Betroffene Anleger sollten prüfen, ob sie sich gegen die Inanspruchnahme wehren können. Insbesondere eine mögliche Verjährung der Ansprüche steht im Raum, da das Verfahren bereits im Mai 2014 eröffnet wurde.

Hintergrund zur MS „SANTA VIRGINIA“ und den Forderungen des Insolvenzverwalters

Mit dem Schiffsfonds der Kommanditgesellschaft MS "SANTA VIRGINIA" der Offen Reederei GmbH & Co. hatten Anleger die Gelegenheit, ihr Kapital in die Transportbranche zu investieren. Es handelt sich bei der MS „SANTA VIRGINIA“ um ein klassisches Containerschiff.

Der Schiffsfonds wurde vom Emissionshaus MMPC Capital an den Markt gebracht. Die Gesellschaft hatte zuvor und zeitgleich weitere Schiffsfonds aufgelegt. Über das Vermögen einiger Gesellschaften musste ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Das traf auch im Jahre 2014 auf das Schwesterschiff, die MS "SANTA VIRGINIA" zu.

Nach über 6 Jahren sind immer noch Forderungen von Gläubigern offen. Das aktuelle Vermögen (Insolvenzmasse) reicht nicht aus, um die angemeldeten Forderungen von über zwei Millionen Euro zu begleichen.

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Was beinhaltet das Schreiben des Insolvenzverwalters?

Eine Reihe von Anlegern haben Ende August ein Schreiben des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick aus Hamburg erhalten. Darin fordert er die ehemaligen Kommanditisten auf, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Er verweist auf die Paragraphen 171 und 172 Abs. 4 HGB. Dort ist de haftungsschädliche Rückgewähr einer Kommanditeinlage geregelt, was allgemein mit gewinnunabhängigen Ausschüttungen einhergeht.

Anders ausgedrückt: Da die Gesellschaft (angeblich) während des Ausschüttungszeitraumes keine Gewinne erzielte, verminderte die Ausschüttung die ursprünglich geleistete Einlage. Deshalb lebt nun die Haftung der Kommanditisten wieder auf und Ausschüttungen sollen an die Gesellschaft zurückgezahlt werden.

Rechtliche Beurteilung der Situation für die Anleger

Grundsätzlich sind Insolvenzverwalter wie RA Dr. Frhr. von Diepenbroick dazu verpflichtet, bei mangelnder Insolvenzmasse Ausschüttungen zurückzufordern.

Aber nicht nur die Frage, ob es sich um eine gewinnunabhängige Ausschüttung handelt, ist wichtig.  Ein weiterer Prüfungspunkt ist eventuell eingetretene Verjährung der Ansprüche. Je nachdem, ob Anleger als Kommanditisten im Handelsregister eingetragen waren oder über einen Treuhänder agierten, beläuft sich die Verjährungsfrist gewöhnlich auf fünf oder drei Jahre.

Da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MS „SANTA VIRGINIA“ Offen Reederei GmbH & Co. KG allerdings auf das Jahr 2014 zurückgeht, ist eine eingetretene Verjährung nicht unwahrscheinlich.

Was sollten betroffene Anleger tun?

Betroffene Anleger sollten sich aufgrund des Schreibens des Insolvenzverwalters rechtlichen Beistand suchen. Das bedeutet, dass Sie den Forderungen keinesfalls ungeprüft nachkommen sollten. Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wie CDR-Legal zu wenden.

Sie profitieren bei der Anwaltskanzlei CDR-Legal unter anderem davon, dass Sie ein kostenloses, telefonisches Erstgespräch führen können. Im Zuge des Gesprächs können Sie Ihren Fall schildern und erhalten bereits erste Hinweise, wie in rechtlicher Hinsicht weiter vorzugehen ist.

Da die Chancen diesem Fall nicht schlecht stehen, wird die Kanzlei CDR-Legal Sie zum Beispiel bei einem Widerspruch aufgrund der möglichen Verjährung vertreten. Dies wird vorab ausführlich geprüft, sodass Sie bestmöglich beraten werden.