Erhalten Sparkassenkunden eine Kreditkarte für ihr Konto bei der Sparkasse, wird diese in der Regel durch den BCS-Kartenservice ausgestellt. Kommt es zu einem Kreditkartenbetrug, ist vielen nicht auf Anhieb klar, ob sie sich für den Schadensersatz an die Sparkasse oder den BCS-Kartenservice wenden müssen.

Wir erklären Ihnen den Zusammenhang dieser Unternehmen und wie Sie als Sparkassenkunde Ihre Rechte geltend machen können. Oft erklären sich Banken jedoch trotz eindeutiger Rechtslage nicht zur Auszahlung bereit. Vereinbaren Sie in einem solchen Fall ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns, um erste Ratschläge zur Lösung Ihres Falls zu erhalten.

Wer steckt hinter dem BCS Kartenservice?

BCS ist die Abkürzung für die Bayern Card-Services GmbH. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahre 1995 seitens der bayerischen Sparkassen sowie der BayernLB. Es handelt sich heute um ein Kompetenzcenter für den Bereich Kreditkarten

In dem Zusammenhang hat BCS die Aufgabe, sämtliche Prozesse und Wertschöpfungsstufen des Kreditkartengeschäftes der Sparkassen zu entwickeln, durchzuführen sowie zu kontrollieren. Kurz gesagt ist der BCS Kartenservice die Abwicklungsgesellschaft der Sparkassen im Bereich Kreditkartengeschäfte.

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Seit Jahren zählen Fälle von Kontobetrug zu den Spezialgebieten von CDR Legal. Unsere Kanzlei bietet dazu eine kostenlose Ersteinschätzung und hilft Betroffenen, wenn eine gute Erfolgschance für die Erstattung durch die Bank besteht.

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Tätigkeiten der BCS für Sparkassen in Deutschland

Die Tätigkeiten des BCS erstrecken sich in Deutschland auf den Bereich Kreditkarten. In dieser Sparte unterstützt das Unternehmen seine Kunden, dementsprechend in erster Linie die Sparkassen des Landes, insbesondere mit nachfolgenden Tätigkeiten: 

  • Entwicklung der Kreditkarten
  • Einführung und Ausgabe der Karten
  • Abwicklung des Kartengeschäfts
  • Vermarktung der Kreditkarten
  • Hilfe bei strategischen Entscheidungen
  • Beratung

In einem Satz zusammengefasst übernimmt der BCS Kartenservice die gesamte Organisation, die im Zusammenhang mit den Kreditkarten zusammenhängt. 

Kreditkarteninhaber erhalten Sicherheitsbrief des BCS

Vor kurzer Zeit hat die BCS Betrugsabteilung an Kunden einen Brief versendet, in dem vorrangig über aktuelle, betrügerische Aktivitäten informiert wurde. Das sind zum Beispiel Anrufe vermeintlicher Sparkassen-Mitarbeiter sowie vermeintliche Kaufinteressenten bei eBay Kleinanzeigen.

Diese sollen nahezu ausschließlich dazu dienen, durch Phishing auf die persönlichen Kundendaten zuzugreifen. Zudem gibt der BCS Kartenservice in diesem Schreiben Hinweise, wie sich Kunden durch Maßnahmen schützen können. Das sind zum Beispiel:

  • Keine Reaktion auf Links per WhatsApp
  • Stets vor Freigabe von Transaktionen den Empfänger nochmals prüfen
  • Keine persönlichen Daten per WhatsApp, E-Mail oder Telefon herausgeben
  • Keine persönlichen Daten preisgeben

Betrugsabteilung des BCS erteilt Absage: Was tun?

Geschädigte Kunden haben zwar die Möglichkeit, ein sogenanntes BCS Musterschreiben auf der Webseite herunterzuladen. Fälschlicherweise wenden sich viele Sparkassenkunden allerdings mit diesem BCS Musterschreiben direkt an den BCS Kartenservice, um einen Schaden regulieren zu lassen. Allerdings ist die BCS der falsche Ansprechpartner bei Kreditkartenbetrug.

Stattdessen müssen Sie sich direkt an Ihre Sparkasse wenden. Den BCS bei Phishing zu kontaktieren, wäre deshalb nicht der richtige Weg. Dann würde die BCS Betrugsabteilung Ihren Antrag auf Erstattung und Ähnliches ablehnen.

Sparkassen Phishing mit Kreditkartenbetrug: Wer haftet?

Wurde durch den BCS Ihre Kreditkarte gesperrt, dann bedeutet das nicht, dass die Bayern Card-Services GmbH für den Schaden haftet. Stattdessen ist grundsätzlich im ersten Schritt die Bank bzw. in dem Fall die Sparkasse dafür verantwortlich, den Schaden zu regulieren

Kunden müssen normalerweise höchstens 50 Euro Selbstbeteiligung bis zur Meldung des entstandenen Schadens durch Kreditkartenbetrug übernehmen. Manchmal gehen allerdings die Sparkassen davon aus, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben

Sie wären dann - zumindest in Teilen - selbst für den entstandenen Schaden, zum Beispiel durch Phishing, verantwortlich. In solchen Fällen würde die Sparkasse den Kreditkartenschaden nicht übernehmen. Fahrlässigkeit unterstellen die Sparkasseninstitute vor allen Dingen in den folgenden Situationen:

  • PIN für die Kreditkarte war auf einen Zettel zusammen mit der Karte in Ihrer Geldbörse aufbewahrt
  • Sie haben die Kreditkarte unbeaufsichtigt und nicht vor dem Zugriff Dritter irgendwo liegen gelassen
  • Andere Personen kennen Ihre Geheimzahl
  • Sie haben innerhalb einer E-Mail oder per WhatsApp Ihre Kreditkartendaten anderen mitgeteilt 

Grobe Fahrlässigkeit gibt es ebenfalls beim Phishing. Daher kann es passieren, dass die zuständige Sparkasse die Haftung für den entstandenen Schaden abgelehnt. In diesem Fall sollten Sie sich an eine kompetente Rechtsanwaltskanzlei wie CDR-Legal wenden.

So erhalten Sie mit CDR Legal Ihr Geld zurück

Aufgrund der Doppelstruktur von Sparkasse und BCS kann das Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen für Sparkassenkunden eine echte Herausforderung sein. Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung.

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Vereinbaren Sie ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch, um einen Überblick über das weitere Vorgehen und Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte zu erhalten. Anschließend obliegt es Ihnen, ob Sie uns mit der Betreuung Ihres Falls beauftragen möchten.