Beteiligungsmöglichkeit bei der DIG Premium Select bR: Einmalzahlung oder Ratenzahlung

Die Anleger der DIG Premium Select bR konnten sich entweder mit einer Einmalzahlung oder einem Ratenplan an der Gesellschaft beteiligen. Nach einem im Vertrag vereinbarten Zeitraum, beispielsweise nach 10 Jahren, sollte die Einlage inklusive der Rendite zurückgezahlt werden. Das Unternehmen gab an, eingesammelte Geld unter anderem in Immobilien investieren zu wollen. Vermittler empfahlen den Anlegern häufig, ihre Lebensversicherungen aufzulösen und die Rückkaufswerte in Fonds des Unternehmens anzulegen. Angeblich sollen aber nur etwa 10% des Vermögens tatsächlich in Immobilien investiert worden sein. Hinzu kommt das erhöhte Haftungsrisiko aufgrund der Rechtsform.

Mit der Investition in den GbR-Fonds verpflichtete sich der Anleger persönlich mit seinem gesamten Vermögen zu haften. Nicht nur mit der Einlage!

Dies war und ist vielen Anlegern nicht klar.

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Verluste und Probleme der DIG Premium Select bR

Die zu der Unternehmensgruppe ArgoVent gehörende Deutsche Immobilien Gesellschaft erlitt in den letzten Jahren, vor allem aber im Jahr 2010, erhebliche Verluste. Deswegen nahm das Unternehmen auch keine Rückzahlung vor, obwohl diese bei den ersten Verträgen bereits 2017 fällig waren. Nun trat das Problem der Bankverbindung auf. Laut der Mitteilung des Unternehmens existiert zur Zeit kein Konto, auf das die Anleger ihre Einlagen einzahlen können. Auch ist bekannt geworden, dass die DIG Premium Select bR ihren eigenen Zahlungsverpflichtungen selbst nicht nachkommt. Viele Betroffene möchten den Vertrag aus Angst vor einer Insolvenz nun kündigen.

Das Problem: Anleger, die sich über eine Ratenzahlung beteiligt haben, sind grundsätzlich weiterhin zur regelmäßigen Einzahlung verpflichtet.

Überprüfung des Vertrags auf Möglichkeit einer Kündigung

Haben Sie sich an der DIG Premium Select bR mit einer Ratenzahlung beteiligt und möchten Ihren Vertrag nun kündigen, sollten Sie diesen von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Eventuell besteht die Möglichkeit, den Vermittler in die Haftung zu nehmen. Sollte er Sie nicht ausführlich und ordnungsgemäß über die hohen Risiken der Investition informiert haben, hat er seine Pflichten Ihnen gegenüber verletzt. Bei einer Falschberatung macht er sich haftbar.

Haben Sie sich mit einer Einmalzahlung an der Gesellschaft beteiligt und warten nun auf die versprochene Rückzahlung Ihrer Einlage, sollten Sie sich ebenfalls Unterstützung eines Anwalts suchen. Als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich Bankrecht und Kapitalmarktrecht stehen wir von CDR Legal Ihnen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. In dieser beurteilen wir Ihre Situation und besprechen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!