Wie bekomme ich beim Kreditkartenbetrug mein Geld zurück? Was mache ich, wenn die Bank nicht zahlt?

Falls Ihre Kreditkarte oder Ihre Kreditkartendaten gestohlen wurden, wird es vermutlich zu einem Kreditkartenbetrug kommen. Ist das bereits geschehen, müssen Sie schnell tätig werden. Im ersten Schritt lassen Sie Ihre Kreditkarte sofort sperren. Das erledigen Sie schnell und einfach über die kostenfreie Rufnummer 116 116

Haben Sie einen Kreditkartenbetrug festgestellt, sollten Sie als Opfer ebenfalls umgehend Ihre Bank informieren und einen eventuellen bereits entstandenen Schaden mitteilen. Manche Abbuchungen können mitunter nach der Sperrung noch rückgängig gemacht werden. Ebenfalls sinnvoll ist es bei Kreditkartenbetrug, dass Sie eine Anzeige bei der Polizei stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie einen Kreditkartenbetrug feststellen, sollten Sie ruhig, aber zeitig handeln
  • Als Erstes sperren Sie unbedingt Ihre Kreditkarte, was unter der kostenlosen Rufnummer 116 116 möglich ist
  • Die Betrüger nutzen verschiedene Methoden, um Sie dazu bewegen, auf einer Fake-Seite Ihre Kreditkartendaten einzugeben (Phishing)
  • Es gibt verschiedene Anzeichen für eine gehackte Kreditkarte, beispielsweise seltsame Abbuchungen oder Zahlungsbenachrichtigungen von einem anderen Standort
  • In der Regel haften die Banken für einen durch Kreditkartenbetrug entstandenen Schaden
  • Sollte das Kreditinstitut die Haftung für den Schaden verweigern, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt

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Kreditkartendaten auf Fake Seite eingegeben: Die Methoden der Täter

Grundsätzlich gibt es mehrere Methoden, die Betrüger im Zusammenhang mit dem Kreditkartenbetrug sowie dem Kreditkartenmissbrauch nutzen. Die häufigsten sind:

  • Diebstahl der physischen Kreditkarte
  • Datenklau im Internet (Hacker)
  • Phishing

Nach wie vor kommt es relativ häufig zu einem Kreditkartenmissbrauch, nachdem Täter Ihre Kreditkarte gestohlen haben. Im Zeitalter des Internets ist der Missbrauch zudem immer öfter auf Datenklau durch Hacker zurückzuführen. In der heutigen Zeit nutzen immer mehr Täter das sogenannte Phishing, um an Ihre Daten und dadurch an Ihr Geld zu gelangen.

Beim Phishing geht es darum, Sie als Karteninhaber dazu zu verleiten, Ihre Kreditkartendaten auf sogenannten Fake-Webseiten einzugeben. Haben Sie das getan, lesen die Betrüger Ihre Daten aus und verwenden sie anschließend für missbräuchliche Zahlungen. Beim Phishing nutzen die Betrüger unterschiedliche Methoden, insbesondere:

  • E-Mail mit Link zur Fake-Webseite
  • SMS oder WhatsApp Nachricht mit Link zur gefälschten Webseite
  • Viren und Trojaner
  • Fake-Internetseite mit ganz ähnlicher Adresse wie die Originalseite

Im letzteren Fall setzen die Täter zum Beispiel darauf, dass Sie sich bei Eingabe der Adresse der Originalwebseite vertippen und dadurch auf die Fake-Seite gelangen. Nahezu alle Methoden beim Phishing haben zum Ziel, dass Sie auf der Webseite Ihre Kreditkartendaten hinterlassen und die Betrüger diese anschließend missbräuchlich verwenden können.

Hohe Strafe für Betrüger

Explizit gibt es den Tatbestand des Kreditkartenbetruges zwar im Strafgesetzbuch nicht. Dennoch handelt es sich um eine Straftat, wobei teils unterschiedliche Straftatbestände gelten können:

  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Kreditkarten- und Scheckmissbrauch (§ 266b StGB)
  • Scheck- sowie Wechsel- und Zahlungskartenfälschung (§ 152a StGB)

Die Kreditkartenbetrug Strafe hängt vor allen Dingen davon ab, um welchen der genannten Straftatbestände es sich im Detail handelt. Beim Phishing und Skimming (manipulierte Geldautomaten) gilt in der Regel der Straftatbestand, bei dem entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren vorgesehen ist. 

Gleiches gilt für eine Zahlungskartenfälschung, mittels derer die Betrüger bezahlen. Die Strafen für Kreditkartenbetrug sind demnach erheblich. In schweren Fällen wandern die Täter fünf Jahre ins Gefängnis.

So erkennen Sie, ob Ihre Kreditkarte gehackt wurde

Manche Kreditkarteninhaber erkennen ersten Wochen oder sogar Monate später, dass mit Ihrer Kreditkarte ein Betrug stattgefunden hat. Selbst nachdem die neueste Kreditkartenabrechnung vorliegt, bemerken nicht alle Karteninhaber sofort den Betrug. Daher ist es wichtig, einige Anzeichen zu kennen. An diesen können Sie unter Umständen festmachen, ob Ihre Kreditkarte gehackt wurde:

  • Eigenartige Einkäufe mit Ihrer Kreditkarte
  • Ungewöhnlicher Kartenverlauf
  • Unbekannte Firmennamen auf Ihrem Kontoauszug
  • Kontoguthaben geringer als erwartet oder beanspruchtes Kreditlimit höher als gedacht 
  • Ihnen wird eine neue Kreditkarte zugesendet, die Sie nicht beantragt haben
  • Zahlungsbenachrichtigungen von einem anderen Standort
  • Rechnungen und Mahnbescheide aufgrund angeblich nicht bezahlter Ware
  • Ihre Karte wird beim Zahlen in Geschäften abgelehnt
  • Bargeldabhebungen, die Sie nicht durchgeführt haben

Es gibt also eine Reihe an Auffälligkeiten, die den Verdacht nahe legen, dass bei Ihnen Kreditkartenbetrug stattgefunden hat. Besonders markant sind Abbuchungen, die Sie sich nicht erklären können. Dazu müssen Sie jedoch regelmäßig die Buchungen kontrollieren. Manche Anbieter stellen zum Beispiel eine sofortige Benachrichtigung per SMS bei jedem Kartenumsatz bereit.

Diese Schritte können Sie nach einem Kreditkartenbetrug unternehmen

Sollten Sie als Kreditkarteninhaber feststellen, dass es zu einem Kreditkartenbetrug gekommen ist, sollten Sie zwar einerseits Ruhe bewahren und überlegt handeln. Zum anderen ist allerdings schnelles Agieren wichtig. Nach einem Kreditkartenbetrug sollten Sie folgende Dinge unternehmen:

  • Lassen Sie Ihre Kreditkarte unverzüglich sperren
  • Kontrollieren Sie vergangene Umsätze und Ihre Kreditkartenabrechnung
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei
  • Sammeln Sie Beweise und dokumentieren Daten

Der erste Schritt ist auf jeden Fall die Sperrung Ihrer Kreditkarte. Diese können Sie beim Kreditkartenanbieter oder auch unter der zentralen Sperrnummer 116 116 veranlassen. Im zweiten Schritt kontrollieren Sie Ihre Kartenumsätze und/oder Ihre Abrechnungen, um missbräuchliche Abbuchungen festzustellen.

Die Anzeige bei der Polizei ist ebenfalls wichtig. Sie kann sogar gegenüber der Bank als Nachweis notwendig sein, damit Sie nach dem Kreditkartenbetrug Geld zurückerhalten. Darüber hinaus sammeln Sie Beweise für den Betrug (zum Beispiel Phishing Mail) und notieren Daten, wann beispielsweise die unberechtigten Abbuchungen stattgefunden haben.

Schutz vor weiteren Angriffen

Noch besser als das schnell Feststellen eines Kreditkartenbetruges ist die Prävention, sodass es gar nicht erst zum Betrug kommt. Es gibt einige Maßnahmen, durch diese sich sehr gut vor weiteren Angriffen schützen können. Das sind insbesondere:

  • 2-Faktor-Authentifizierung
  • Regelmäßige Kontrolle der Abbuchungen
  • Benachrichtigung per SMS oder Mail über jeden Kartenumsatz
  • Kreditkarte und Geheimzahl niemals zusammen aufbewahren
  • Kartenbelege und Abrechnungen vernichten
  • Vor dem Abheben am Geldautomaten diesen auf mögliche Manipulation untersuchen
  • Versenden Sie Ihre Kreditkartendaten niemals per E-Mail, SMS oder Messenger
  • Nutzen Sie die Kreditkarte nicht bei Onlinehändlern ohne gesichertes Zahlungssystem

Ein sehr wichtiger und effektiver Schutz ist insbesondere die 2-Faktor-Authentifizierung. Diese führt dazu, dass die Betrüger alleine mit Ihren Kreditkartendaten nichts anfangen können. Stattdessen wird zur Authentifizierung der Zahlung ein zweites Gerät benötigt, normalerweise Ihr Smartphone. Die Betrüger müssten dementsprechend sowohl Ihre Kreditkartendaten als ach Ihr Handy besitzen, was relativ unwahrscheinlich ist.

Geld zurück bei Kreditkartenbetrug: Wer haftet für den Schaden?

Grundsätzlich ist die Bank bei einem entstandenen Schaden für die Haftung verantwortlich, die Ihre Kreditkarte ausgegeben hat. Demgegenüber haften Sie als Kunde als Opfer des Kreditkartenmissbrauchs eher selten für Schaden. In der Praxis gibt es allerdings mitunter abweichende Haftungsmöglichkeiten.

Per Gesetz ist vorgeschrieben, dass die Haftung für den Karteninhaber höchstens 150 Euro betragen darf. Das ist im § 675v BGB festgelegt. Ob und wann der Kartenbesitzer haftet, definieren die Banken zudem in ihren jeweiligen AGBs. Nicht in der Haftung sehen sich die Karten ausgebenden Institute unter der Voraussetzung, dass Sie als Karteninhaber entweder grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

Dann ist es in der Regel der Fall, dass Sie selbst für den entstandenen Schaden haften müssen. Immerhin ist die Bank in diesen Fällen in der Beweispflicht, denn sie muss Ihnen zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das wäre unter anderem der Fall, sollten Sie zum Beispiel nachweislich PIN und Kreditkarte zusammen in Ihrem Geldbeutel aufbewahrt haben und dieser wurde Ihnen gestohlen.

Kreditkartenbetrug und Bank zahlt nicht?

Sollte Ihnen die Bank nach einem Kreditkartenbetrug grobe Fahrlässigkeit vorwerfen oder aus einem anderen Grund nicht zahlen wollen, sollten Sie sich dagegen zur Wehr setzen. Im ersten Schritt können Sie die Bank noch einmal ausdrücklich und schriftlich darauf hinweisen, dass sie aus Ihrer Sicht zur Haftung verpflichtet ist. 

Weigert sich das Kreditinstitut weiterhin, suchen Sie einen kompetenten Rechtsanwalt auf. Besonders empfehlenswert sind auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzleien, denn Kreditkartenbetrug fällt exakt in diesen Fachbereich. Somit kennen sich diese spezialisierten Anwaltskanzleien oft besonders gut mit der Materie aus.

So unterstützt Sie CDR-Legal

CDR-Legal ist eine Kanzlei, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Die Anwaltskanzlei unterstützt Sie nach einem Kreditkartenbetrug dabei, dass Ihnen die Bank den Schaden ersetzt. Bereits innerhalb eines kostenlosen, telefonischen Erstgesprächs erläutern Sie Ihr Anliegen und schildern den Sachverhalt. 

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Meistens kann CDR-Legal Ihnen bereits Hinweise geben, welches weitere Vorgehen sich anbietet. In der Regel wird sich die Kanzlei mit einem Schreiben an Ihre Bank wenden und nachdrücklich um Regulierung des Schadens bitten. Führt das nicht zum Erfolg, vertritt Sie CDR-Legal ebenso vor Gericht.