Was bedeutet das für Sie als Anleger der MS „San Pedro“? Welche Möglichkeiten haben Sie, sich gegen die Inanspruchnahme zu wehren?

Rückblick: Insolvenzverwalter reicht Klage gegen die Anleger der MS “San Pedro” ein.

Offensichtlich ist es dem Insolvenzverwalter nicht gelungen, vorgerichtlich ausreichend Gelder einzusammeln, um die noch ausstehenden Forderungen zu bedienen. Daher hat er nun Klage gegen die Anleger auf Rückzahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen erhoben. Als Beklagter müssen Sie die Fristen beachten. Auch besteht bei Klagen vor dem Landgericht Anwaltszwang. Gerne vertritt die Kanzlei CDR-Legal in diesem Fall Ihre Interessen.

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Die MS „San Pedro“

Der Fonds über das Multipurpose-Containerschiff wurde Ende 2003 dargelegt. Interessierte Anleger konnten sich entweder direkt oder über den Treuhänder, die Lloyd Treuhand GmbH, beteiligen. Die Anleger sollten vorab festgelegte Ausschüttungen erhalten.

Die ersten Jahre erhielten die Anleger auch mehr oder weniger zuverlässig Zahlungen. Dann jedoch konnte auch die MS „San Pedro“ sich der allgemeinen Schifffahrtskrise nicht mehr erwehren. Das Schiff erlitt Verluste.

Daraufhin eröffnete das Amtsgericht Hamburg am 01.09.2017 unter dem Aktenzeichen 520 IN 12/17 das Insolvenzverfahren.

Schreiben an die Anleger – Aufforderung zur Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen

Nunmehr fordert der Insolvenzverwalter die Anleger dazu auf, bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Als Begründung verweist er auf die §§ 172 Abs. 1, Abs. 2, 172 Abs. 4 HGB. Danach sind gewinnunabhängige Ausschüttungen zurückzuzahlen, wenn die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreicht, ausstehende und zur Tabelle angemeldete Forderungen dritter Gläubiger zu befriedigen.

Die meisten Anleger und Empfänger der Briefe dürften sich fragen, was gewinnunabhängige Ausschüttungen sind, ob sie diese erhalten haben und nun zurückzahlen müssen.

Voraussetzungen der § 171 Abs. 1 und 172 Abs. 4 HGB

Nach diesen Vorschriften kann der Insolvenzverwalter die Rückforderung verlangen, wenn

  • es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt.
    Von gewinnunabhängigen Ausschüttungen spricht man, wenn eine Gesellschaft keine Gewinne erzielt und trotzdem Zahlungen an die Eigentümer der Gesellschaft leistet. Dabei ist entscheidend die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft, nicht der bilanzielle Gewinn. Weist diese einen negativen Betrag auf, liegt eine gewinnunabhängige Ausschüttung vor.

Viele Anleger der MS „San Pedro“ dürften nicht gewusst haben, dass sie gewinnunabhängige Ausschüttungen erhielten. Doch bei Schifffahrtsfonds ist dies in den ersten Jahren durchaus üblich. Durch die hohen Abschreibungen verbuchen die Gesellschaften Verluste, obwohl sie durch die Vermietung der Schiffe hohe Einnahmen erzielen.

  • die Gesellschaft nicht genügend Mittel hat, um ausstehende Gläubigerforderungen voll zu befriedigen.
    Der Forderungstabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe Forderungen noch ausstehen und nicht befriedigt sind. Festgestellte und vom Insolvenzverwalter anerkannte Forderungen gelten als tituliert. Nicht so bestrittene Forderungen.
  • der Anspruch noch nicht verjährt ist.
    Die Verjährung der §§ 171 Abs. 1 und 172 Abs. 4 HGB sind kompliziert. Es gilt hier die Verjährung der Gläubigerforderung und der Forderung gegen den Anleger zu prüfen. Letztere beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und beträgt 5 Jahre. Anders, wenn der Anleger sich über einen Treuhänder beteiligt. In diesem Fall kann die Verjährung früher beginnen.

Handlungsempfehlung für Anleger der MS „San Pedro“

Die Aufforderung zur Rückzahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen sollte nicht ignoriert werden. Es gilt zu prüfen, ob der Anspruch Bestand hat. Die MS „San Pedro“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. der Insolvenzverwalter Ralph Brünning müssen die Anspruchsgrundlagen darlegen.

So ist z.B. an der Insolvenztabelle auffällig, dass es nur eine große Forderung gibt. Die der Treuhänderin Lloyd Treuhand GmbH. Die aber ist vom Insolvenzverwalter endgültig bestritten. Ob aber der Anspruch auch bei bestrittenen Forderungen durchsetzbar ist, ist durchaus umstritten. So wird dies im Einzelfall von Gerichten abgelehnt. Über das vorhandene Vermögen gibt das Schreiben ebenfalls keine Auskunft. Und letztendlich ist die Frage der Verjährung zu klären.

Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und hat bereits eine Reihe von Anlegern im Zusammenhang mit gewinnunabhängigen Ausschüttungen vertreten. Wenn Sie die Unterstützung eines Kapitalmarktrecht Anwalt suchen, steht Ihnen die Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch bewerten wir Ihre Ausgangslage und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.