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PROJECT Immobilien Insolvenz
Rechtsanwältin
Aber nicht nur Anleger des Fonds sind eventuell von der Insolvenz betroffen, sondern im besonderen Maße die Käufer der im Bau befindlichen Häuser und Eigentumswohnungen. Daher ist es wichtig, das weitere Geschehen zu verfolgen und sich frühzeitig an einen kompetenten Rechtsanwalt zu wenden.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste im Überblick
- Der aus Nürnberg stammende Projektentwickler PROJECT Immobilien hat Insolvenz angemeldet
- Davon betroffen können neben den Käufern von Wohnungen auch Anleger sein, welche Geld in die mit dem Unternehmen zusammenhängenden Fonds investiert haben
- Die PROJECT Immobilien Gruppe besteht aus mehreren Gesellschaften, von denen die überwiegende Zahl Insolvenz angemeldet hat
- Noch steht nicht fest, ob und in welchem Umfang betroffene Anleger und Wohnungskäufer Kapital verlieren werden
- Vorsorglich kann es schon jetzt Sinn machen, sich anwaltlich beraten zu lassen
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
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Überblick zur PROJECT Immobilien Gruppe
Die Geschäftstätigkeit der PROJECT Immobilien Gruppe besteht darin, einzelne Immobilienprojekte zu planen, zu betreuen und die zum Verkauf stehenden Eigentumswohnungen zu vertreiben. Zu unterscheiden ist in dem Zusammenhang einerseits die PROJECT Immobiliengruppe und zum anderen die Investmentgruppe.
Die Immobiliengruppe war ausschließlich für die Planung, Entwicklung und Fertigstellung der entsprechenden Projekte zuständig war. Bei der Investmentgruppe geht es primär darum, die Finanzierung und damit die notwendigen Investments sicherzustellen. Das beinhaltete insbesondere folgende Aufgaben:
- Kapitalverwaltung
- Vertrieb
- Anlegerverwaltung
Die Finanzierung der einzelnen Projekte wurde zu einem größeren Teil über Investmentfonds vorgenommen, die jeweils bei der PROJECT Investmentgruppe verwaltet werden. PROJECT Immobilien gliedert sich in die folgenden Gesellschaften:
- PROJECT Real Estate AG
- PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH
- PROJECT Immobilien Management GmbH
- PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH
- PROJECT PI Immobilien Wien GmbH
Die PROJECT Real Estate AG ist die Holdinggesellschaft. Diese ist für die strategische Ausrichtung, Organisation, Controlling, Buchhaltung und das Personal zuständig. Die PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH ist für das Immobilen-Research und die Entwicklung zuständig.
Die PROJECT Immobilien Management GmbH übernimmt die Generalplanung, die Bauleitung und kauft externe Bauleistungen ein. Die Aufgabe der PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH besteht im Vertrieb der Immobillien, im Marketing und der Kundenbetreuung.
Schließlich ist die PROJECT PI Immobilien Wien GmbH unter anderem für die Sparten Recht und öffentliche Bauaufsicht sowie ebenfalls den Vertrieb zuständig.
Von deren Insolvenz sind vermutlich auch diverse Handwerker betroffen.
Insolvenzanträge der PROJECT-Unternehmen
Mittlerweile haben die meisten, aber noch nicht alle Gesellschaften der PROJECT Immobilien Gruppe Insolvenz angemeldet. Die angemeldete Insolvenz betrifft die folgenden Gesellschaften:
- PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH Insolvenz - AG Nürnberg IN 999/23 - vorl. Verwalterin Fr. RA Katharina Franke
- PROJECT Immobilien Management GmbH Insolvenz - AG Nürnberg IN 977/23 - vorl. Verwalter Hr. RA Volker Böhm
- PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH Insolvenz - AG Nürnberg IN 978/23 - vorl. Verwalterin Fr. RA Dr. Elske Fehl-Weileder
- PROJECT Real Estate AG Insolvenz
Lediglich die PROJECT PI Immobilien Wien GmbH hat bisher noch keinen Antrag auf Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Besonders weitreichende Folgen dürfte der Insolvenzantrag der PROJECT Immobilien Management GmbH haben. Diese Gesellschaft ist in der PROJECT Immobiliengruppe dafür zuständig, die Bauleitung zu übernehmen sowie Bauleistungen zu beauftragen.
Folgen und Auswirkungen für PROJECT-Beteiligte
Nach aktuellem Stand sind Investitionen der Anleger, welche in die entsprechenden PROJECT Fonds Geld angelegt haben, bisher nicht von Ausfällen bedroht. Die Gruppe ist so organisiert, dass die Insolvenz der Baubranche nicht auf die Finanzierungsbranche übergreifen sollte. Ausgeschlossen ist es natürlich nicht, dass sich die Insolvenzen der zuvor genannten Gesellschaften indirekt auf die jeweiligen Fonds auswirken könnten.
Ohnehin ist es auch im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wichtig, jede Beteiligung separat in Verbindung mit dem Projekt zu betrachten. Sollte es allerdings passieren, dass die betreffenden Objektgesellschaften Zahlungsprobleme haben, kann sich das ebenso negativ auf die Fonds auswirken.
Derzeit ist es aber nicht absehbar, ob es zu einem eventuellen Teil- oder Totalverlust der Anleger kommt. Gleiches gilt für Frage, welche Auswirkungen auf schon erfolgte Käufe von Wohnungen zu erwarten sind. Entscheidend ist, ob der Vertragspartner des Erwerbers Insolvenz angemeldet hat oder nicht.
Grundsätzlich sind nicht nur Anleger von der PROJECT Immobilien Insolvenz betroffen, sondern vor allen Käufer der noch fertig zu stellenden Immobilien bzw. Wohnungen. Da es in Deutschland üblich ist, Raten nach Baufortschritt zu zahlen, sind dort bereits erhebliche Kapitalsummen geflossen.
Wichtig zu beachten ist, dass die Käufer einer Wohnung ausschließlich Anspruch auf ihr Kapital haben, nicht jedoch auf die Eigentumswohnung (vor Fertigstellung). Das führt dazu, dass auch über einen Rechtsanwalt ausschließlich Geldforderungen zur Insolvenz angemeldet werden können. Der Insolvenzverwalter kann entscheiden, ob der den Vertrag erfüllen will oder nicht. Die Käufer müssen sich hier gedulden, bis der Insolvenzverwalter sein Wahlrecht ausgeübt hat.
Insolvenzverwalter der PROJECT-Insolvenzen
Im Hinblick auf die PROJECT Immobilien Gruppe Insolvenzen gibt es mehrere Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzverwalterinnen, je nachdem, welche der Gesellschaften Insolvenz angemeldet hat. Zuständig sind derzeit als vorläufige Insolvenzverwalter/innen:
- Fr. RA Katharina Franke: PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH
- Hr. RA Volker Böhm: PROJECT Immobilien Management GmbH Insolvenz
- Fr. RA Dr. Elske Fehl-Weileder: PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH
Die Verwalter/innen sind sich einig darüber, dass jedes Projekt im Detail auszuarbeiten ist und dies einen größeren Zeitaufwand bedeutet.
Was Sie als PROJECT-Gläubiger jetzt tun können
Noch gibt es auf Seiten der PROJECT Anleihen Gläubiger keinen akuten Handlungsbedarf. Das Risiko ist allerdings nicht gering, dass die angemeldeten Insolvenzen sich negativ auf Beteiligungen, Investments auswirken.
Anders sieht es für die Käufer der Immobilien aus. Diese haben bereits Anzahlungen geleistet und müssen sich nun fragen, ob die Immobilie fertiggestellt wird oder nicht. Daher sollten sich die betroffenen Käufer und Anleger zumindest informieren, welche Handlungsoptionen es im weiteren Verlauf des Verfahrens geben kann.
Wie bereits ausgeführt, der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht. Die Insolvenzanmeldung berechtigt die Käufer nicht zur Kündigung. Damit einher geht für Käufer der Wohnungen ebenfalls die Frage, ob die vereinbarten Raten trotz der angemeldeten Insolvenz weiter zu leisten sind. Dann ist da noch die Frage, welche Sicherheit die im Rahmen des Kaufs den Käufern gestellt Bürgschaft bietet.
Eine Option besteht jetzt schon für Käufer der ETWs, sich über eventuelle Rücktrittsoptionen zu informieren. Die entsprechenden Kaufverträge beinhalten nicht nur Sicherungsmechanismen, sondern mitunter ebenso Rücktrittsrechte.
Wie ein Anwalt Ihnen als Insolvenzgläubiger hilft
Trotzdem akut noch kein Handlungsbedarf besteht, ist es sinnvoll, zumindest eine anwaltliche Beratung einzuholen. Die Anwaltskanzlei CDR Legal, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat, kann Ihnen zum Beispiel in den folgenden Punkten helfen:
- Welche Rechte ergeben sich aus meinem Kaufvertrag?
- Welche vertraglichen Sicherungsoptionen bestehen?
- Ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich und sinnvoll?
- Was kann ich tun, wenn auch die PROJECT Fonds betroffen sind?
Zu all diesen Fragen hilft Ihnen jetzt bereits ein Rechtsanwalt, sodass Sie zumindest in den Punkten größere Klarheit haben. Sollte es notwendig sein, übernimmt die Kanzlei die Anmeldung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren.
Kostenlose Ersteinschätzung durch CDR Legal
Falls Sie Fragen zu der PROJECT Immobilien Gruppe Insolvenz haben, weil Sie entweder als Anleger oder Käufer einer Wohnung betroffen sind, wenden Sie sich direkt an die Kanzlei CDR Legal. Sie erhalten im Rahmen eines kostenfreien, telefonischen Erstgesprächs eine Einschätzung ihrer aktuellen Situation. Weiterhin bespricht die Anwaltskanzlei mit Ihnen mögliche Optionen, die im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens und bei neuen Erkenntnissen sinnvoll sein könnten.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.