Für Unternehmen oder Privatpersonen: Zu den gängigen Sicherheiten, die insbesondere zur Absicherung eines Kredites genutzt werden, zählt die Sicherungsabtretung. Häufig wird diese Sicherheit von einer Bank beansprucht, die damit einen Kredit sichern möchte. Oft wird in der Praxis auch nur kurz von einer Abtretung oder von einer Abtretung von Forderungen gesprochen.

Das Wichtigste zur Sicherungsabtretung im Überblick

  • Bei der Sicherungsabtretung handelt es sich um eine gängige Form, wie Kredite besichert werden können.
  • Sollte der Kreditnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllen, hat der Kreditgeber aufgrund der Sicherungsabtretung das Recht, die abgetretene Forderung einzutreiben
  • Eine häufige Form der Sicherungsabtretung ist die Abtretung des Gehaltes, die der Arbeitnehmer an den Kreditgeber durchführt.

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Worum handelt es sich bei einer Sicherungsabtretung?

Grundsätzlich sind alle Banken dazu verpflichtet, möglichst sicherzustellen, dass verliehenes Kapital vom Schuldner bzw. Kreditnehmer ordnungsgemäß zurückgezahlt wird. Zur Sicherheit gibt es eine Reihe möglicher Kreditsicherheiten. Dazu zählt unter anderem auch die sogenannte Sicherungsabtretung.

Eine andere Bezeichnung für die Sicherungsabtretung ist Zession. Rechtliche Grundlage ist insbesondere der Paragraph 398 BGB. Dort findet eine nähere Beschreibung der Sicherungsabtretung statt.

Im Zusammenhang mit einer Sicherungsabtretung tauchen häufig mehrere Fachbegriffe auf, nämlich:

  • Zedent (Kreditnehmer bzw. Sicherungsgeber)
  • Zessionar (Kreditgeber bzw. Sicherungsnehmer)
  • Zession (Abtretung)

Die Sicherungsabtretung beinhaltet demnach, dass der Kreditnehmer als Zedent eine ihm zustehende Forderung an den Kreditgeber als Zessionar abtritt. Kommt der Kreditnehmer nun seinen Verpflichtungen nicht nach, hat der Kreditgeber als Zessionar das Recht, diese Forderung zu verwerten.

Das Zu-Stande-Kommen der Sicherungsabtretung ist daran gekoppelt, dass ein Vertrag zwischen Zessionar und Zedenten abgeschlossen wird. Wichtig zu beachten ist, dass es diesbezüglich keine besonderen Formvorschriften gibt, die einzuhalten wären.

Welche Rechtsgrundlage hat die Sicherungsabtretung?

Geregelt wird die Sicherungsabtretung als Sicherheit und zugleich als Recht insbesondere in den Paragraphen 398 ff. des BGB. Dort ist unter anderem festgehalten, dass die Abtretung eine sogenannte Erfüllungswirkung hat. Das bedeutet, dass es sich um eine endgültige Gegenleistung eines sogenannten Verpflichtungsgeschäftes handelt. Das wiederum ist in erster Linie ein Kauf, kann aber auch eine Geschäftsbesorgung sein.

Im Kreditbereich wird die Sicherungsabtretung allerdings nicht zur Erfüllung eines Schuldverhältnisses genutzt, sondern stattdessen regelmäßig als Sicherheit. Dazu werden Forderungen abgetreten, bei denen der Kreditnehmer Gläubiger ist. Innerhalb der Sicherungsabtretung wird dann vereinbart, dass die Abtretung lediglich sicherungshalber vorgenommen wird.

Daraus ergibt sich auch das Treuhandverhältnis, das zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer existiert. Rechtliche Grundlage für die Sicherungsabtretung ist zudem ein Sicherungsvertrag. Dieser beinhaltet schuldrechtlich Pflichten und Rechte, die beide Parteien haben. Ein wesentliches Recht für den Zedenten ist zum Beispiel, dass der Zessionar nach Begleichung der Schuld die abgetretene Forderung wieder an den Kreditnehmer zurück übertragen muss.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Sicherungsabtretung?

Damit eine Sicherungsabtretung rechtlich wirksam ist und durchgesetzt werden kann, sind ferner Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Bestimmtheit und die Übertragbarkeit des entsprechenden Sachwertes.

Die Bestimmtheit ist deshalb wichtig, weil nur so auch im Fall des Falles zu identifizieren ist, welche Sache abgetreten bzw. verwertet werden darf. Eine zweite wichtige Voraussetzung ist die Übertragbarkeit der Forderungen. Lediglich spezielle Abtretungsverbote auf gesetzlicher Basis gehören zu den Ausnahmen, wann die Übertragbarkeit nicht gegeben ist. Dies wird insbesondere in den Paragraphen 399 und 400 BGB beschrieben.

Einige Forderungen sind grundsätzlich nicht abtretbar und unterliegen einem gesetzlichen Abtretungsverbot. Das sind insbesondere:

  • Höchstpersönliche Rechte (beispielsweise Urheberrechte)
  • Gehaltsnebenleistungen (zum Beispiel die Hälfte des Überstundenentgeltes)
  • Teile des Weihnachtsgeldes
  • Dauerleistungen (beispielsweise gesetzlicher Unterhaltsansprüche)
  • Laufende Dienst- oder Versorgungsbezüge von Vorstandsmitgliedern eine AG

In der Praxis kommt die Sicherungsabtretung insbesondere im Hinblick auf Lebensversicherungen und Gehaltsabtretungen zum Tragen.

Mehrere Formen der Sicherungsabtretung

Es gibt in der Praxis nicht nur eine Form der Sicherungsabtretung, sondern mehrere Varianten. Zunächst wird zwischen der stillen und der offenen Abtretung unterschieden. Der Unterschied besteht darin, dass der Drittschuldner (beispielsweise eine Lebensversicherungsgesellschaft) bei der stillen Abtretung nichts von der Abtretung erfährt.

Bei der offenen Sicherungsabtretung hingegen würde - im Beispiel - dem Lebensversicherer mitgeteilt, dass der Kreditnehmer die Versicherung an den Kreditgeber abgetreten hat. Neben der stillen und der offenen Zession gibt es noch weitere Formen der Sicherungsabtretung:

  • Globalzession
  • Mantelzession
  • Einzelzession

Bei der Globalzession ist kennzeichnend, dass nicht nur gegenwärtige, sondern auch zukünftige Forderungen abgetreten werden. Demgegenüber bezieht sich die Mantelzession auf Forderungen bis zu einer festgelegten Höhe. Die Einzelzession wiederum beinhaltet, dass tatsächlich lediglich eine Einzelforderung abgetreten wird.

Wie läuft die Sicherungsabtretung im Detail ab?

Die Sicherungsabtretung funktioniert auf einer relativ einfachen Basis und läuft in mehreren Schritten ab. Im ersten Schritt wird in der Regel ein Kredit aufgenommen, den der Kunde von seiner Bank erhält. Im zweiten Schritt fordert der Kreditgeber eine Sicherheit, wie zum Beispiel die Sicherungsabtretung einer Forderung.

Häufig handelt es sich dabei entweder um eine Gehaltsforderung oder um eine Forderung aus einer Kapitallebensversicherung (Rückkaufswert). Der nächste Schritt besteht darin, dass ein Vertrag über die Sicherungsabtretung geschlossen wird. Dort ist im Detail genannt, welche Forderung abgetreten werden soll und ob es sich um eine offene oder stille Zession handelt.

Wird eine offene Zession gewählt, ist im nächsten Schritt der Schuldner, beispielsweise die Lebensversicherungsgesellschaft, über die Abtretung zu informieren. Kommt der Sicherungsgeber sowie Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nach, findet bei vollständiger Tilgung des Darlehens eine Rückabtretung statt. Geschieht dies nicht, darf der Sicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Sicherheit verwerten.

In der Übersicht folgt die Sicherungsabtretung den nachfolgenden Schritten:

  1. Kredit wird aufgenommen
  2. Einigung über Sicherungsabtretung
  3. Abschluss eines Sicherungsvertrages
  4. Bei offener Zession: Information an den Schuldner
  5. Auszahlung der Darlehenssumme
  6. Rückzahlung des Kredites
  7. Rückabtretung der Forderung oder Verwertung durch den Kreditgeber bei nicht Einhalten der Verpflichtung seitens des Kreditnehmers

Praxisbeispiel für eine Sicherungsabtretung

Das häufigste Beispiel für eine Sicherungsabtretung ist sicherlich, wenn ein Bankkredit abgesichert werden soll. Dann tritt der Kreditnehmer in der Regel entweder seine Gehaltsforderung oder Forderung in Form einer Kapitallebensversicherung. Darüber hinaus gibt es noch weitere Beispiele, die ebenfalls in der Praxis häufiger vorkommen.

Dazu gehört zum Beispiel die Sicherungsabtretung einer Kfz-Versicherung. Diese kommt insbesondere nach einem Unfall zum Tragen. Basis ist, dass nach einem Unfall normalerweise ein Geschädigter Anspruch darauf hat, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners seinen Schaden reguliert.

In der Praxis muss der Geschädigte allerdings normalerweise im Hinblick auf die Reparaturkosten eine Vorleistung erbringen. Erst im Anschluss daran wird der Betrag von der gegnerischen Versicherung gefordert und diese weist ihn an. Damit der Geschädigte nicht in finanzielle Vorleistung treten muss, wird meistens gegenüber der Werkstatt eine Sicherungsabtretung vorgenommen.

Damit hat die Kfz-Werkstatt anschließend das Recht, von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Zahlung der Rechnung zu fordern. Anders ausgedrückt: Der Geschädigte tritt in diesem Fall seine Forderung gegenüber der gegnerischen Versicherung an die Kfz-Werkstatt ab. Dies ist ein völlig üblicher Vorgang und wird heutzutage standardmäßig von nahezu allen (größeren) Kfz-Werkstätten in der Form akzeptiert und durchgeführt.

Worin unterscheiden sich Sicherungsabtretung und Sicherungsübereignung?

Die zwei Fachbegriffe Sicherungsabtretung und Sicherungsübereignung klingen relativ ähnlich, sodass zahlreiche Verbraucher den Unterschied nicht kennen. Die wesentliche Differenz zwischen der Sicherungsabtretung und der Sicherungsübereignung besteht darin, dass bei einer Sicherungsabtretung eine bestimmte Forderung an den Sicherungsnehmer abgetreten wird.

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Bei der Sicherungsübereignung hingegen werden keine Rechte in Form einer Forderung übertragen, sondern stattdessen das Eigentum an einem Sachwert. Die Gemeinsamkeit wiederum besteht darin, dass der Sicherungsnehmer sowohl bei der Sicherungsabtretung als auch bei der Sicherungsübereignung von seinem Verwertungsrecht Gebrauch machen darf, falls der Sicherungsgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte. Lassen Sich sich hierzu von einer kompetenten Bankrecht Anwaltskanzlei wie CDR Legal beraten.