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Löffler Immobiliengruppe insolvent – BaFin ordnet Rückzahlung an
Rechtsanwältin
Die Löffler Immobiliengruppe GmbH mit Sitz in Kammerstein bei Nürnberg hat Insolvenz angemeldet. Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Unternehmen verpflichtet, ein unerlaubtes Einlagengeschäft zu beenden und sämtliche Anlegergelder zurückzuzahlen. Für viele betroffene Investoren stellt sich nun die Frage: Was bedeutet das konkret – und welche rechtlichen Schritte sind jetzt möglich?
BaFin schreitet ein: Verdacht auf unerlaubtes Einlagengeschäft
Bereits Ende Juli 2025 ordnete die BaFin an, dass die Löffler Immobiliengruppe die von Anlegern eingezahlten Gelder zurückzahlen muss. Grund: Nach Einschätzung der Behörde hatte die Gesellschaft Gelder angenommen, die als rückzahlbare Einlagen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) einzustufen sind – ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
Im Mittelpunkt stehen sogenannte Nachrangdarlehen. Anleger stellten der Löffler-Gruppe Kapital zur Verfügung, das zur Finanzierung von Immobilienprojekten eingesetzt werden sollte. Zwar enthalten solche Darlehen oft Klauseln, die eine Rückzahlung im Insolvenzfall nachrangig stellen – sie können aber dennoch den Tatbestand eines erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts erfüllen, wenn die Rückzahlung nicht ausreichend an den wirtschaftlichen Erfolg gekoppelt ist.
Die Folge: Die BaFin forderte die Rückabwicklung sämtlicher Verträge. Kurz darauf wurden die Geschäftskonten eingefroren, was die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft massiv einschränkte. Ende September folgte schließlich die Insolvenz.
Insolvenzverfahren eröffnet – Ermittlungen laufen
Das Amtsgericht Nürnberg hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Löffler Immobiliengruppe eröffnet. Nach Medienberichten steht der Geschäftsführer Jörg Löffler zudem im Verdacht des Betrugs und der Insolvenzverschleppung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Für Anleger bedeutet die Insolvenzeröffnung, dass sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Nur so können sie an einer möglichen Verteilung der verbliebenen Vermögenswerte teilnehmen.
Da es sich bei vielen Verträgen um Nachrangdarlehen handelt, ist die Rechtslage besonders schwierig: Nachrangige Gläubiger werden erst nach allen anderen Gläubigern bedient. In vielen Fällen bleibt daher kein oder nur ein geringer Anteil übrig.
Welche Möglichkeiten haben betroffene Anleger jetzt?
Sind Sie als Anleger von der Insolvenz der Löffler Immobiliengruppe betroffen, stehen Ihnen folgende Handlungsoptionen zur Auswahl:
- Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden: Melden Sie Ihre Forderungen fristgerecht an und fügen Sie sämtliche relevanten Unterlagen bei – insbesondere Verträge, Zahlungsbelege und Korrespondenz. Nur so kann der Insolvenzverwalter prüfen, ob die Ansprüche berücksichtigt werden.
- Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche prüfen: Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Sie als geschädigter Investor prüfen lassen, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können – etwa gegen:
- die Löffler Immobiliengruppe selbst,
- deren Geschäftsführung, falls vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde,
- Vermittler oder Anlageberater, wenn diese unzureichend über Risiken informiert oder ungeeignete Produkte empfohlen haben.
Auch die Wirksamkeit der Nachrangklauseln kann rechtlich angegriffen werden. Wurden diese Klauseln fehlerhaft formuliert oder dem Anleger nicht transparent erklärt, kann die Nachrangigkeit entfallen – und der Anspruch würde im Insolvenzverfahren gleichrangig behandelt.
Warum Nachrangdarlehen so riskant sind
Nachrangdarlehen werden häufig als sichere und renditestarke Anlage beworben – tatsächlich tragen Anleger jedoch ein unternehmerisches Risiko. Kommt es zur Insolvenz, erhalten sie ihr Kapital oft nicht zurück. Hinzu kommt, dass Nachrangdarlehen außerhalb des Schutzes der Einlagensicherung liegen.
Der Fall Löffler zeigt erneut, wie wichtig eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Prüfung solcher Angebote ist. Anleger sollten stets darauf achten, dass Anbieter über die notwendige BaFin-Erlaubnis verfügen und die Vertragsunterlagen transparent und nachvollziehbar gestaltet sind.
Was CDR Legal für betroffene Anleger tun kann
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CDR Legal unterstützt Anleger dabei, ihre rechtlichen Möglichkeiten nach der Insolvenz der Löffler Immobiliengruppe zu prüfen. Dazu gehören insbesondere:
- Analyse der Verträge und der Wirksamkeit der Nachrangklauseln
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Berater, Vermittler oder Verantwortliche
- Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter und Behörden
- Prüfung von strafrechtlichen Ansprüchen und Nebenklagemöglichkeiten
Als betroffener Anleger der Löffler Immobiliengruppe sollten Sie nicht abwarten, sondern zeitnah rechtlichen Rat einholen. Da sowohl Fristen für die Forderungsanmeldung als auch für mögliche Schadenersatzansprüche laufen, ist schnelles Handeln entscheidend.
Eine rechtliche Prüfung kann klären, ob Ansprüche gegen Vermittler oder Verantwortliche bestehen – oder ob die Nachrangklausel unwirksam ist und somit ein besserer Rang im Insolvenzverfahren erreicht werden kann.
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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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