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Kreditkartenbetrug Barclays
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Betroffene Anbieter
Geld zurück
In den vergangenen Monaten erreichten uns immer mehr Fälle, denen ein Barclays Kreditkartenbetrug zugrunde lag. Oft verweigert das Unternehmen die Wiedergutschrift. Für Sie als betroffene Person ist es jedoch wichtig zu wissen, dass der Kreditkartenanbieter in den meisten Fällen dazu verpflichtet ist, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Verdacht auf einen Kreditkartenbetrug lassen Sie Ihre Barclays Kreditkarte umgehend sperren und leiten Sie weitere Schritte ein.
- Der Kreditkartenanbieter ist bei Einhaltung der Sorgfaltspflicht dazu verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 675u BGB).
- Weigert sich Barclays, die Erstattung zu leisten, suchen Sie die Unterstützung einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei wie die CDR Legal auf.
Erste Schritte nach dem Kreditkartenbetrug
Bei einem Kreditkartenbetrug ist es wichtig, schnell zu handeln, um den Schaden möglichst gering zu halten und weitere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Folgende Schritte sollten Sie einleiten:
- Kreditkarte sofort sperren: Melden Sie den Barclays Kreditkartenbetrug unverzüglich der Bank oder dem Kreditkartenanbieter und lassen Sie die Karte sperren. Dies können Sie entweder über einen Anruf in der Barclays App erledigen oder unter der nationalen Sperrnummer 116 116. In der Regel erhalten Sie eine neue Kreditkarte.
- Transaktionen prüfen: Überprüfen Sie die letzten Transaktionen und dokumentieren Sie alle unautorisierten Belastungen.
- Anzeige erstatten: Mit den entsprechenden Beweisen und einem Gedächtnisprotokoll sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Diese kann Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Barclays verstärken.
- Zugänge und Passwörter überprüfen: Kontrollieren Sie die Sicherheit Ihrer Passwörter. Sind Sie Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden, kann es sich lohnen, gleiche oder ähnliche Zugangsdaten auf anderen Plattformen abzuändern.
- Kreditauskunft beobachten: Um sicherzustellen, dass keine weiteren Kreditverpflichtungen in Ihrem Namen abgeschlossen werden, sollten Sie auch Ihre Kreditauskunft im Blick behalten, wie Ihren Schufa-Score.
- Schadensersatz beantragen: Fordern Sie Barclays dazu auf, Ihren durch den Kreditbetrug entstandenen Schaden zu ersetzen.
Erstattet Barclays den Kreditkartenbetrug?
Für unautorisierte Zahlungen haftet in der Regel der Kreditkartenanbieter (§ 675u BGB). Bis zum Zeitpunkt der Meldung des Betrugsfalls kann Barclays eine Teilhaftung von maximal 50 Euro fordern. Für Schäden, die nach der Sperrung der Kreditkarte entstehen, haftet das Unternehmen vollständig.
Nur unter der Voraussetzung, dass Sie als Kreditkarteninhaber Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, darf Barclays den Schadensersatz verweigern. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Ihre Kreditkarte und die Zugangsdaten nicht sicher aufbewahren und vor unbefugtem Zugriff geschützt haben. Karteninhaber sollten ihre Kreditkarte niemals unbeaufsichtigt liegen lassen und sie ausschließlich bei seriösen Händlern oder auf sicheren Websites einsetzen. Wichtig ist auch, regelmäßig die Abrechnungen zu prüfen und ungewöhnliche Transaktionen sofort dem Kreditkartenanbieter zu melden.
Fordern betroffene Personen einen Schadensersatz, lehnen die Kreditkarteninstitute diesen oft zunächst ab. An dieser Stelle ist es für Sie wichtig zu wissen, dass die Beweislast über die Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Barclays liegt. Sollten Sie Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche haben, wenden Sie sich gerne an uns. Die Kanzlei CDR Legal konnte bereits zahlreiche Mandanten im Barclays Kreditkartenbetrug erfolgreich vertreten. Denn selbst bei grober Fahrlässigkeit kann die Bank im Einzelfall haften – das zeigt ein Urteil des OLG Dresden vom 5. Juni 2025 (Az. 8 U 1482/24), in dem eine Sparkasse einen Teil des Schadens übernehmen musste.
Wie können Sie sich vor den Online Betrügern schützen?
Auch wenn Banken und Kreditkartenanbieter hohe Sicherheitsstandards wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen, gelangen Betrüger immer wieder an die Zugangsdaten ihrer Opfer. Dies geschieht vor allem über Phishing, Skimming und den klassischen Diebstahl von Kreditkarten. Als Besitzer einer Barclays Kreditkarte können Sie sich mit verschiedenen Maßnahmen vor einem Betrug schützen:
- Kreditkarte sicher aufbewahren: Halten Sie Ihre Karte immer im Auge und bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf. Teilen Sie die Kartennummer und Sicherheitsdaten niemals mit unbefugten Dritten.
- PIN und Zugangsdaten geheim halten: Verwenden Sie keine leicht zu erratenden PINs und Passwörter und bewahren Sie sie getrennt von der Karte auf. Geben Sie Ihre PIN niemals weiter.
- Regelmäßige Kontrolle der Transaktionen: Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge und Kreditkartentransaktionen regelmäßig auf Unregelmäßigkeiten. Melden Sie verdächtige Abbuchungen sofort der zuständigen Bank.
- Auf sichere Websites achten: Geben Sie Ihre Kreditkartendaten nur auf vertrauenswürdigen und gesicherten Websites (https://) ein und vermeiden Sie unbekannte oder verdächtige Anbieter.
- Phishing-Mails erkennen: Ignorieren Sie E-Mails, SMS oder Anrufe, in denen Sie nach persönlichen Daten oder Zugangsdaten gefragt werden. Banken und seriöse Anbieter fragen niemals auf diese Weise nach vertraulichen Informationen.
- Kontaktlos-Funktion bei Bedarf deaktivieren: Wenn Sie die kontaktlose Zahlungsfunktion nicht benötigen, lassen Sie sie deaktivieren, um das Risiko unbefugter Zahlungen zu verringern.
- Alarmbenachrichtigungen einrichten: Aktivieren Sie Benachrichtigungen für Transaktionen, sodass Sie sofort informiert werden, wenn Ihre Karte belastet wird.
So unterstützt Sie CDR Legal
Wenn Sie von einem Barclays Kreditkartenbetrug betroffen sind und Ihre Schadensersatzansprüche verweigert werden, wenden Sie sich an uns. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und von Finanztip in den Bereichen Kreditkartenbetrug und Phishing empfohlen. Wir konnten bereits viele Mandanten in der Kommunikation mit ihren Kreditkartenanbietern unterstützen und ihre Rechte erfolgreich durchsetzen.
In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch können Sie uns Ihre individuelle Ausgangslage schildern, damit wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen können.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
Erstkontakt zu CDR Legal
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