Corinna Ruppel Rechtsanwältin
4,9 (235) C. Ruppel auf anwalt.de

Skapa Invest GmbH Insolvenz – Stornierung der Anleiherückzahlungen überrascht Anleger

Bei der insolventen Skapa Invest GmbH wurden Anleger jetzt dadurch überrascht, dass bereits erfolgte Rückzahlungen der Anleihe storniert wurden

Die Skapa Invest GmbH, ein zur te-Gruppe gehörendes Unternehmen, hat Anfang März 2022 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Unternehmen hat unter anderem eine Anleihe der Hansapark Finance GmbH vermittelt, bei der bereits angekündigte Rückzahlungen jedoch plötzlich wenige Tage später storniert wurden. Anleger fürchten nun, dass die Rückzahlung ihres gesamten Kapitals gefährdet sein könnte.

Hintergrund zur Skapa Invest GmbH

Die Skapa Invest GmbH gehört zur te-Gruppe und musste Ende März 2022 Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht München hat am 28. März 2022 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann.

Eine wesentliche Aufgabe der Skapa Invest GmbH bestand darin, unter anderem eine Anleihe der Hansapark Finance GmbH an Anleger zu vermitteln. Darüber hinaus bewarb Skapa Invest als Vermittlungsgesellschaft noch weitere Investments, bei denen Anleger in diverse Gesellschaften Geld investieren konnten.

Anleger der Hansapark Finance GmbH werden durch Stornierung angekündigter Rückzahlungen überrascht

Anleger der Hansapark Finance GmbH haben vermutlich erst jetzt davon Kenntnis erhalten, dass sich die Skapa Invest GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet.

Für etwas Verwirrung sorgte bereits die Frage, welche Gesellschaft nun Insolvenz angemeldet hat und welche bisher nicht. Bis dato befindet sich ausschließlich die Vermittlungsgesellschaft Skapa Invest GmbH in der vorläufigen Insolvenz. Demgegenüber gibt es zum jetzigen Stand keine Informationen darüber, dass auch die Hansapark Finance GmbH als Emittentin der Anleihen Insolvenz angemeldet hat oder diesen Schritt planen würde.

Anleger der Hansapark machen sich nunmehr ebenfalls Sorge, dass auch „ihr“ Unternehmen Insolvenz anmeldet und sie damit einen Ausfall ihrer Anlage befürchten müssen. Aufhorchen lässt zudem ein Beschluss des Insolvenzgerichtes München. Darin wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es auch für mögliche Insolvenzen anderer Unternehmen der te-Gruppe zuständig ist.

Was heißt „Anleihe“ eigentlich?

Manche der durch die stornierte Rückzahlung betroffenen Anleger wissen vermutlich nicht, welche Rechte sie als Anleihegläubiger haben. Es handelt sich generell bei Anleihen um Schuldverschreibungen. Die entsprechenden Inhaber und somit Investoren werden mit dem Investment rechtlich zu Gläubigern, ähnlich einem Darlehensgeber. Sie haben einen Anspruch auf fristgerechte Rückzahlung, unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Aber natürlich sind sie von der Bonität des Unternehmens abhängig.

Auch im Fall der von der Hansapark Finance GmbH emittierten und von der Skapa Invest GmbH vermittelten Anleihe greift dieses Gläubigerrecht. Im Falle einer Insolvenz müssten die Anleger ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden und auf eine möglichst gute Quote hoffen.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Da sie dem Unternehmen ihr Kapital zur Verfügung gestellt haben, besitzen betroffene Anleger ein Recht auf Rückzahlung der Anleihe zum festgelegten Termin. Eben jene Rückzahlung ist nicht erfolgt. Daraus ergibt sich für Sie als Käufer eine offene Forderung gegenüber dem Emittenten, nämlich auf Rückzahlung Ihres Kapitals.

Geprüft werden muss auch, ob möglicherweise gegenüber der Skapa Invest ein Anspruch besteht. Als Vermittler der Anleihe war die Gesellschaft zur sogenannten anlage- und anlegergerechten Beratung verpflichtet. D.h. sie muss die Anleger über sämtliche Risiken der Anlage aufklären. Unterlässt sie diese Aufklärung, dann ist sie schadenersatzpflichtig.

Aufgrund des aktuellen Sachverhalts ist es für Anleger empfehlenswert, sich im ersten Schritt von einer Kapitalmarktrecht Anwaltskanzlei beraten zu lassen. Betroffene Anleger profitieren dort von einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch. Hier können bereits einige Fragen geklärt und der Sachverhalt erörtert werden.

Unabhängig davon, ob auch die Emittentin der Anleihe noch Insolvenz anmelden wird, kann Sie die Kanzlei CDR-Legal auf Wunsch rechtlich vertreten, wenn Sie Ihre Forderungen aus der Anleihe durchsetzen möchten.

Wie hilfreich fanden Sie den Artikel?

Klicken Sie auf die Sterne, um den Artikel zu bewerten

Durchschnittliche Bewertung: 4.6 / 5. Anzahl der Bewertungen: 87

Bisher gibt es keine Bewertungen des Artikel

We are sorry that this post was not useful for you!

Let us improve this post!

Tell us how we can improve this post?

RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) – Ihre Anwältin

Anwältin Corinna Ruppel Portrait

Ihr kostenloses Erstgespräch:
08031 7968029

Melden Sie sich gerne zum monatlichen Rundmail mit über 5.000 Abonnenten an und erhalten Sie alle wichtigen Neuigkeiten zu der Entwicklung des Sachverhalts.

Die Autorin

Corinna Ruppel – Rechtsanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Rosenheim (Oberbayern)

Corinna Ruppel nutzt ihre Fachexpertise aus ihrer langjährigen Tätigkeit als Kreditspezialistin und Syndikusanwältin, um Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen rund um Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.

Ihr kostenloses Erstgespräch:
08031 / 7968029

Die Kanzlei

Persönliche Betreuung
Über 20 Jahre Erfahrung
Ex-Bankmitarbeiterin
Deutschlandweite Vertretung
Kostenloses Erstgespräch

Bekannt aus

Bekannt aus Die ZeitBekannt aus Kommentar der Frankfurter AllgemeinenBekannt aus Kommentar Süddeutschen