Corinna Ruppel Rechtsanwältin
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Pflichtteil trotz Testament

Ansprüche bei Ausschluss von der Erbschaft per Testament

Wer in einem Testament von seinem Erbteil ausgeschlossen wird, kann einen Pflichtteil in Höhe von 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils verlangen. Diese Erbschaft trotz Testament ist ein reiner Geldanspruch, der bestimmten Angehörigen vorbehalten ist.

Wird Ihnen der Pflichtteil von den Erben verwehrt, kann ein Rechtsanwalt Sie beim Prüfen und Durchsetzen Ihrer Ansprüche unterstützen.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Pflichtteilsanspruch besteht für bestimmte Erben, nachdem sie per Testament oder Erbvertrag ausgeschlossen wurden.
  • Wer mittels Testament oder Erbvertrag erbt, muss keinen Pflichtteil einfordern.
  • Der Pflichtteil sichert den Erben eine Mindestbeteiligung am Nachlass.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils.
  • Nur bestimmte Angehörige haben einen Pflichtteilsanspruch, insbesondere Abkömmlinge und Ehepartner.

Wann kommt der Pflichtteilsanspruch zum Tragen?

Einen Pflichtteilsanspruch müssen Sie als Erbe nicht geltend machen, wenn Sie bereits per Testament oder Erbvertrag bedacht wurden. Ebenfalls besteht keine Notwendigkeit dazu, wenn kein Testament vorliegt, weil in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge greift. Sie haben dann Anspruch auf Ihren vollen Erbteil und nicht bloß den um 50 Prozent verringerten Pflichtteil.

Stattdessen sind es insbesondere die folgenden Situationen, in denen der Pflichtteilsanspruch greift:

  • Enterbung
  • Ausschlagen des Erbes
  • Ehegattentestament
  • Aufstockung

Die sogenannte Enterbung ist der häufigste Grund dafür, dass bestimmte Angehörige ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen müssen. Mit der Enterbung ist normalerweise gemeint, dass der Angehörige im Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wird. Damit ist der Angehörige von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.

Ein weiterer Anlass für das Geltendmachen des Pflichtteilsanspruchs ist, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Erbschaft überschuldet ist oder ein belastetes Vermächtnis existiert. Trotz des Ausschlagens hat der Erbe weiterhin das Recht, seinen – nicht belasteten – Pflichtteil einzufordern.

Häufig machen sich Ehepartner gegenseitig per Testament zu Alleinerben. Sollte der Erblasser in seinem Testament etwa ausschließlich seine Kinder bedacht haben, steht dem überlebenden Ehepartner dennoch ein Pflichtteil zu.

Die sogenannte Aufstockung erlaubt es außerdem, dass der Pflichtteil auf der Grundlage des § 2305 BGB aufgestockt werden darf, sollte Ihr Erbe unterhalb der Pflichtteilsquote liegen. In dem Fall hat der betroffene Erbe ein Anrecht auf einen sogenannten Zusatzpflichtteil.

Pflichtteil trotz Testament: Wer hat überhaupt Ansprüche?

Einen Pflichtanteil trotz Testament können nur wenige Angehörige geltend machen, da es einen engen Kreis pflichtteilsberechtigter Personen gibt. In § 2303 BGB ist definiert, dass dazu ausschließlich diese nahen Angehörigen zählen:

  • Abkömmlinge
  • Partner
  • Eltern

Unter Abkömmlingen werden in erster Linie Kinder, Enkel und Urenkel verstanden. Dort spielt es keine Rolle, ob diese ehelich, außerehelich oder adoptiert sind. Als Partner gelten sowohl Ehegatten als auch eingetragene Lebenspartner. Die Eltern des Erblassers haben ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch, den Sie unter Umständen geltend machen können.

Zu beachten ist, dass es unter den pflichtteilsberechtigten Angehörigen eine Reihenfolge gibt. Je näher der Verwandtschaftsgrad ist, desto eher können Pflichtteilsansprüche in der Praxis geltend gemacht werden. Eltern des Erblassers können zum Beispiel nur dann einen Pflichtteil einfordern, wenn keine Kinder mehr vorhanden sind.

Kurze Antworten auf Häufige Fragen zum Pflichtteil

Wie hoch ist der Pflichtteil im Erbfall?

Der Pflichtteil im Erbfall beträgt in Deutschland grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil, der dem Erben nach dem Gesetz zusteht, wenn er als Erbe eingesetzt wird. Der Pflichtteil kann durch ein Testament oder eine Erbvertrag nicht geändert werden.

Wieviel Prozent ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt in der Regel 50 Prozent des Nachlasses. Der Pflichtteil ist der Teil des Nachlasses, der den Erben gemäß dem Gesetz zusteht. Er kann durch Testament oder Erbvertrag nicht geändert werden.

Wann erhält man eine Witwenrente?

In Deutschland erhalten Witwen eine Witwenrente, wenn der Ehepartner vor dem Tod mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach der Höhe der Beiträge und der Dauer der Ehe.

Wie hoch ist der Pflichtteil trotz Testament?

Der Pflichtteil trotz Testament beträgt in Deutschland grundsätzlich die Hälfte des Nachlasses. Durch ein Testament kann dieser nicht auf einen geringeren Betrag reduziert werden. Außer es liegen schwerwiegende Gründe vor, wie z.B. ein versuchter Mord am Erblasser.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Der Pflichtteil ist ein Teil des Erbes, den ein Erbe nach dem Gesetz erhalten muss. Der Pflichtteil wird in der Regel als die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs berechnet.

Was bedeutet Alleinerbe im Testament?

Als Alleinerbe im Testament bezeichnet man die Person, die nach dem Tod des Erblassers das gesamte Vermögen erhält. Der Alleinerbe ist der einzige Erbe und erbt somit alle Rechte und Pflichten des Erblassers. Es ist wichtig, dass der Erblasser ein Testament erstellt, um sicherzustellen, dass sein Vermögen nach seinem Tod an den gewünschten Erben geht.

Wer hat Pflichtteilsansprüche?

Pflichtteilsansprüche können von den gesetzlichen Erben eines Verstorbenen geltend gemacht werden. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf einen bestimmten Teil des Nachlasses, der dem Erben zusteht, unabhängig davon, was in einem Testament festgelegt wurde. Der Pflichtteilsanspruch kann nur von den gesetzlichen Erben des Verstorbenen geltend gemacht werden, nicht von Anderen.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigte sind die gesetzlichen Erben des Erblassers, die nach seinem Tod einen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Nachlasses haben. Diese Erben sind direkte Erben des Erblassers: seine Eltern und Kinder.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren ab dem Tod des Erblassers. Diese Frist beginnt zum Jahreswechsel nach Erbfall und Kenntnisnahme und endet wieder zum Jahreswechsel drei Jahre später.

Was ist der gesetzliche Erbteil?

Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil des Erbes, den ein Erbe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhält. Der gesetzliche Erbteil ist in der Regel ein bestimmter Prozentsatz des Nachlasses, der auf die Erben aufgeteilt wird.

Wie fordere ich meinen Pflichtteil ein?

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf einen Anteil am Erbe eines Verstorbenen. Um Ihren Pflichtteil einzufordern, müssen Sie zunächst einen Erbschein beantragen. Dieser ist ein Dokument, das von einem Gericht ausgestellt wird und das Sie als Erben ausweist. Nachdem Sie die Erbschaft angenommen haben, müssen Sie eine Klage beim zuständigen Gericht einreichen, um Ihren Pflichtteil einzufordern.

Wann wird der Pflichtteil ausbezahlt?

Der Pflichtteil wird nach dem Tod des Erblassers ausgezahlt. Er ist ein Teil des Erbes, der den Erben nach dem Gesetz zusteht und der nicht veräußert oder vermacht werden kann. Der Pflichtteil kann auch als Sicherheit für die Erben dienen, da er nicht durch den Willen des Erblassers beeinflusst werden kann.

 

Pflichtanteil trotz Testament: ausschließlich Geldanspruch

Der Pflichtteilsanspruch im Hinblick auf ein Erbe ist ein reiner Geldanspruch. Sie können als pflichtteilsberechtigter Erbe also nicht einzelne Gegenstände verlangen. Stattdessen steht Ihnen ausschließlich das Recht zu, von den anderen Erben einen festgelegten Geldbetrag zu verlangen.

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Wann verjährt ein Pflichtteilsanspruch?

Beim Pflichtanteil trotz Testament gibt es eine Verjährungsfrist. Die Frist beläuft sich auf drei Jahre. Sie startet mit Ende desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Erbfall eintrat. Zudem muss der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall erfahren haben und davon, dass er aufgrund des Testaments keinen gesetzlichen Anspruch durch die Erfolge mehr hat.

Wie hoch ist der Pflichtteil trotz Testament?

Die Grundlage zur Berechnung der Pflichtteilsquote ist die Erbquote. Diese ergibt sich auf Basis der gesetzlichen Erbfolge der §§ 1924ff BGB. Der Letzte Wille spielt bei der Berechnung des Pflichtteils dementsprechend keine Rolle.

Die Höhe des Pflichtteils ermitteln Sie, indem Sie 50 Prozent Ihrer fiktiven Erbquote als Grundlage nehmen. Anschließend müssen Sie den genauen Wert des Nachlasses feststellen. In dem Zusammenhang haben die Erben eine Auskunftspflicht.

Pflichtanteil trotz Testament: Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

Es gibt einige Faktoren, welche die Höhe des Pflichtteilsanspruchs beeinflussen, insbesondere:

  • Ausgleichsvorschriften
  • Anrechnungsvorschriften
  • Ergänzungsvorschriften

In der Praxis sind vorwiegend die Ergänzungsvorschriften relevant. Diese kommen zum Tragen, wenn der Erblasser Schenkungen veranlasst hat. In solchen Fällen entstehen bei den anderen pflichtteilsberechtigten Angehörigen Ergänzungsansprüche. Das heißt, ihr Pflichtteilsanspruch erhöht sich.

Gibt es einen Pflichtteilsanspruch nach vollständiger Enterbung?

Wird ein Angehöriger nicht im Testament bedacht, wird dies häufig als Enterbung bezeichnet. Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei allerdings nicht um eine vollständige Enterbung, da manche Angehörige einen Pflichtteilsanspruch haben. Um eine Person tatsächlich in vollem Umfang zu enterben, müssen auf Grundlage des § 2333 BGB strenge Voraussetzungen erfüllt sein.

Darunter fällt insbesondere ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser, unter anderem ein Mordversuch oder schwerer Betrug. In solchen Fällen verwirkt der Angehörige wirklich seinen Pflichtteilsanspruch und erhält aus dem Erbe keinen Euro.

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Wie fordere ich meinen Pflichtteil trotz Testament ein?

Falls Sie trotz Testament einen Pflichtteilsanspruch besitzen, müssen Sie diesen aktiv einfordern. Der entsprechende Pflichtteil wird nämlich keineswegs automatisch berechnet und gutgeschrieben. Der Ablauf ist dabei immer derselbe:

  1. Informationen zum Erbe einholen
  2. Prüfung des Nachlasswertes
  3. Einfordern des Pflichtteils
  4. Eventuell Pflichtteil einklagen

Der erste Schritt besteht darin, dass Sie sich Informationen zum Nachlass einholen. Speziell die Höhe des Nachlasses ist relevant. Zu diesem Zweck senden Sie eine schriftliche Auskunftsanfrage an die Erben. Wird Ihnen die Auskunft verweigert, müssen Sie Auskunftsklage erheben.

Im zweiten Schritt sollten Sie den Wert des Nachlasses prüfen. Das gilt selbst, wenn Sie zuvor bereit Auskunft über den Nachlass von den Erben erhalten haben. Immerhin könnten die Erben in der Auflistung wissentlich oder aus Versehen bestimmte Vermögenswerte nicht aufgeführt haben. Ist der Nachlasswert geringer als in der Realität, würde sich das also negativ auf Ihren Pflichtteil auswirken.

Im dritten Schritt fordern Sie Ihren Pflichtteil ein. Dies sollten Sie gegenüber den Erben ebenfalls schriftlich tun. Sind die Erben mit Ihrem Anspruch einverstanden, wird Ihnen anschließend der Pflichtteil ausgezahlt.

Sollten die Erben sich weigern, müssen Sie Ihren Pflichtteil einklagen. In diesem Fall wird ein Gericht prüfen, ob Ihrerseits ein Pflichtteilsanspruch besteht und durchgesetzt werden kann.

Wie ein Anwalt Ihnen trotz Testament helfen kann

Bei Erbschaften kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über den Pflichtteilsanspruch. Zum Beispiel glauben viele Erben, dass bestimmte Angehörige keinen Pflichtteilsanspruch haben.

Eine erfahrene Kanzlei wie CDR Legal kann Sie in diesen Fällen unterstützen. So unterstützt CDR Legal Sie etwa bei verweigerten Auskünften, Unklarheiten bezüglich des Nachlasses oder der Auszahlung Ihres Pflichtteils.

Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir, ob Ihre Pflichtteilsansprüche berechtigt und durchsetzbar sind. Sollte dies der Fall sein, vertreten wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

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Corinna Ruppel – Rechtsanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Rosenheim (Oberbayern)

Corinna Ruppel nutzt ihre Fachexpertise aus ihrer langjährigen Tätigkeit als Kreditspezialistin und Syndikusanwältin, um Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen rund um Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.

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