Das Ziel der Liquidation einer Gesellschaft, z. B. einer GmbH, ist immer die Beendigung des Geschäfts. Dies kann jedoch verschiedene Gründe haben. Die Auflösung der Gesellschaft kann entweder freiwillig oder aufgrund von äußeren Umständen erfolgen. Es handelt sich dabei um den Verkauf aller Vermögensgegenstände des Unternehmens, die Begleichung bestehender Verbindlichkeiten und die Verteilung des vorhandenen Vermögens auf alle Anteilseigner. Dies jedoch erst nach der Beendigung der laufenden Geschäfte.

Die Liquidation der GmbH bewirkt letztendlich, dass die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird. Sie findet allerdings nur statt, wenn das Unternehmen regulär beendet werden soll oder ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde.

Wie wird eine GmbH liquidiert?

Vor der Löschung der Gesellschaft müssen verschiedene Formalien erfüllt werden. Im Wesentlichen führen drei Schritte zum Ziel: Zunächst die Auflösung, dann die Liquidation, anschließend die Löschung der GmbH.

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Auflösung einer GmbH

Die verschiedenen Gründe für die Auflösung einer GmbH befinden sich im GmbH-Gesetz (GmbHG). Im ersten Schritt wird der GmbH weder die Rechtspersönlichkeit noch die Handlungsfähigkeit genommen. Sie ist weiterhin im Handelsregister aufgeführt, allerdings mit dem Zusatz "i.L." (in Liquidation) oder "i. Abw." (in Abwicklung).

Nachdem die Gesellschafter sich dazu entschieden haben, wird ein Zeitpunkt der Auflösung festgelegt. Die Auflösung muss beim Registergericht angemeldet und ins Handelsregister eingetragen werden.

Im nächsten Schritt werden Liquidatoren eingetragen, die die GmbH auflösen sollen. Gemäß § 66 Abs. 1 GmbHG sind dies die Geschäftsführer, sofern im Gesellschaftsvertrag keine anderen Informationen bestimmt wurden. Der Liquidator verfügt über gewisse Rechte und Pflichten, die ebenfalls im GmbHG festgehalten sind.

Eine besondere Pflicht ist der Liquidatoren ist jedoch der sogenannte Gläubigeraufruf. Nach § 65 Abs. 2 GmbHG muss der Liquidator alle Gläubiger und Gesellschafter über die Auflösung der GmbH informieren. Auch wichtig ist das Sperrjahr, die dem Schutz der Gläubiger dient. In der Dauer des Sperrjahres dürfen die Liquidatoren das Vermögen der Gesellschaft nicht ausschütten.

Liquidation und Löschung der GmbH

Nach Ablauf des Sperrjahres findet schließlich die Vermögensverteilung statt. Nachdem alle Forderungen der Gläubiger befriedigt wurden, können weitere Anteile des Vermögens an die Gesellschafter ausgegeben werden. Das Ende der Liquidation tritt ein, wenn keine Abwicklungsmaßnahmen mehr vorhanden sind.

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Eine GmbH zu liquidieren nimmt unterschiedliche Zeiträume in Anspruch, je nach Komplexität und Umfang. Die Bücher und Schriften der Gesellschaft müssen jedoch für eine Dauer von zehn Jahren aufbewahrt werden. Je nach Umfang variieren auch die Kosten des Vorgangs. Es kann allerdings mit mindestens 3.000€ bis zur Austragung gerechnet werden.