Elster Phishing Meldungen
Phishing – Diese Fake Mails & Fake SMS erhalten Elster-Kunden, aktualisiert am 24.09.2026
24.09.2026: Angebliche Unstimmigkeiten im Steuerkonto (Fake E-Mail)
Derzeit kursieren E-Mails im Namen von ELSTER, dem Online-Portal der Finanzverwaltung für Steuererklärungen. Darin behaupten die Absender, bei einer automatischen Überprüfung des Steuerkontos seien Unstimmigkeiten festgestellt worden. Die Empfänger sollen ihre Zugangsdaten über einen enthaltenen Link auf einer gefälschten ELSTER-Seite eingeben – angeblich sei eine Korrektur noch am selben Tag zwingend erforderlich.
Das Ziel der Absender ist es, durch künstlichen Zeitdruck und die Aussicht auf steuerliche Konsequenzen zu einer übereilten Reaktion zu verleiten. Typisch für diese Masche: Die E-Mails enthalten keine persönliche Anrede und nennen keinerlei konkrete Angaben zu den angeblich betroffenen Steuerdaten. Die Absenderadresse hat erkennbar nichts mit der offiziellen ELSTER-Infrastruktur zu tun, und der Link führt nicht auf elster.de. Öffnen Sie keinen Link in solchen Nachrichten – verschieben Sie die E-Mail unbeantwortet in Ihren Spam-Ordner.

11.09.2026: Vorgetäuschter Registerdatenabgleich mit Bankdatenabfrage (Fake E-Mail)
Derzeit kursieren gefälschte E-Mails im Namen von ELSTER, dem offiziellen Online-Finanzamt. Die Nachrichten tragen den Betreff „Elster Registerdatenabgleich – Steuerdaten prüfen“ und behaupten, dass die im System hinterlegten Steuerdaten von aktuellen Registerangaben abweichen. Empfänger werden aufgefordert, Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindung über einen in der Mail enthaltenen Link zu bestätigen – angeblich bis zum 11. September 2026. Dafür sollen Steuer-Identifikationsnummer (die eindeutige, lebenslang gültige Nummer des Bundeszentralamts für Steuern) und Bankdaten bereitgehalten werden.
Das Ziel der Absender ist das Abgreifen persönlicher und finanzieller Daten. Um Handlungsdruck zu erzeugen, setzen sie eine knappe Frist und stellen eine elektronische Eingangsbestätigung in Aussicht. Typisch für solche Phishing-Mails – also betrügerische Nachrichten, die eine vertrauenswürdige Institution imitieren – sind eine fehlende persönliche Anrede, eine unseriöse Absenderadresse, die nichts mit elster.de zu tun hat, sowie der Hinweis auf einen angeblich gesicherten Zugang, der Seriosität vortäuschen soll. Das echte ELSTER-Portal fordert Sie niemals per E-Mail auf, Bankdaten über einen externen Link einzugeben. Verschieben Sie die Nachricht unbeantwortet in Ihren Spam-Ordner.

07.09.2026: Angeblicher Datenabgleich mit Bankverbindung (Fake E-Mail)
Derzeit kursieren E-Mails im Namen von ELSTER mit dem Betreff „Elster Datenabgleich erforderlich jetzt handeln“. Darin wird behauptet, die im Konto hinterlegten Daten stimmten nicht mehr mit den aktuellen Registerdaten überein. Empfänger sollen noch am selben Tag Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindung über einen mitgeschickten Link bestätigen.
Das Ziel der Absender ist es, durch eine knappe Frist Druck aufzubauen und zu einer unüberlegten Reaktion zu verleiten. Die Nachrichten enthalten typische Merkmale gefälschter E-Mails: eine unpersönliche oder fehlende Anrede, eine unseriöse Absenderadresse, holprige Formulierungen sowie einen Link, der auf eine gefälschte Website führt. Klicken Sie diesen Link nicht an und geben Sie keinerlei Daten ein – verschieben Sie die E-Mail unbeantwortet in Ihren Spam-Ordner.

01.09.2026: Gefälschte Nachzahlungsforderung per Link (Fake E-Mail)
Derzeit kursieren betrügerische E-Mails im Namen von ELSTER, dem offiziellen Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung. Die Nachrichten tragen den Betreff „Zahlungsaufforderung zu Ihrer Steuererklarung 2025“ und behaupten, bei der Prüfung der Steuererklärung 2025 sei eine Abweichung festgestellt worden, die eine Nachzahlung von 729,00 Euro erforderlich mache. Zur Begleichung des Betrags sollen Empfänger ein vermeintliches ELSTER-Zahlungsportal aufrufen, das über einen Link in der E-Mail erreichbar ist. Als Frist wird der 7. September 2026 genannt.
Das Ziel der Absender ist es, durch eine konkrete Summe und eine knappe Frist Handlungsdruck zu erzeugen, der zum unbedachten Klicken auf den Link verleitet. ELSTER fordert Nachzahlungen grundsätzlich nicht per E-Mail mit eingebettetem Zahlungslink – ein solcher Link ist ein zuverlässiges Warnsignal. Hinzu kommen eine unpersönliche Anrede und eine Absenderadresse, die bei näherer Betrachtung keinen Bezug zu einer offiziellen Behördendomain hat. Verschieben Sie diese E-Mail unbeantwortet in Ihren Spam-Ordner.

08.01.2024: Steuerrestbetrag - Abfrage Kundendaten wegen offenem Betrag (Fake E-Mail)
Diese Woche erreichten uns Phishing-Mails im Namen von ELSTER. Unter dem Betreff "Letztmalige Aufforderung - Steuerrestbetrag 2022" wird ein angeblicher Steuerrestbetrag thematisiert. Die Mail fordert zur Aktivität auf, indem ein Formular über einen fragwürdigen Link ausgefüllt werden soll. Die Absendeadresse und falsche Verlinkung deuten auf Phishing hin. Ignorieren Sie solche Mails und verschieben Sie sie in den Spam-Ordner.

RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
