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Insolvenz von ROADfans
Rechtsanwältin
In den vergangenen Wochen sorgte eine Welle von Insolvenzen in der Camping- und Wohnmobilbranche für Aufsehen. Betroffen ist auch die ROADfans GmbH, ein Anbieter für digitale Wohnmobilvermietung und -verkauf, der am 17. Oktober 2024 Insolvenz anmeldete. Was bedeutet die Insolvenz konkret für ROADfans-Kunden und die Zukunft des Unternehmens?
Das Konzept von ROADfans
ROADfans begann 2018 als spezialisierter Anbieter von mietbaren Wohnmobilen und setzte auf ein zukunftsweisendes Konzept: eine komplett digitale Vermietung und Rückgabe, die rund um die Uhr möglich war. Das Unternehmen aus Mönchengladbach entwickelte sich schnell zu einer beliebten Anlaufstelle für Reise- und Campingbegeisterte und bot zusätzlich zum Mietservice auch den Verkauf und die Wartung von Wohnmobilen an. Besonders während der Corona-Pandemie florierte das Geschäft, da viele Menschen die Vorteile des Reisens mit dem eigenen Fahrzeug entdeckten.
Die finanziellen Herausforderungen hinter der Insolvenz
Das Wachstum führte dazu, dass ROADfans die Fahrzeugflotte vergrößerte und neue Standorte eröffnete. Doch als die pandemiebedingte Nachfrage nachließ, kehrte sich das Blatt. Die einstigen Wachstumsmotoren wurden nun zu finanziellen Belastungen, die das Unternehmen letztlich in die Insolvenz führten. Zusätzlich verstärkten steigende Zinsen, hohe Energiepreise und der zunehmende Konkurrenzdruck in der Campingbranche die finanziellen Schwierigkeiten.
Was bedeutet die ROADfans Insolvenz für Kunden und Käufer?
Mit der Insolvenz stehen Kunden von ROADfans vor einigen Unsicherheiten, insbesondere diejenigen, die bereits Buchungen vorgenommen oder Anzahlungen geleistet haben. Die Verwaltung dieser Forderungen obliegt nun dem vorläufigen Insolvenzverwalter Nikolaos Antoniadis, der prüfen wird, ob das Unternehmen weitergeführt oder liquidiert wird.
Während die Wohnmobilvermietung vorerst eingestellt wurde, bleibt der Verkauf und Werkstattbetrieb von ROADfans weiterhin aktiv. Kunden, die ein Wohnmobil zur Wartung gebracht haben, können daher noch auf diese Dienste zurückgreifen. Käufer, die ein Wohnmobil erworben, jedoch noch nicht erhalten haben, könnten allerdings von der Insolvenz betroffen sein. Hier wird unterschieden:
- Kaufverträge mit vollständiger Zahlung: Ob Kunden, die den vollen Kaufpreis bereits gezahlt haben, einen Anspruch auf Übergabe des Wohnmobils haben, hängt aus unserer Sicht von dem Inhalt des Kaufvertrages ab. Ist dort die Fahrzeugnummer genannt, sodass bereits feststeht, welches Wohnmobil dem Kaufvertrag zugeordnet ist? In diesem Fall wäre zu argumentieren, ob mit Zahlung des vollen Kaufpreises automatisch das Eigentum an dem Wohnmobil übergeht.
Sollte eine solche Identifizierung anhand des Kaufvertrages nicht möglich sein, so wird der Käufer lediglich einen geldwerten Anspruch auf Rückzahlung haben. Dieser Anspruch ist zur Insolvenztabelle anzumelden. Ein Recht auf die Übergabe eines Wohnmobils besteht nicht mehr. - Kaufverträge mit Teilzahlung: Hier hat der Insolvenzverwalter die Wahl, ob er den Vertrag erfüllt oder nicht. Entscheidet er sich für die Erfüllung, müssen Kunden die Restzahlung leisten, um das Fahrzeug zu erhalten. Im anderen Fall entsteht ein Rückzahlungsanspruch für den geleisteten Betrag, der jedoch ebenfalls in die Insolvenztabelle eingetragen wird.
ROADfans-Kunden, die bereits Mietverträge abgeschlossen oder Anzahlungen geleistet haben, müssen ihre Ansprüche ebenfalls über den Insolvenzverwalter anmelden. Hierbei gilt es, Rechnungen, Zahlungsbelege und Verträge aufzubewahren, um die Forderungen belegen zu können. Kunden mit bestehenden Mietverträgen werden weiterhin aufgefordert, Fahrzeuge zum vereinbarten Termin zurückzugeben.
Gutscheine und Erstattungsansprüche sind ebenfalls zur Insolvenztabelle anzumelden.
Was sollten ROADfans-Kunden jetzt tun?
Betroffene Kunden können ihre Ansprüche geltend machen, sobald das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation des Unternehmens eingehend prüfen. Eine Entscheidung über die Verfahrenseröffnung wird voraussichtlich bis Januar 2025 fallen.
Sollten Sie als Kunde oder Käufer Anzeichen dafür sehen, dass Ihre Ansprüche durch die Insolvenz beeinträchtigt werden könnten, ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen oder Ihre Rechtsschutzversicherung auf mögliche Deckung zu prüfen. Wenden Sie sich in diesem Fall gerne an uns. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch können wir Ihre Schadensersatzansprüche prüfen.
Zukünftige Szenarien für das insolvente Unternehmen
Die Insolvenz von ROADfans bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens. Der Insolvenzverwalter prüft derzeit verschiedene Optionen für die Zukunft des Unternehmens:
- Übernahme durch einen Investor: Eine Übernahme durch einen potenziellen Investor könnte das Unternehmen in die Lage versetzen, unter neuer Leitung und möglicherweise mit einer optimierten Strategie weiterzuarbeiten.
- Restrukturierung oder Sanierung: Ein weiteres Szenario ist eine Restrukturierung, bei der das Unternehmen in verkleinerter Form fortgeführt wird. Dabei könnte ROADfans jedoch gezwungen sein, den Fahrzeugbestand oder die Standorte zu reduzieren, um kostendeckend zu wirtschaften.
- Vollständige Abwicklung: Falls kein Käufer oder keine andere Lösung gefunden wird, könnte ROADfans liquidiert werden. In diesem Fall würden die verbliebenen Vermögenswerte verkauft, um die Verbindlichkeiten zu bedienen, und Kunden müssten ihre Ansprüche auf Rückzahlung anmelden, was meist zu einer längeren Wartezeit und oft nur zu teilweiser Entschädigung führt.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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