Hintergrund zur Deutschen Lichtmiete

Das Kerngeschäft der Deutschen Lichtmiete besteht darin, für Unternehmenskunden LED-Beleuchtungen zu mieten. In diesem Bereich bezeichnet sich die Deutsche Lichtmiete als Marktführer für Fullservice-Beleuchtungslösungen.

Das Mieten der LED-Beleuchtung soll für Kunden mehrere Vorteile haben, wie zum Beispiel eine hohe Beleuchtungsqualität und Wirtschaftlichkeit. Zudem kann ein Fullservice genutzt werden. Eingesetzt wurde das Geschäftsmodell in verschiedenen Branchen, insbesondere im Bereich der Industrie und Schwerindustrie, bei Dienstleistungen und Gewerbe sowie in öffentlichen Einrichtungen.

Damit das Geschäft innerhalb des Fullservice-Modells realisiert werden konnte, musste durch Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen und auch durch Direktinvestments Kapital von Anlegern eingesammelt werden. Diese müssen nun um ihr Geld fürchten.

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Insolvenzanträge von Deutsche Lichtmiete Gesellschaften

Mittlerweile sind es insgesamt sechs Gesellschaften in Verbindung mit der Deutschen Lichtmiete, die einen Antrag auf Insolvenz gestellt haben:

  • Deutsche Lichtmiete AG (Az. 69 IN 30/21)
  • Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH (Az. 33 IN 48/21)
  • Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH (Az. 16 IN 49/21)
  • Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az. 63 IN 2/22)
  • Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az. 60 IN 1/22)
  • Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH (Az. 65 IN 1/22)

Aufgrund der Tatsache, dass nun insgesamt sechs Gesellschaften Insolvenz angemeldet haben, könnte Anlegern ein Gesamtschaden in dreistelliger Millionenhöhe entstehen.

Was sind die rechtlichen Folgen für Anleger?

Wie fast immer bei einer Insolvenz müssen betroffene Anleger um ihr investiertes Kapital fürchten. Inhaberschuldverschreibungen können problemlos zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Bei den Direktinvestments hingegen haben Anleger diesbezüglich deutlich schlechtere Karten.

Voraussetzung ist natürlich grundsätzlich beim Durchsetzen der Ansprüche bei beiden Investitionsformen, dass eine ausreichende Insolvenzmasse zur Verfügung steht.

Der negative Aspekt ist, dass durch die angemeldete Insolvenz der Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft mbH eine Teil der Kette unterbrochen wurde. Die Gesellschaft war nämlich dafür verantwortlich, die entsprechenden Nutzungsverträge über die Leuchtmittel mit den Endkunden zu schließen.

Die damals resultierenden Einnahmen wiederum sollten verwendet werden, um Kapital an die Anleger fließen zu lassen. Exakt an dieser Stelle besteht nun die große Gefahr, dass Anleger kein Geld erhalten. Das Problem dieser „Kette“ zeigt sich bereits dadurch, dass mittlerweile sechs Gesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt haben.

Ebenfalls problematisch dürfte es für die Anleger werden, die sich für ein Direktinvestment entschieden haben. Zwar gibt es in diesem Fall den sogenannten Mieteinnahmenpoolvertrag, der als Absicherung dienen soll. Durch die im Rahmen einer Insolvenz geflossenen Mieten sollen die entsprechenden Anleger auf diese Weise bedient werden.

In der Praxis ist der Insolvenzverwalter dafür verantwortlich, die entsprechenden Mieten einzuziehen. Diese müssen allerdings erst einmal als mögliche Einnahmen generiert werden. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob die Mieten tatsächlich im vorgesehenen Umfang seitens des Insolvenzverwalters an die Anleger verteilt werden.

Was sollten Anleger der Deutschen Lichtmiete AG jetzt tun?

Im Zusammenhang mit der beantragten Insolvenz der Deutschen Lichtmiete ist inzwischen auch die Staatsanwaltschaft tätig geworden. Es geht um den Verdacht des gemeinschaftlichen Betruges. Das hat allerdings nicht direkt mit den zivilrechtlichen Ansprüchen der betroffenen Anleger zu tun.

Daher stellt sich die Frage, wie sich die etwa 5.000 Investoren nun verhalten sollten. Empfehlenswert ist es, anwaltlichen Rat zu suchen. Am besten geeignet sind dafür auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzleien wie CDR-Legal. In einem telefonischen Erstgespräch wird der Sachverhalt erläutert und erste Hinweise können gegeben werden.

Für die betroffenen Anleger kommen auch in diesem Fall eventuell mehrere Anspruchsgegner infrage. Neben den insolventen Gesellschaften sind das unter Umständen Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer aber auch Vermittler.