Sind Sie in einem Testament von Ihrem Erbteil ausgeschlossen worden? Gewöhnlich können Sie einen Pflichtteil in Höhe von 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils verlangen. Diese Erbschaft trotz Testament ist ein reiner Geldanspruch, der nur bestimmten Angehörigen vorbehalten ist.

Wird Ihnen der Pflichtteil von den Erben verwehrt, kann ein Rechtsanwalt Sie beim Prüfen und Durchsetzen Ihrer Ansprüche unterstützen.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Pflichtteilsanspruch besteht für bestimmte Erben, die per Testament oder Erbvertrag ausgeschlossen wurden.
  • Wer bereits mittels Testament oder Erbvertrag erbt, muss keinen Pflichtteil einfordern.
  • Das Pflichtteilsrecht sichert den Erben eine Mindestbeteiligung am Nachlass.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils.
  • Nur bestimmte Angehörige haben einen Pflichtteilsanspruch, insbesondere Abkömmlinge und Ehepartner.

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Wann kommt der Pflichtteilsanspruch zum Tragen?

Sie haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn Sie bereits per Testament oder Erbvertrag bedacht wurden. Ebenfalls besteht keine Notwendigkeit dazu, wenn kein Testament vorliegt, da in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge greift. Sie haben dann Anspruch auf Ihren vollen Erbteil und nicht nur den um 50 Prozent verringerten Pflichtteil.

Stattdessen sind es insbesondere die folgenden Situationen, in denen der Pflichtteilsanspruch greift:

  • Enterbung
  • Ausschlagen des Erbes
  • Ehegattentestament
  • Aufstockung

Die Enterbung ist der häufigste Grund dafür, dass bestimmte Angehörige ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen müssen. Es handelt sich bei der Enterbung um die Nichtbeachtung des Angehörigen im Testament oder Erbvertrag. Damit ist der Angehörige von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.

Ein weiterer Anlass für das Geltendmachen des Pflichtteilsanspruchs ist, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Erbschaft überschuldet ist oder ein belastetes Vermächtnis existiert. Trotz des Verzichts hat der Erbe weiterhin das Recht, seinen nicht belasteten Pflichtteil einzufordern.

Häufig machen sich Ehegatten gegenseitig per Testament zu Alleinerben. Wenn der Erblasser in seinem Testament nur seine Kinder bedacht hat, steht dem überlebenden Ehepartner dennoch ein Pflichtteil zu.

Die sogenannte Aufstockung erlaubt es außerdem, dass der Pflichtteil auf der Grundlage des § 2305 BGB aufgestockt werden darf, sollte Ihr Erbe unterhalb der Pflichtteilsquote liegen. In dem Fall hat der betroffene Erbe ein Anrecht auf einen sogenannten Zusatzpflichtteil.

Pflichtteil trotz Testament: Wer hat überhaupt Ansprüche?

Einen Pflichtanteil trotz Testament können nur wenige Angehörige geltend machen, da es einen engen Kreis pflichtteilsberechtigter Personen gibt. In § 2303 BGB ist definiert, dass dazu ausschließlich diese nahen Angehörigen zählen:

  • Abkömmlinge
  • Partner
  • Eltern

Abkömmlinge sind in erster Linie Kinder, Enkel und Urenkel. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese ehelich, außerehelich oder adoptiert sind. Als Partner gelten sowohl Ehegatten als auch eingetragene Lebenspartner. Die Eltern des Erblassers haben ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch, den Sie unter Umständen geltend machen können. Geschwister hingegen gehören nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen.

Zu beachten ist, dass es unter den pflichtteilsberechtigten Angehörigen eine Reihenfolge gibt. Je näher der Verwandtschaftsgrad ist, desto eher können Pflichtteilsansprüche in der Praxis geltend gemacht werden. Eltern des Erblassers können zum Beispiel nur dann einen Pflichtteil einfordern, wenn keine Kinder mehr vorhanden sind.

Pflichtanteil trotz Testament: Ausschließlich Geldanspruch

Der Pflichtteilsanspruch im Hinblick auf ein Erbe ist ein reiner Geldanspruch. Sie können als pflichtteilsberechtigter Erbe also nicht einzelne Gegenstände verlangen. Stattdessen steht Ihnen ausschließlich das Recht zu, von den anderen Erben einen festgelegten Geldbetrag zu verlangen.

Wann verjährt ein Pflichtteilsanspruch?

Beim Pflichtanteil trotz Testament gibt es eine Verjährungsfrist. Die Frist beläuft sich auf drei Jahre. Sie startet mit Ende desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Erbfall eintrat. Zudem muss der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall erfahren haben und davon, dass er aufgrund des Testaments keinen gesetzlichen Anspruch durch die Erbfolge mehr hat.

Wie hoch ist der Pflichtteil trotz Testament?

Die Grundlage zur Berechnung der Pflichtteilsquote ist die Erbquote. Diese ergibt sich auf Basis der gesetzlichen Erbfolge der §§ 1924ff BGB. Der Letzte Wille spielt bei der Berechnung des Pflichtteils dementsprechend keine Rolle.

Die Höhe des Pflichtteils ermitteln Sie, indem Sie 50 Prozent Ihrer fiktiven Erbquote als Grundlage nehmen. Anschließend müssen Sie den genauen Wert des Nachlasses feststellen. In dem Zusammenhang haben die Erben eine Auskunftspflicht und müssen Sie in das Nachlassverzeichnis einsehen lassen.

Pflichtanteil trotz Testament: Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

Es gibt einige Faktoren, die die Höhe des Pflichtteilsanspruchs beeinflussen, insbesondere:

  • Ausgleichsvorschriften
  • Anrechnungsvorschriften
  • Ergänzungsvorschriften

In der Praxis sind vorwiegend die Ergänzungsvorschriften relevant. Diese kommen zum Tragen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen veranlasst hat. In solchen Fällen entstehen bei den anderen pflichtteilsberechtigten Angehörigen Ergänzungsansprüche. Das heißt, ihr Pflichtteilsanspruch erhöht sich.

Gibt es einen Pflichtteilsanspruch nach vollständiger Enterbung?

Wird ein Angehöriger nicht im Testament bedacht, wird dies als Enterbung bezeichnet. Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei allerdings nicht um eine vollständige Enterbung, da manche Angehörige einen Pflichtteilsanspruch haben. Damit eine Person tatsächlich in vollem Umfang enterbt wird, müssen auf Grundlage des § 2333 BGB strenge Voraussetzungen erfüllt sein.

Darunter fällt insbesondere ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser, unter anderem ein Mordversuch oder schwerer Betrug. In solchen Fällen verwirkt der Angehörige seinen Pflichtteilsanspruch und erhält aus dem Erbe keinen Euro.

Wie fordere ich meinen Pflichtteil trotz Testament ein?

Falls Sie trotz Testament einen Pflichtteilsanspruch besitzen, müssen Sie diesen aktiv einfordern. Denn der entsprechende Pflichtteil wird nicht automatisch berechnet und gutgeschrieben. Der Ablauf ist dabei immer derselbe:

  1. Informationen zum Erbe einholen
  2. Prüfung des Nachlasswertes
  3. Einfordern des Pflichtteils
  4. Eventuelle Einklage des Pflichtteils

Der erste Schritt besteht darin, dass Sie sich Informationen zum Nachlass einholen. Speziell die Höhe des Nachlasses ist relevant. Zu diesem Zweck senden Sie eine schriftliche Auskunftsanfrage an die Erben. Verweigern die anderen Erben Ihnen die Auskunft, müssen Sie Auskunftsklage erheben.

Im zweiten Schritt sollten Sie den Wert des Nachlasses prüfen. Das gilt selbst, wenn Sie zuvor bereits Auskunft über den Nachlass von den Erben erhalten haben. Immerhin könnten die Erben in der Auflistung wissentlich oder aus Versehen bestimmte Vermögenswerte nicht aufgeführt haben. Ist der Nachlasswert geringer als in der Realität, würde sich das also negativ auf Ihren Pflichtteil auswirken.

Im dritten Schritt fordern Sie Ihren Pflichtteil ein. Dies sollten Sie gegenüber den Erben ebenfalls schriftlich tun. Sind die Erben mit Ihrem Anspruch einverstanden, wird Ihnen anschließend der Pflichtteil ausgezahlt.

Sollten die Erben sich weigern, müssen Sie Ihren Pflichtteil einklagen. In diesem Fall wird ein Gericht prüfen, ob Ihrerseits ein Pflichtteilsanspruch besteht und durchgesetzt werden kann.

Wie ein Anwalt Ihnen trotz Testament helfen kann

Bei Erbschaften kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über den Pflichtteilsanspruch. Zum Beispiel glauben viele Erben, dass bestimmte Angehörige keinen Pflichtteilsanspruch haben.

Eine erfahrene Kanzlei wie CDR Legal kann Sie in diesen Fällen unterstützen. So unterstützt CDR Legal Sie etwa bei verweigerten Auskünften, Unklarheiten bezüglich des Nachlasses oder der Auszahlung Ihres Pflichtteils.

Im Erstgespräch zum Erbrecht können Sie Ihr Anliegen umfassend mit CDR Legal erörtern. Sie erhalten eine kompetente Rechtsberatung zu Ihrem individuellen Fall sowie eine anwaltliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten. Falls Sie in Ihrer Sache weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, klären wir Sie über etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten frühzeitig auf.

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F.A.Q.

Wie hoch ist der Pflichtteil im Erbfall?

Der Pflichtteil im Erbfall beträgt in Deutschland grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei dem gesetzlichen Erbteil handelt es sich um den Anteil, der dem Erben nach dem Gesetz zusteht, wenn er als Erbe eingesetzt wird. Der Pflichtteil kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag nicht geändert werden.

Wieviel Prozent ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt in der Regel 50 Prozent des Nachlasses. Es handelt sich um den Teil des Nachlasses, der den Erben gemäß dem Gesetz zusteht. Er kann durch Testament oder Erbvertrag nicht geändert werden.

Wann erhält man eine Witwenrente?

In Deutschland erhalten Witwen eine Witwenrente, wenn der Ehepartner vor dem Tod mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach der Höhe der Beiträge und der Dauer der Ehe.

Wie hoch ist der Pflichtteil trotz Testament?

Der Pflichtteil trotz Testament beträgt in Deutschland grundsätzlich die Hälfte des Nachlasses. Durch ein Testament kann dieser nicht auf einen geringeren Betrag reduziert werden. Ausnahmen bilden nur schwerwiegende Gründe, wie zum Beispiel ein versuchter Mord am Erblasser.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Der Pflichtteil ist ein Teil des Erbes, den ein Erbe nach dem Gesetz erhalten muss. In der Regel handelt es sich um die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Was bedeutet Alleinerbe im Testament?

Als Alleinerbe im Testament bezeichnet man die Person, die nach dem Tod des Erblassers das gesamte Vermögen erhält. Der Alleinerbe ist der einzige Erbe und erbt somit alle Rechte und Pflichten des Erblassers. Es ist wichtig, dass der Erblasser ein Testament erstellt, um sicherzustellen, dass sein Vermögen nach seinem Tod an den gewünschten Erben geht.

Wer hat Pflichtteilsansprüche?

Pflichtteilsansprüche können von den gesetzlichen Erben eines Verstorbenen geltend gemacht werden. Dazu gehören die Ehegatten, Kinder und Enkel, aber auch der Elternteil. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf einen bestimmten Teil des Nachlasses, der dem Erben zusteht. Das unabhängig davon, was in einem Testament festgelegt wurde. Der Pflichtteilsanspruch kann nur von den gesetzlichen Erben des Verstorbenen geltend gemacht werden, nicht von Anderen.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigte sind die gesetzlichen Erben des Erblassers, die nach seinem Tod einen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Nachlasses haben. Diese Erben sind direkte Erben des Erblassers: Seine Eltern und Kinder.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren ab dem Tod des Erblassers. Diese Frist beginnt zum Jahreswechsel nach Erbfall und Kenntnisnahme und endet wieder zum Jahreswechsel drei Jahre später.

Was ist der gesetzliche Erbteil?

Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil des Erbes, den ein Erbe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhält. In der Regel handelt es sich um einen bestimmten Prozentsatz des Nachlasses, der sich auf die Erben aufteilt. Gesetzliche Erben sind im Normalfall Ehepartner, Kinder und Enkel. Geschwister gehören nicht zu den gesetzlichen Erben.

Wie fordere ich meinen Pflichtteil ein?

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf einen Anteil am Erbe eines Verstorbenen. Um Ihren Pflichtteil einzufordern, müssen Sie zunächst einen Erbschein beantragen. Dieses Dokument stellt ein Gericht aus und weist Sie als Erben aus. Nachdem Sie die Erbschaft angenommen haben, müssen Sie eine Klage beim zuständigen Gericht einreichen, um Ihren Pflichtteil einzufordern.

Wann wird der Pflichtteil ausbezahlt?

Der Pflichtteil wird nach dem Tod des Erblassers ausgezahlt. Er ist ein Teil des Erbes, der den Erben nach dem Gesetz zusteht und der nicht veräußert oder vermacht werden kann. Der Pflichtteil kann auch als Sicherheit für die Erben dienen, da er nicht durch den Willen des Erblassers beeinflusst werden kann. Dabei ist es unwichtig, ob die Kinder, Ehepartner oder Eltern im Testament enterbt wurden.

Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch kommt ins Spiel, wenn der Erblasser seinen Verwandten zu Lebzeiten Schenkungen macht und dadurch das Erbe reduziert. In solchen Fällen haben die enterbten Angehörigen das Recht auf einen Ausgleich, der sicherstellt, dass sie den ihnen gesetzlich zustehenden Pflichtteil erhalten.

Wie wirkt sich ein Pflichtteilsverzicht aus?

Ein Pflichtteilsverzicht ist eine freiwillige Erklärung einer Person, auf ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch im Erbfall zu verzichten. In der Praxis kommt dies häufig bei Ehegatten aus zweiter Ehe vor, damit die eigenen Kinder ein höheres Erbe erhalten. Im Normalfall ist die Erklärung unwiderruflich.

Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?

Die Pflichtteilsstrafklausel ist eine Klausel in einem Testament oder einem Erbvertrag, die dazu dient, potenzielle Pflichtteilsberechtigte davon abzuhalten, ihren Pflichtteil geltend zu machen. Diese Klausel wird oft auch als Enterbungsklausel oder Enterbungsstrafklausel bezeichnet. Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Durchsetzbarkeit von Pflichtteilsstrafklauseln je nach Land und lokalen Gesetzen variieren kann. In einigen Rechtsordnungen sind solche Klauseln möglicherweise ungültig oder unterliegen bestimmten Einschränkungen, um sicherzustellen, dass die Rechte der potenziellen Pflichtteilsberechtigten angemessen geschützt werden. Bei Fragen ist eine Rechtsberatung von einem Anwalt mit Fachkenntnissen im Erbrecht ratsam.