Empfängers in den weitaus meisten Fällen kein schuldhaftes Handeln oder ein Versäumnis nachgewiesen werden.
Wie kann ich mich vor einem Missbrauch schützen?
Oft erhalten Sie bei einem versuchten Betrug eine Mail, eine SMS oder einen Anruf, der angebliche Fehler oder außergewöhnliche Überweisungen von Ihrem Bankkonto meldet. Diese Meldungen nutzen die Phishing Täter, um sich Zugang zu Ihren sensiblen Daten zu verschaffen. Denken Sie daran, unter keinen Umständen Ihre Kontodaten preiszugeben oder gar TANs zur Kundenauthentifizierung weiterzugeben. Ihre Bank wird Sie niemals nach solchen Informationen fragen.
Zusätzlich dazu ist es ratsam, Ihre Online-Banking-Zugangsdaten sicher zu verwahren und regelmäßig Ihr Passwort zu ändern. Verwenden Sie komplexe Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Kundenauthentifizierung für Ihr Konto. Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Kontostand und melden Sie verdächtige Aktivitäten sofort Ihrer Bank oder der Polizei. Durch diese einfachen, aber wirksamen Maßnahmen können Sie Ihr Konto vor Online-Betrug schützen und Ihre finanzielle Sicherheit gewährleisten.
So erhalten Sie mit CDR Legal Ihr Geld zurück
Im Hinblick auf die Haftungsfrage ist zu klären, ob es sich um eine nicht authorisierte Überweisung handelt und Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Dann übernimmt die Hausbank die Haftung. Die Alternative ist, dass Sie als Geschädigter grob fahrlässig gehandelt oder Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, sodass Sie selbst für den Schaden haften müssen. Allerdings ist dann immer noch zu prüfen, ob die Bank ein Mitverschulden trägt. Z. B. weil sie nicht über ein ausreichendes Sicherheitssystem verfügt, betrügerische Überweisungen zu erkennen. Die Empfängerbank kommt praktisch nie für die Schäden durch den Betrug auf.
Spricht die Sachlage für eine Mitschuld der Bank, erhalten Sie den höchstmöglichen Schadensersatz erfahrungsgemäß nur unter Hinzuziehung versierter Anwälte. Streitigkeiten mit Banken sind primär rechtliche Herausforderungen und verlangen viel Durchhaltevermögen. Im Spezialgebiet "Online-Banking Betrug" sollte Ihr Anwalt daher ausreichend Kompetenz und Erfahrung vorweisen.
Bei hohen Schadensbeträgen neigt die Bank zu einer starken Gegenwehr. Fast immer wird die Bank Ihnen eine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf Ihr Konto vorwerfen. Selbst bei Klageandrohung Ihrerseits zeigt die Bank oft keine Einsicht. Sie kalkuliert damit, dass Sie doch noch ins Zweifeln geraten und Ihre Ansprüche deutlich senken.
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie eine Kanzlei mit Spezialisierung in Online Banking Betrugsfällen einschalten. Vergewissern Sie sich, dass die Kanzlei sowohl Zeit als auch die Fähigkeit besitzt, das beste Ergebnis für Sie herauszuholen.
Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Online Banking Betrugsfälle bietet CDR Legal Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Im unverbindlichen Gespräch können Sie uns Ihren Schadensfall schildern. Anschließend erhalten Sie von unseren Anwälten Ratschläge zum weiteren Vorgehen. Sollten Sie uns die Klärung Ihres Falls anvertrauen, vertreten wir Ihre Interessen schnell, kompetent und nachdrücklich gegenüber Ihrer Bank.
F.A.Q.
Wer haftet bei Online Banking Betrug?
Nach § 675v BGB ist die Bank verpflichtet, im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs den Betrag unverzüglich zu erstatten. Allerdings kann die Bank bei grober Fahrlässigkeit des Kunden (z.B. Weitergabe von PIN/TAN) die Erstattung verweigern. Es ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und kann von weiteren Faktoren abhängen.
Haftet die Bank bei Konto-Abbuchung durch Betrüger?
Gemäß § 675v BGB haftet die Bank für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Darüber hinaus kann die Bank auch haften, wenn sie ihre Pflichten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) verletzt hat.
Was tun bei gehacktem Online-Banking?
Bei einem gehackten Online-Banking ist es wichtig, sofort zu handeln. Die Bank sollte umgehend kontaktiert werden, um das Konto zu sperren und möglichen weiteren Schaden zu verhindern. Es ist auch ratsam, den Vorfall der Polizei zu melden, da es sich um eine Straftat handelt.
Wie bekomme ich mein Geld nach Online Banking Betrug zurück?
Zuerst sollte die Bank kontaktiert werden, um die Transaktion zu stoppen oder rückgängig zu machen. Zudem sollte man den Vorfall bei der Polizei melden. Es gibt keine Garantie, dass das Geld zurückerstattet wird, insbesondere wenn der Betrug bereits einige Zeit zurückliegt.
Welche Banken und Sparkassen sind von Phishing Attacken betroffen?
Phishing-Angriffe können prinzipiell jede Bank oder Sparkasse betreffen, da sie nicht auf spezifische Institutionen beschränkt sind.
Wie verbreitet ist der Betrug beim Onlinebanking?
Online-Banking-Betrug ist leider eine wachsende Bedrohung in unserer digitalen Welt. Mit steigenden Nutzerzahlen wächst auch die Anzahl der Betrugsfälle.
Gibt es eine Haftungsgrenze der Bank bei Onlinebanking Betrug?
Nach § 675u Abs. 2 BGB haftet der Zahlungsdienstnutzer (also der Bankkunde) im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs grundsätzlich bis zu einem Betrag von 50 Euro. Auf Seiten des Zahlungsdienstleisters (Bank) gibt es hingegen keine Haftungsobergrenze.
Wie schützt man sein Konto vor Online Banking Betrug?
Investieren Sie in eine hochwertige Antivirensoftware, verwenden Sie komplexe Passwörter und aktivieren Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung. Vermeiden Sie es, auf verdächtige Links zu klicken und teilen Sie nie Ihre Bankdaten über unsichere Netzwerke. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Betrugsmethoden und schärfen Sie Ihr Bewusstsein für Online-Sicherheit.
Welche Rechte und Pflichten haben Kontoinhaber in Betrugsfällen?
Als Kontoinhaber haben Sie das Recht, bei Verdacht auf Betrug sofort Ihre Bank zu informieren und eine Untersuchung einzufordern. Ihre Pflicht ist es, bei der Aufklärung des Falles mitzuwirken und alle relevanten Informationen bereitzustellen. Die genauen Rechte und Pflichten können je nach Bank und Land variieren.
Wie schnell muss ein Betrug der Bank gemeldet werden?
Sobald Sie einen Betrug bemerken, sollten Sie ihn unverzüglich Ihrer Bank melden. Je schneller Sie handeln, desto höher sind Ihre Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen. Es gilt: Zeit ist Geld!
Corinna Ruppel nutzt ihre Fachexpertise aus ihrer langjährigen Tätigkeit als Kreditspezialistin und Syndikusanwältin, um Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen rund um Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.