ThomasLloyd mit Sitz in London und Zürich ist mit großen Versprechungen auf den Markt gegangen. Investiert werden sollte in den Bereich erneuerbare Energien, hauptsächlich in Solaranlagen. Infrastrukturprojekte in Asien und auf den Philippinen versprach den Anlegern nicht nur eine hohe Rendite. Ihnen wurde auch der Eindruck vermittelt, dass Arbeitsplätze damit geschaffen und etwas gutes für die Umwelt getan wird.

Durch bekannte Testimonials wurde ThomasLloyd Glaubwürdigkeit und Seriosität bescheinigt. Schwierigkeiten können aber jetzt nicht mehr geleugnet werden. Die hochriskanten Anlegeformen scheinen sich nicht auszuzahlen, Anleger fürchten nun einen Totalverlust. Veraltete Verkaufsprospekte und nicht veröffentlichte neuere Nachträge lassen Anleger zudem an der Seriosität der Informationspolitik von ThomasLloyd zweifeln.

Fonds der ThomasLloyd Gruppe

ThomasLloyd bot im vergangenen Jahrzehnt verschiedene Anlagemöglichkeiten, die direkt oder indirekt in die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH floss. Dabei konnten insgesamt etwa eine halbe Milliarde Euro gesammelt werden. Die Summe der Direktbeteiligungen beträgt in etwa weitere 70 Millionen Euro.

In die Infrastrukturfonds der ThomasLloyd Group

  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV (CTI 6 A/D), oder die
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI Vario D), (CTI 9 D), (CTI 5 D).

konnten Anleger bereits ab 5.000 Euro investieren. Mit einer Mindestbeteiligungssumme von 200.000 Euro konnten sie sich zudem direkt an der

  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH

beteiligen. Obwohl Laufzeiten, Investitionssumme und die Ausschüttungsmodelle variieren, hatten alle Beteiligungen eine Gemeinsamkeit: Das Risiko eines Totalverlustes der Einlagen.

Bei den drei größten Fonds der ThomasLloyd Gruppe

  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG („CTI Vario D“)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG („CTI 5 D“)
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG („CTI 9 D“)

konnten sich die Anleger als Kommanditist am Unternehmen beteiligen. Mittels einer typisch stillen Beteiligung investieren alle Fonds an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH direkt oder mittelbar in Infrastrukturprojekte. Mit einer Mindestbeteiligung von 5.000 Euro bis 12.000 Euro sowie der geplanten Mindestbeteiligungsdauer von 5 bis 10 Jahren wurde den Anlegern eine Ausschüttung von 7,22% bis zu 18% p.a. versprochen.

Solarkraftwerk in Maharashtra Indien
Solarkraftwerk in Maharashtra, Indien © Foto: ThomasLloyd
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Beunruhigende Entwicklung für Anleger

Bereits im Oktober 2019 wurde die ThomasLloyd Gesellschaft wegen der hohen Risiken und der kaum nachvollziehbaren Darstellung der Ergebnisse gegenüber Anlegern von der Stiftung Warentest auf die Warnliste der Geldanlagen gesetzt. Ausfallende Ausschüttungen im Jahr 2020 bestätigten diese Warnung, viele Anleger blieben leer aus. Weitere alarmierende Vorfälle waren die Verschmelzung der Unternehmen, Anfrage an die Bundesregierung, Fondssplitting und Aussetzung der Zinszahlungen:

Verschmelzung: Umwandlung in Aktien

Im Februar 2019 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass es eine Verschmelzung mehrerer Gesellschaften mit einem britischen Unternehmen, die CT Infrastructure Holding Ltd., gab. Diejenigen, die bislang als Genussschein-Inhaber beteiligt waren, erhielten nun Post von "ihrer" ThomasLloyd Anlagegesellschaft. In dem Schreiben wurde den Anlegern mitgeteilt, dass sie nun durch Restrukturierung der Gesellschafter zu Aktionären werden.

So sollten Anleger, die bereits gekündigt hatten, bis zum 28.02.2019 an ihrer Kündigung festhalten oder diese jedoch zurückziehen. Wer allerdings bei seiner Kündigung bleiben wollte, sollte aufgrund des Auseinandersetzungsguthabens vom 31.12.2017 keinen einzigen Euro ausbezahlt bekommen. Auch bei einer Rücknahme der Kündigung bekam der Anleger keine Rückzahlung seiner Anlage und wurde wider Willen Aktionär.

Kleine Anfrage an die Bundesregierung

Frank Schäffler und die FDP-Fraktion stellten eine Reihe von Fragen an die Bundesregierung zu „Investments in den grauen Kapitalmarkt“, die speziell ThomasLloyd betrafen. Darauf bezogen betitelte die Bundesregierung ThomasLloyd als eine Gesellschaft mit einer nicht vorhandenen „klar umrissenen Gruppenstruktur“, die „etliche Umfirmierungen innerhalb der Gesellschaften der Gruppe“ vorgenommen haben soll. Auch wurde berichtet, dass „die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH über eine in Singapur ansässige Gesellschaft Direktinvestitionen in nicht näher bestimmte Vermögensgegenstände tätige. Der Wert dieser Investitionen wird auf 24,42 Mio. Euro beziffert.“

Fondssplitting

Zum 23.12.2020 erhielten u.a. die Anleger der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 9 D) ein Schreiben indem ihnen eine weitreichende Entscheidung abverlangt wurde. Erst einmal wurden sie mit der "unumkehrbaren" Tatsache konfrontiert, dass zum 01.01.2021 ein Fondssplitting erfolgen sollte. Sie hätten die Wahl zwischen der Option "Ertrag" - sofortige Zinszahlungen und niedriger - oder "Wachstum" - spätere Zahlung und höher. Mittlerweile hat ThomasLloyd seine Aussagen revidiert. Es würde sich nur um eine Abfrage handeln. Die Entscheidung setze selbstverständlich einen Gesellschafterbeschluss voraus.

Ob eine solche Entscheidung überhaupt möglich ist, hängt von den Gesellschaftsverträgen ab. Es stellt sich dann auch die Frage, ob den Anlegern ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Auf alle Fälle sollten die Anleger das Verhalten von ThomasLloyd nicht stillschweigend hinnehmen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Minderheit über die Mehrheit entscheidet. Insbesondere da einige Anleger über Treuhänder beteiligt sind. Diese würden ohne Weisung vermutlich im Sinne der ThomasLloyd entscheiden.

Aussetzung der Ausschüttung

Für die vier Fonds CTI 20, CTI Vario D, CT 5 D und CTI 9 D werden seit Ende Oktober 2020 keine Ausschüttungen mehr gezahlt. Anleger werden von ThomasLloyd beschwichtigt. Es wird vehement bestritten, dass es hier Liquiditätsprobleme gebe. Der Chef von ThomasLLoyd bestreitet Liquiditätsprobleme. Man wolle nur wie geplant in Bau- und Entwicklungsprojekte investieren. Investitionen in die Infrastruktur seien im Interesse der Anleger.

Ob ein Zahlungsstop überhaupt zulässig ist, hängt von den Vereinbarungen in den Gesellschaftsverträgen ab. Es kann aber bezweifelt werden, dass Anleger über dieses Risiko ausreichend aufgeklärt wurden.

Risiken für Anleger der ThomasLloyd Gruppe

Wie bereits erwähnt sind mit der Investition in die ThomasLloyd Gruppe viele Risiken verbunden. Darunter vor allem der Totalverlust der Einlage der Anleger. Doch auch die lange Bindung der Verträge und die nur stark eingeschränkte Handelbarkeit sind Nachteile, die von vielen nicht bedacht werden. Auch die Weichkostenquote war deutlich über dem Durchschnitt.

Über all diese Risiken wurden viele Anleger wahrscheinlich nicht aufgeklärt, trotz einer bestehenden Aufklärungspflicht für Finanzberater. Auch aus den Prospekten konnten viele Risiken nicht eindeutig entnommen werden.

Was können Sie als Anleger jetzt tun?

Grundsätzlich müssen Anleger im Rahmen der anlagegerechten Beratung ausführlich und verständlich über bestehende Risiken einer Anlage aufgeklärt werden. Denn Anlageberater haben wesentliche Informations- und Aufklärungspflichten, denen sie in einer anlegergerechten Beratung nachgehen müssen. Dementsprechend können betroffene Anleger die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, wenn eine solche Aufklärung ausblieb. Das Stichwort hierfür ist die Falschberatung.

Zudem haben Anleger ebenfalls ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Was ebenfalls geprüft werden sollte, ist die Möglichkeit eines Widerrufs. Da es schon vielzählige Urteile gegen die ThomasLloyd Fonds gibt, könnten Ihre Chancen gut stehen.

Sollten Sie einen Vermögensverlust befürchten, wenden Sie sich zeitnah an eine erfahrene Kapitalmarktrecht Anwaltskanzlei. Die Kanzlei CDR Legal unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch bewerten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Ausgangslage und besprechen das weitere Vorgehen.