Hintergründe zu der Bonus.Gold GmbH

Die Bonus.Gold GmbH mit Sitz in der Aachener Str. 309, 50931 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ernst Günther Dollmann, war im Handel mit Anlagengold tätig.

Anlegern wurde der Kauf von physischen Gold angeboten, welches der Kunde dem Unternehmen allerdings sofort überlässt.

Dieses Gold wollte die Bonus.Gold GmbH anschließend einem Recycling-Mehrwertkreislauf zuführen.

Dies geschieht, indem eine Verarbeitung zu Feingold und eine anschließende Weiterverarbeitung zu türkischem Schmuck erfolgt. Ferner findet ein Handel mit Goldbarren statt. Damit wollte die Gesellschaft eine hohe Rendite (Ertrag, den das angelegte Kapital pro Jahr erbringt) erwirtschaften.

Das Geschäftsmodell der Bonus.Gold GmbH sah weiter vor, dass Anleger für das überlassene Gold als Sicherheit Miteigentumsanteile an Goldbarren erhalten. Angabegemäß verwahrte das Unternehmen die Barren in Tresoren. Diese sollten sich sowohl in Köln als auch in Istanbul befinden.

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Aktuelle Lage der Bonus.Gold GmbH

Die Bonus.Gold GmbH ist bereits in 2020 aufgefallen, da sie seitdem weder telefonisch noch per Mail erreichbar war.

Zu weiterer Verunsicherung führte, dass Firmenanteile verkauft wurden und Herr Ernst Günther Dollmann mit seiner in England ansässigen Desire Estate Limited, zum neuen Geschäftsführer ernannt wurde.

Ferner legte der ehemalige presserechtliche Anwalt des Unternehmens im Mai 2020 sein Mandat nieder.

Immer wieder hat sich die Bonus.Gold in Widersprüche verwickelt und erwies mangelnde Transparenz in eigenen Angaben.

Erste „Ungereimtheiten“ gab es schon vor einigen Jahren, nachdem Wirtschaftsprüfer ihr Testat bezüglich des Jahresabschlusses 2017 lediglich unter Einschränkungen erteilten. Der Grund war, dass nicht mit ausreichender Sicherheit eine Prüfung vorgenommen werden konnte, ob die angegebenen Goldbestände tatsächlich in dem Maß existieren.

Eine weitere„Ungereimtheit“ bestand darin, dass Anleger Miteigentumsanteile an den Goldbarren der Bonus.Gold GmbH erworben haben. Das würde bedeuten, dass ein Anleger nur einen Bruchteil eines Goldbarrens erhalten hat.

Ebenfalls widersprüchlich war, dass in den FAQs auf der Webseite des Unternehmens gesagt wurde, dass Kunden physisches Gold erwerben und der Bonus.Gold GmbH überlassen – und zwar in Form zertifizierter Feingoldbarren. In der Bilanz taucht jedoch der Kauf von Altgold auf, welches im zweiten Schritt erst zu Feingold recycelt werde.

Am 25 November 2021 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 70a IN 228/21) eröffnet (siehe §§ 21, 22 Insolvenzordung). Es wurde ein Sachverständigengutachten nach § 5 Insolvenzordnung in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, sollte festzustellen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ausreichend Insolvenzmasse, also genügend Geld vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Vorgeblich hat die Bonus.Gold GmbH Goldbarren im Wert von knapp 45 Millionen Euro eingelagert.

Ferner wurden im vergangenen Jahr von der Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall gegen zwei Verantwortliche der Bonus.Gold GmbH, die sich vermutlich in die Türkei abgesetzt haben, eingeleitet. Die Ermittlungen dauern noch an.

Offensichtlich hat das Gutachten ergeben, dass zumindest genügend Geld vorhanden ist, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Am 11.04.2022 hat das Amtsgericht Köln das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Anleger müssen ihre Forderungen bis zum 15.06.2022 zur Insovenztabelle anmelden. Am 13.07.2022 findet in Köln die Gläubigerversammlung statt.

Voraussetzung für die Herausgabe des Goldes und Schadenersatzansprüche

Sollte der Insolvenzverwalter Goldbestände sichern können, so ist fraglich, ob die Anleger auch tatsächlich Eigentum daran erworben haben. Um nämlich Ab- und Aussonderungsansprüche geltend machen zu können, müsste das vorhandene Gold dem jeweiligen Anleger konkret zugeordnet werden können. Der Anleger muss anhand seiner Unterlagen nachweisen können, welche Goldbarren ihm genau gehören. In Betracht kommen Nachweise durch individuelle Merkmale wie eine Nummer, die sowohl in den Unterlagen als auch auf den Goldbarren vermerkt ist. Ist keine eindeutige Zuordnung möglich kann das Gold nicht herausgegeben werden und fällt in die Insolvenzmasse.

Es ist davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse nicht ausreichend ist, alle Forderungen zu bedienen. Daher sollten Anleger weitere Ansprüche prüfen.

In Betracht kommen vorliegend Schadensersatzansprüche gegen:

  • den Geschäftsführer der Bonus.Gold GmbH
  • die Wirtschaftsprüfer und Anlagenvermittler

Erfolgversprechend dürften aber nur  Klagen gegen die Anlagevermittler sein. Insbesondere nach der Reihe an fehlgeschlagenen Goldanlagen in der Vergangenheit, mussten sie die Plausibilität der Goldanlage prüfen und Anleger über bestehende Risiken aufklären.

Was können Anleger jetzt tun?

Es sollten die in Betracht kommenden Aus- und Absonderungsrechte der Anleger an dem Gold geprüft werden. Jede Anlage bei Bonus.Gold muss dafür individuell betrachtet werden. Weiterhin sollten auch mögliche Schadensersatzansprüche geprüft werden.

Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich von einem Kapitalanlagen Anwalt beraten zu lassen. Die Kanzlei war schon in vergleichbaren Fällen für andere Anleger erfolgreich tätig.

In einem kostenfreien Erstgespräch können Sie gerne in Ruhe Ihre persönliche Situation schildern und wir erörtern gemeinsam Ihre Möglichkeiten.