Anleger fragen sich nun, was Sie tun können, um ihre Rechte zu wahren. Sie erhalten bereits Einladungen zur Gläubigerversammlung.

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hansapark Finance GmbH

Ganz aktuell hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansapark Finance GmbH zum 1. August 2022 eröffnet. Das Amtsgerichts hat unter dem Aktenzeichen 1500 IN 868/22 die Eigenverwaltung angeordnet. D.h. das Unternehmen wird von den bisherigen Geschäftsführern weiter geführt.

Zum Sachwalter wurde der Münchner Rechtsanwalt Rolf Pohlmann bestimmt. Der Sachwalter überwacht den Schuldner in der Eigenverwaltung.

Betroffene Anleger haben nun die Möglichkeit, ihre offenen Forderungen bis zum 14. September 2022 anzumelden.

Hintergrund zur Hansapark Finance GmbH

Mit der Hansapark Finance GmbH gibt es ein weiteres Unternehmen, welches in Verbindung mit der UDI Gruppe stand und nun Insolvenz anmelden muss. Bis in den Oktober des Jahres 2020 hinein gehörte Hansapark zu eben dieser UDI Gruppe. Interessierte Anlegern wurden Anleihen im Gesamtwert von 15 Millionen Euro angeboten. Mit den Geldern sollte ein Bauprojekt in München finanziert werden.

Die festverzinslichen Schuldverschreibungen hatten einen sehr attraktiven Zins von jährlich sechs Prozent und die Fälligkeit des Wertpapiers war zum 31. März 2022 terminiert. Tatsächlich zahlte Hansapark die Anleihe dann auch – zunächst – fristgerecht an die Anleger zurück.

Allerdings wurden die geleisteten Zahlungen binnen kurzer Zeit seitens des Unternehmens wieder storniert. Als Grund gab Hansapark an, dass keine erfolgreiche Umsetzung des geplanten Immobilienprojektes stattfinden konnte. Kurze Zeit später der Insolvenzantrag gestellt.

Worin haben Anleger ihr Kapital eigentlich investiert?

Manche Anleger wissen vermutlich gar nicht genau, worin sie ihr Geld bei der Hansapark Finance GmbH im Detail investiert haben. Gekauft wurden Anleihen, genauer gesagt festverzinsliche Schuldverschreibungen, die auf den jeweiligen Inhaber (Anleger) lauten. Dabei handelt es sich nicht um nachrangige Verbindlichkeiten aus Sicht des Emittenten, wie es zum Beispiel für Nachrangdarlehens typisch wäre.

Stattdessen haben die Anleiheinhaber gewöhnliche Gläubigerrechte, also in erster Linie auf die Rückzahlung ihres investierten Kapitals zum Fälligkeitstag. Die Forderungen der betroffenen Anleger sind demzufolge nicht nachrangig und stehen somit mindestens auf dem gleichen Level wie Forderungen anderer Gläubiger.

Amtsgericht München ruft Anleihegläubigerversammlung ein

Bei einem Insolvenzverfahren handelt es sich um ein sogenanntes Gläubigerverfahren. Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen innerhalb des eröffneten Insolvenzverfahren faktisch nur dann getroffen werden können, wenn die Zustimmung der betroffenen Gläubiger vorliegt.

Im Falle der Hansapark Finance GmbH kommt hinzu, dass Anleihen ausgegeben wurden. Damit gelten neben der Insolvenzordnung noch die besonderen Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetz (SchVG). Diese sieht u.a. vor, dass die Gläubiger einen gemeinsamen Vertreter berufen können. Nach der Gesetzesbegründung zu § 19 SchVG ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters „wünschenswert“. Die Anleihegläubiger sind jedoch nicht verpflichtet, einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.

Das Amtsgericht München hat nunmehr mit Beschluss vom 12.07.2022 eine solche Anleihegläubigerversammlung für den 07.09.2022 einberufen. Innerhalb der gesonderten Gläubigerversammlung soll unter anderem die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erfolgen.

Wichtig für Anleger, die an dieser Versammlung teilnehmen wollen ist, dass Sie ihre Berechtigung nachweisen. Dazu müssen sie einen aktuellen Nachweis ihre depotführenden Unternehmens vorlegen. Wie dieser Nachweis auszusehen hat, können Sie auf der Seite der Hansa Park Finance nachlesen.

Die nach der Insolvenzordnung vorgeschriebene Gläubigerversammlung ist bislang vom Amtsgericht noch nicht einberufen worden. Stattfinden wird die Versammlung voraussichtlich am 26. Oktober dieses Jahres.

Bis wann müssen betroffene Anleger ihre Forderungen anmelden?

Das hängt davon ab, ob in der Anleihegläubigerversammlung am 07.09.2022 ein gemeinsamer Vertreter bestellt wird. Wenn die nämlich der Fall ist, müssen die Anleihegläubiger ihre Forderung nicht selbst anmelden. Das übernimmt dann der gemeinsame Vertreter.

Gibt es diesen gemeinsamen Vertreter nicht, hat das Amtsgericht München die betroffenen Anleihegläubigern aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.09.2022 anzumelden. Das ist dringend zu empfehlen, denn nur so haben Gläubiger die Chance, doch noch zumindest ein Teil ihres investierten Geldes zurück zu erhalten.

Wer seine Forderungen gegenüber der Hansapark Finance GmbH anmelden möchte, muss dies gegenüber dem Insolvenzverwalter bzw. im Zuge der vorliegenden Eigenverwaltung gegenüber dem Sachwalter tun. Die Anmeldung der Forderung muss schriftlicherfolgen. Sollte die Gläubigerstellung dem Sachwalter bekannt sein, übersendet dieser unter Umständen ein Formular an die Anleger, welches die Forderungsanmeldung beinhaltet.

Was sollten betroffene Anleger jetzt unternehmen?

Vorrangig für von der Insolvenz der Hansapark Finance GmbH betroffene Anleger ist, dass diese ihre Forderungen gegenüber dem Unternehmen anmelden. Darüber hinaus sollten die Gläubiger prüfen lassen, ob zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Derartige Schadensersatzansprüche können sich in dem Fall zum Beispiel gegen eventueller Vermittler oder Berater richten. Diese haben eventuell im Zuge des Anleiheverkaufs nicht in ausreichendem Umfang auf die möglichen Risiken aufmerksam gemacht. Dann würde das voraussichtlich eine Verletzung der Aufklärungspflichten bedeuten.

Wie kann CDR-Legal den Anleiheinhabern jetzt helfen?

Von der Insolvenz der Hansapark Finance GmbH betroffene Anleger sollten sich an einen Rechtsanwalt wenden. Vorzugsweise sollte es sich um eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wie CDR-Legal handeln. Wie aber können wir Sie als betroffene Anleiheinhaber unterstützen?

Im ersten Schritt sollten Sie Ihre offenen Forderungen fristgerecht anmelden. Somit ist gewährleistet, dass Sie zumindest die Chance wahren, einen Teil Ihres Kapitals zurück zu erhalten. Hierzu benötigen Sie keinen Kapitalmarktrecht Anwalt. Falls gewünscht unterstützt Sie die Kanzlei CDR-Legal aber gerne hierbei.

Im zweiten Schritt kann Sie die Anwaltskanzlei ebenfalls dabei unterstützen, eventuelle Schadensersatzansprüche gegen mögliche Vermittler oder Berater geltend zu machen. Beide Maßnahmen in Kombination können im Idealfall dazu führen, dass Sie einen größeren Teil Ihres Kapitals zurück erhalten oder / und zumindest einen Schadenersatz erhalten.

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