Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Bierbach bestellt, der für die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen tätig ist. Insgesamt geht es um ein Anlagevolumen von etwa 250 Millionen Euro, um das betroffene Investoren nun fürchten müssen.

Hintergrund zum Unternehmen Green City

Bei Green City handelt es sich um einen Anbieter, der im Bereich der Projektentwicklung, des Baus und der Finanzierung von Anlagen tätig ist. Diese fallen in das Segment der erneuerbaren Energien. So wurden vom Unternehmensverbund beispielsweise innerhalb der letzten knapp 25 Jahre über 260 Solarkraftwerke geplant und gebaut.

Zur Unternehmensgruppe zählen insgesamt über 50 Gesellschaften. Der Schwerpunkt des Projektentwicklers liegt vor allem auf auf der Planung, des Baus und der Finanzierung von Wind- und Solaranlagen.

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Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green City AG eröffnet

Bereits einige Tage vor der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Green City AG hatte mit der GCE Kraftwerkspark I GmbH ein Tochterunternehmen einen Insolvenzantrag gestellt. Jetzt ist auch die Aktiengesellschaft betroffen, sodass das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet hat.

Der beauftragte Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Bierbach. Er hat nun die Aufgabe, sich einen Überblick über die vorhandenen Vermögenswerte auf der einen und die existierenden Verbindlichkeiten auf der anderen Seite zu machen.

Ein Großteil der Anleger dürfte um ihr Kapital bangen, wie es bei Insolvenzen meistens der Fall ist. Rechtlich betrachtet handelt es sich um eine relativ komplexe Angelegenheit. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass der Unternehmensverbund aus einem nicht unbedingt transparenten Firmengeflecht von über 50 Gesellschaften besteht.

Darüber hinaus haben Anleger mittels unterschiedlicher Produkte Kapital investiert, die sich in größerem Umfang bezüglich der Ansprüche innerhalb der Insolvenz unterscheiden.

Folgenden Finanzinstrumente aus dem Konzern und Ihre Inhaber sind betroffen

NameWKN / ISIN
Green City AGDE000A3H3KN0
Green City AGDE000A3E5YL3
Green City AnleiheA14KJ0
Green City Anleihe 2022A3E5YL
Green City Anleihe IIA3H3KN
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KGDE000A161MQ1
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KGDE000A161MR9
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG Nachranganleihe 15/23A161MQ
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG Nachranganleihe 15/33A161MR
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KGDE000A2AALN4
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KGDE000A2AALP9
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KGDE000A2G8V82
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG Nachranganleihe 15/23A2AALN
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG Nachranganleihe 15/26A2G8V8
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG Nachranganleihe 15/36A2AALP
Green City JubiläumsanleiheA14KJ1
Green City Smart Mobility I GmbH GenussscheineA2PJ23
Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KGDE000A2GSTH8
Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG AnleiheA2GSTH
Green City Solarpark 2020 GmbH & Co. KGDE000A3H2VY6
Green City Solarpark 2020 GmbH & Co. KG AnleiheA3H2VY
Green City Windpark 2021 GmbH & Co. KGDE000A3E5WK9
Green City Windpark 2021 GmbH & Co. KG Anleiheunbekannt

Unterschiedlichen Anlageformen beim Investment in Green City

Die meisten Privatanleger wissen voraussichtlich nur, dass sie Kapital in ein Anlageprodukt der Green City AG oder einer der Tochtergesellschaften investiert haben. Dabei ist es entscheiden, um welche Anlageform es sich handelt. Abhängig davon hat man die unterschiedlichsten Rechte in der Insolvenz.

Je nach gewähltem Anlageprodukt sind die Chancen besser oder schlechter, zumindest einen Teil des Kapitals im später vermutlich laufenden Insolvenzverfahren zurückzuerhalten. Investieren konnten Anleger über die folgenden Produkte:

  • Anleihen
  • Nachranganleihen
  • Genussscheine
  • Aktien

Die schlechtesten Aussichten haben die Aktionäre. Da es sich bei den Inhabern der Aktien nicht um Gläubiger, sondern um Miteigentümer der Green City AG handelt, tragen diese Verluste in vollem Umfang mit. Da Aktien nach einer angekündigten Insolvenz stets massiv an Wert verlieren, steht der Verlust der Aktionäre im Grunde bereits fest.

Nicht viel besser stellt sich die Situation für Anleger dar, die sich entweder für Genussscheine oder die sogenannten Nachranganleihen des Unternehmens entschieden haben. Bei Nachranganleihen werden die Gläubiger erst dann befriedigt, wenn alle anderen Gläubiger bedient werden konnten. Ähnlich sieht es bei Genussscheinen aus, die eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital darstellen.

Für gewöhnlich handelt es sich bei solchen Genussrechten ebenfalls um nachrangige Gläubigerrechte. Somit erfolgt die Rückzahlung erst dann, wenn andere Gläubiger in voller Höhe mit ihren Forderungen befriedigt werden konnten.

Die besten Aussichten haben noch solche Anleger, die in „gewöhnliche“ Anleihen der Green City AG oder einer der Tochtergesellschaften Kapital investiert haben.

Was sollten Anleger jetzt tun?

Zwar unterscheiden sich die Chancen der Anleger, von der Green City AG oder einer der Tochtergesellschaften Kapital zurückzuerhalten, je nach Anlageprodukte deutlich. Dennoch sind die Chancen selbst bei Inhabern der Nachrangdalehen und der Genussscheine nicht gleich null, einen Teil des Kapitals zurückzuerhalten.

Aus dem Grund ist es empfehlenswert, dass sich betroffene Anleger rechtlichen Beistand einholen. Sehr gut geeignet sind dafür auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzleien wie CDR-Legal. Hier profitieren Mandanten davon, zunächst ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch führen zu können.

Die Kanzlei CDR-Legal wird dann im Zuge des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens prüfen, gegen wen welche Ansprüche angemeldet werden können. Infrage kommen neben den Unternehmen selbst eventuell ebenso Schadenersatzanforderungen gegen Manager und Vertriebspartner.