
Auswandern und Testament schreiben
Worauf Sie unbedingt achten sollten
- Veröffentlicht am: · Aktualisiert am:
- Von: Rechtsanwältin Corinna Ruppel
Corinna D. Ruppel (LL.M.)
Ihre Rechtsanwältin im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Erbrecht
Immer mehr Menschen entscheiden sich, ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlegen – sei es zum Ruhestand, für den Job oder aus familiären Gründen. Doch ein Umzug ins Ausland wirft viele Fragen rund um das Erbe und die Nachlassregelung auf. Wer im Ausland lebt oder Vermögen außerhalb Deutschlands besitzt, sollte das Testament frühzeitig rechtssicher vorbereiten.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze:
- Ein bestehendes deutsches Testament bleibt oft auch im Ausland gültig.
- Erklären Sie ausdrücklich in Ihrem Testament, welches Recht herangezogen werden soll.
- In Drittstaaten gilt das jeweils anwendbare internationale Privatrecht (IPR).
- Lassen Sie im Zweifel Ihr Testament von einem erfahrenen Anwalt überprüfen.
Wenn ich auswandere: Wie muss ich mein Testament verfassen?
Wenn Sie bereits ein deutsches Testament errichtet haben und ins Ausland ziehen, bleibt dieses grundsätzlich weiter gültig, solange es die formalen Voraussetzungen erfüllt. Nach dem Haager Übereinkommen muss eine Verfügung „in der Form, die dem Recht des Ortes entspricht, an dem sie errichtet wurde“, gültig sein – also ein in Deutschland formwirksam verfasstes Testament bleibt auch im Ausland gültig.
Dennoch ist eine Anpassung meist sinnvoll – um Sicherzustellen, dass das Testament im Ausland ohne Hindernisse anerkannt wird (z. B. Übersetzung, Formvorgaben, unterschiedliche Begriffe). Ein vollständig in deutscher Sprache verfasstes Testament kann im Ausland interpretiert werden – aber es besteht die Gefahr von Auslegungsstreitigkeiten oder Unkenntnis über deutsche Rechtsbegriffe.
Um zu vermeiden, dass durch den Wegzug automatisch das ausländische Erbrecht greift, bietet die Rechtswahl gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung (Eu-ErbVO) eine Lösung: Sie können ausdrücklich in Ihrem Testament erklären, dass deutsches Recht für Ihren Nachlass gelten soll (sofern Sie deutsche Staatsangehörigkeit besitzen).
Der Vorteil hierbei: Sie behalten die bekannten deutschen Regelungen (z. B. Pflichtteilsrecht und Erbfolge). Nach deutschem Erbrecht behalten Sie damit auch bei Lebensmittelpunkt im Ausland Ihre vertrauten Regelungen.

Formalitäten für ein Testament beim Auswandern
Ein Testament in der Nachlassplanung ist in Deutschland nur dann rechtswirksam, wenn es bestimmten Formvorschriften entspricht. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben sowie mit Ort und Datum versehen sein (§ 2247 BGB). Maschinell geschriebene oder digital erstellte Testamente sind nicht gültig.
Alternativ kann ein notarielles Testament errichtet werden, das vom Notar beurkundet und beim Nachlassgericht hinterlegt wird. Diese Variante bietet den Vorteil, dass Formfehler ausgeschlossen sind und die spätere Eröffnung automatisch erfolgt. Unabhängig von der gewählten Form sollte der letzte Wille eindeutig formuliert, leserlich und widerspruchsfrei sein, um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden.
Dank des Haager Übereinkommens genügt innerhalb der Vertragsstaaten oft, wenn das Testament beim Auswandern den Anforderungen des Ortes der Errichtung entspricht, in diesem Falle Deutschland.
Damit ein im Ausland verfasstes oder dort vorgelegtes Testament in Deutschland anerkannt wird, kann eine Beglaubigung oder Apostille erforderlich sein. Ebenso werden oft beglaubigte Übersetzungen gefordert, um deutschen Behörden die Interpretation zu ermöglichen.
Falls Sie auswandern und ein rechtssicheres Testament errichten möchten, sollten Sie sich anwaltliche Unterstützung suchen. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und steht Ihnen mit der entsprechenden Expertise zur Seite. So können Sie sicher sein, dass Ihr Testament in den jeweiligen Ländern richtig anerkannt wird.
Nachlassaufteilung zwischen Deutschland und Ausland: Globales oder getrenntes Testament?
Besitzen Sie Vermögen in mehreren Ländern, sollten Sie frühzeitig entscheiden, wie Sie den Nachlass rechtlich strukturieren wollen. Grundsätzlich kommen drei Varianten in Betracht:
1. Globales Testament für alle Vermögenswerte
Mit einem globalen Testament wird der gesamte Nachlass – also sowohl das inländische als auch das ausländische Vermögen – in einem einzigen Dokument geregelt. Das schafft Übersicht und eine einheitliche Nachlassplanung.
Vorteile:
- Einfache und klare Gesamtregelung für alle Vermögenswerte
- Einheitliche Auslegung und Vermeidung von Widersprüchen
- Weniger administrativer Aufwand
Nachteile:
- Formvorschriften im Ausland können abweichen (z. B. Notarpflicht, Zeugen)
- Übersetzungen oder Beglaubigungen oft erforderlich
- Steuerliche und rechtliche Unterschiede zwischen Ländern können zu Komplikationen führen
Ein globales Testament eignet sich daher vor allem, wenn das Vermögen überschaubar und die Rechtslage in den betroffenen Ländern ähnlich ist.
2. Situs-Testament für bestimmte Länder oder Vermögensarten
Bei einem sogenannten Situs-Testament wird für jedes Land, in dem Vermögen vorhanden ist, ein eigenes Testament erstellt. Das kann insbesondere bei Immobilien im Ausland sinnvoll sein, da diese häufig nach dem Recht des Belegenheitsstaates vererbt werden.
Vorteile:
- Jedes Testament entspricht den jeweiligen nationalen Formvorschriften
- Anerkennung und Vollstreckung im Ausland werden erleichtert
- Flexible Gestaltung für länderspezifische Vermögensarten
Nachteile:
- Mehr Aufwand durch mehrere Dokumente
- Gefahr widersprüchlicher Regelungen, wenn Testamente nicht sorgfältig abgestimmt sind
- Übersetzungs- und Beglaubigungskosten können entstehen
Wichtig ist, dass in jedem Testament ausdrücklich festgehalten wird, auf welches Vermögen es sich bezieht – etwa: „Dieses Testament betrifft ausschließlich mein in Spanien gelegenes Immobilienvermögen.“
3. Kombination aus Haupt- und Ergänzungstestament
Eine sinnvolle Zwischenlösung ist die Kombination aus einem deutschen Haupttestament und ergänzenden Testamentsregelungen für das Auslandsvermögen.
Typischer Aufbau:
- Haupttestament (Deutschland): Regelt das inländische Vermögen und die allgemeine Erbfolge.
- Ergänzungstestament(e): Enthalten spezifische Bestimmungen für Vermögenswerte im Ausland.
- Verweisungen: Das Haupttestament kann auf die ergänzenden Regelungen Bezug nehmen, z. B. „Für mein Vermögen in Spanien gilt das dort errichtete Testament vom …“
Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird, sollten alle Testamente inhaltlich sorgfältig aufeinander abgestimmt und rechtlich geprüft werden. Widersprüche oder unklare Formulierungen können dazu führen, dass einzelne Regelungen unwirksam werden oder sich die Erben später vor verschiedenen Gerichten auseinandersetzen müssen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung durch Fachanwälte für internationales Erbrecht hilft, diese Risiken zu vermeiden und den Nachlass grenzüberschreitend rechtssicher zu gestalten.
Welches Erbrecht wird für mein Testament herangezogen?
Seit 2015 gilt für EU-Staaten das System der Eu-ErbVO: Grundsatz ist, dass das Erbrecht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts herangezogen wird – also das Recht jenes Staates, in dem Sie zuletzt wohnten.
Sie können jedoch – und sollten das ausdrücklich in Ihrem Testament tun – wählen, dass das Erbrecht Ihres Heimatstaates (z. B. Deutschland) gelten soll.
Damit gilt:
- Ohne Rechtswahl greift das Recht des letzten Wohnsitzes.
- Mit Rechtswahl gilt (in der EU) das Recht Ihres Herkunftslandes, selbst wenn dort kein Wohnsitz mehr war.
Sonderfall: Auswandern in Drittstaaten (außerhalb der EU)
Für Länder außerhalb der EU gilt die Eu-ErbVO nicht. Hier bestimmt das jeweils anwendbare internationale Privatrecht (IPR) des jeweiligen Staates, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Das kann bedeuten, dass in manchen Fällen deutsches Recht, in anderen Fällen das ausländische Recht gilt.
Achtung: In Bezug auf Immobilien im Ausland besteht oft eine Nachlassspaltung – z. B. greift für Immobilien in einem Drittstaat dessen nationales Recht, während für übrige Vermögenswerte deutsches bzw. gewähltes Erbrecht gelten kann.
Handlungsempfehlungen für das Verfassen eines Testaments beim Auswandern
Wer ins Ausland zieht und testamentarisch vorsorgen möchte, befindet sich in einer zunehmend komplexen Grenzlandschaft aus deutschem und ausländischem Recht, steuerlichen Risiken und Praktikabilitätsfragen. Die wichtigsten Schritte sollten Sie dabei verfolgen:
- Bestehendes Testament prüfen, ggf. ergänzen
- Rechtswahl (z. B. deutsches Recht) ausdrücklich im Testament erklären
- Formanforderungen im Ausland beachten (Notar, Übersetzung, Beglaubigung)
- Immobilien im Ausland besonders separat behandeln
- Steuerliche Risiken (z. B. Doppelbesteuerung, Erbschaftsteuerpflicht) frühzeitig analysieren
- Internationale Beglaubigungen, Zertifikate, Übersetzungen sicherstellen
- Expertenrat in Deutschland und im Auswanderungsland einholen
Nur durch sorgfältige Planung lässt sich vermeiden, dass Ihre Wünsche im Fall des Erbfalls ins Leere laufen, langwierige Nachlässe entstehen oder Ihre Angehörigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben.
Wie CDR Legal Sie unterstützen kann
Bei Erbrechtsthemen mit internationalem Bezug – wie Auswandern und Testament schreiben – stehen wir Ihnen bei CDR Legal mit spezialisierter Expertise im Erbrecht und internationalen Privatrecht zur Seite. Wir prüfen Ihren konkreten Fall, entwerfen eine maßgeschneiderte Testamentslösung und begleiten Sie bei der Beglaubigung, Übersetzung und dem Einreichen bei Behörden. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Nachlassplanung – auch über Ländergrenzen hinweg – rechtssicher aufzustellen.
F.A.Q.
Muss ich ein neues Testament machen, wenn ich im Ausland Vermögen erwerbe?
Ja, idealerweise sollte man das bestehende Testament prüfen und ggf. ergänzen, um sicherzustellen, dass neue Vermögenswerte und Rechtsrahmen berücksichtigt werden – insbesondere bei Immobilien, Konten oder Beteiligungen im Ausland.
Muss ich auch mein Vermächtnis / Schenkungen regeln?
Ja, besonders bei großen Vermögenswerten oder grenzüberschreitenden Auflagen. Vermächtnisse können separat geregelt werden, aber sollten klar im Testament oder Erbvertrag verankert sein, um im Ausland hinreichend wirkungsvoll zu sein.
Reicht ein handschriftliches Testament?
In Deutschland reicht ein eigenhändiges Testament. Im Ausland kann dies jedoch ungenügend sein – z. B. verlangen manche Staaten notarielle Form oder Zeugen. Zur Sicherheit empfiehlt sich oft die notarielle Beurkundung und ggf. Hinterlegung bei Behörden.
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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
