Pflichtteilsrechner: Ihren Pflichtteil kostenlos berechnen
Wurden Sie enterbt bzw. im Testament übergangen? Dann steht Ihnen in der Regel der Pflichtteil zu: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben.
Wurden Sie enterbt bzw. im Testament übergangen? Dann steht Ihnen in der Regel der Pflichtteil zu: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben.
Gehören Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Nachlass, wirft dies im Pflichtteilsrecht besondere Fragen auf. Anders als bei klassischen Vermögenswerten lässt sich der Wert eines Unternehmens häufig nicht ohne Weiteres bestimmen, zudem können gesellschaftsvertragliche Regelungen den Pflichtteilsanspruch beeinflussen. Der folgende Überblick zeigt,…
Sie haben einen Angehörigen gegen eine Schenkung gepflegt? Mindert eine Pflegeverpflichtung den Pflichtteilsergänzungsanspruch? Und wie wird Wart und Pflege im Übergabevertrag geregelt? Immer wieder kommt es vor, dass Erblasser eines ihrer Kinder in die Pflegeverpflichtung nehmen. Als Gegenleistung erhält das…
Der Nießbrauch hat im Erbrecht potenziell bedeutende Folgen für den Pflichtteil. Schließlich kann die Nutzung einer Immobilie oder anderer Vermögenswerte den Wert des Erbes und damit auch den Pflichtteil mindern. Dies liegt daran, dass für die Berechnung des Pflichtteils der…
Gehören Immobilien oder Grundstücke zum Nachlass, stellt sich für Pflichtteilsberechtigte häufig die Frage, wie sich deren Wert auf den Pflichtteilsanspruch auswirkt. Der Pflichtteil ist stets ein reiner Geldanspruch – in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Bewertung der Immobilie…
Wer im Testament übergangen oder enterbt wurde, ist nicht automatisch rechtlos gestellt. Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige durch den sogenannten Pflichtteil. Dieser gewährt bestimmten Personen einen gesetzlichen Mindestanspruch in Geld, auch wenn sie nicht als Erben eingesetzt wurden. Dazu…