Erst zahlreiche Landgerichte, dann der Europäische Gerichtshof und schlussendlich auch der BGH: Die Richter sind in der Vergangenheit zu Urteilen gekommen, dass Millionen von Verbraucherkreditverträgen aufgrund Fehlern oder Mängeln innerhalb des Vertrages bzw. der Widerrufsbelehrung noch nach Jahren widerrufen werden können. Ein Urteil zum Autokredit stammt aus dem Jahre 2021 und wurde seitens des EuGH gesprochen

Aufgrund dieser Urteile haben betroffene Autokäufer aktuell beste Chancen, dass sie ihren Autokreditvertrag erfolgreich widerrufen können. Sollte es Probleme geben oder möchten Sie wissen, ob auch Ihr Vertrag betroffen ist, wenden Sie sich an eine erfahrene Anwaltskanzlei wie CDR Legal.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bei zahlreichen Landgerichten gab es in der Vergangenheit für Verbraucher freundliche Urteile zum Thema Widerruf eines Autokredites
  • Bahnbrechend ist ein EuGH-Urteil zum Widerruf von Autokrediten aus dem Jahre 2021
  • In 2022 hat nun auch der BGH seine Auffassung geändert und sich inhaltlich dem Europäischen Gerichtshof angeschlossen
  • Millionen Autokäufer können nun auf Grundlage der Autokredit Urteile ihren Kreditvertrag widerrufen

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Chronik der Autokredit Urteile

Vor dem BGH-Urteil oder auch vor dem EuGH Urteil zum Autokredit gab es zuvor bereits eine Reihe von Gerichtsentscheidungen seitens mehrerer Landgerichte in Deutschland. Eines der ersten Urteile zum Thema Widerruf eines Autokredites wurde bereits Ende 2017 gesprochen.

Das Landgericht Arnsberg urteilte damals im Sinne des Verbrauchers, indem es den Widerruf eines entsprechender Finanzierungsvertrag zuließ(Az.: I-2 O 45/17). Nur einen Monat später kam es seitens des Landgerichtes Berlin (Az.: 4 O 150/16) zu einem ähnlichen Urteil, ebenfalls im Sinne des Verbrauchers. Die weitere Chronik mehrerer Autokredit Urteile aus der Vergangenheit stellt sich wie folgt dar:

  • Januar 2018: Landgericht Braunschweig (Az.: 3 O 806/17)
  • März 2018: Landgericht Stuttgart (Az.: 14 O 340/17)
  • Juli 2018: Landgericht Ellwangen (Jagst) (Az.: 4 O 232/17)
  • Juli 2018: Landgericht Paderborn (Az.: 4 O 408/17)
  • März 2019: Landgericht Berlin (Az.: 4 O 224/18)
  • September 2021: EuGH (Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20)
  • April 2022: BGH (Az.: XI ZR 179/21)

EuGH Autokredit Urteil (2021)

Das EuGH Urteil zum Widerruf eines Autokredites aus dem vergangenen Jahr (2021) war sicherlich das bisher bedeutendste überhaupt. Die wichtigste Aussage der europäischen Richter war, dass der sogenannte Kaskadenverweis nicht rechtens ist. Sollten nämlich bestimmte Pflichtangaben fehlen oder für den Verbraucher nicht offensichtlich sein, ist dies nach Meinung der Richter nicht zulässig.

Mit seinem Urteil stellte sich der EuGH unter anderem gegen den BGH, der bis zu diesem Zeitpunkt den Kaskadenverweis zugelassen hatte. Im EuGH Urteil vom 9. September 2021 nannten die Europa-Richter sogar konkret drei Pflichtangaben, die unbedingt in einem Autokreditvertrag genannt werden müssen, nämlich:

  • Höhe der Verzugszinsen als konkreter Prozentsatz
  • Angabe der Vorfälligkeitsentschädigung (konkret)
  • Informationen zum außergerichtlichen Rechtsbehelfs-und Beschwerdeverfahren

BGH Autokredit Urteil (2022)

Das aktuellste BGH-Urteil zum Widerruf eines Autokredites stammt aus dem April dieses Jahres (2022). Erstmals hat sich der Bundesgerichtshof nun in seinem Urteil (Aktenzeichen XI ZR 179/21) der Rechtsauffassung der Europa-Richter angeschlossen.

Bis diesem Zeitpunkt war der Bundesgerichtshof zuvor noch der Auffassung gewesen, dass die bisherige verkürzte Darstellung auf die Pflichtangaben reichte.

Jetzt allerdings schlossen sich die Bundesrichter in ihrem Urteil der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes an. Das beinhaltet die Auffassung, dass all Pflichtangaben genannt werden müssen und ausschließlich die Angabe eines konkreten Prozentsatzes rechtskonform wäre. Das wiederum bedeutet, dass der BGH in seinem Urteil den Autokredit Widerspruch für zulässig erklärt.

Folge der Urteile: Ist der Widerruf jetzt sicher?

Nach den Urteilen zahlreicher Landgerichte in Deutschland und des Europäischen Gerichtshofes aus dem vergangenen Jahr hat nun auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil einen Widerruf für zulässig erklärt. Das führt dazu, dass Millionen von Autokäufern sehr gute Chancen besitzen, ihre abgeschlossenen Autokreditverträge noch nach Jahren erfolgreich widerrufen zu können.

Zu 100 Prozent sicher ist es trotz der Urteile des BGH und des EuGH allerdings nicht, dass im Einzelfall dem Widerruf von anderen Gerichten ebenso stattgegeben wird. Zudem sind nicht alle in den letzten zwölf Jahren geschlossenen Autokreditverträge mit einer falschen Widerrfusbelehrung versehen. Daher ist es im ersten Schritt ratsam, den eigenen Kreditvertrag von einer Anwaltskanzlei wie CDR-Legal prüfen zu lassen.

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Die Kanzlei CDR-Legal kann Ihnen die Information geben, ob auch bei Ihrem Autokreditvertrag eine sehr gute Chance auf einen erfolgreichen Widerruf besteht. Aufgrund der angesprochenen Urteile stehen die Erfolgschancen für Betroffene mit ihren Autokreditverträgen sehr gut. Zu 100 Prozent sicher ist der Erfolg allerdings nicht.