
Falschberatung: Schadensersatz fordern
In vielen Fällen erkennen Anleger erst spät, dass ihnen bei der Anlageberatung wesentliche Risiken verschwiegen oder falsche Versprechen gemacht wurden. Gerade im Kapitalmarktrecht kann dies hohe finanzielle Verluste verursachen und großes Misstrauen schüren.
Typische Streitpunkte sind etwa unzureichende Aufklärung über mögliche Totalverlustrisiken, fehlende Hinweise auf langfristige Bindungen oder zu optimistische Prognosen zur Wertentwicklung. Wir von CDR Legal legen großen Wert darauf, jedes Detail Ihrer Beratungssituation klar zu analysieren und haftungsrechtlich einzuordnen.
Wir übernehmen die Prüfung aller relevanten Unterlagen, helfen bei der Beweissicherung und vertreten Sie außergerichtlich sowie vor Gericht. Dabei achten wir stets auf eine lückenlose Rechtsberatung und setzen uns für eine angemessene Wiedergutmachung Ihrer Verluste ein.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche durchsetzen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch und erfahren Sie, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.
“Wir suchen die optimale Lösung für Sie. Manchmal ist es, vor Gericht zu ziehen, ein anderes Mal ist es, außergerichtlich eine Einigung anzustreben. Sie bekommen von uns immer eine offene und ehrliche Beratung.”
Vor Ort und deutschlandweit
Falschberatung bei Kapitalanlagen: Rechtliche Einordnung und Handlungsmöglichkeiten
Falschberatungen bei Kapitalanlagen führen nicht nur zu erheblichen finanziellen Verlusten, sondern erschüttern oftmals das Vertrauen in Banken, Finanzberater und andere Vermittler. CDR Legal ist auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert und bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, um Ihre Ansprüche zu prüfen und eine sinnvolle Strategie zu entwickeln. Dank langjähriger Erfahrung weiß das Team von CDR Legal, wie sich Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen lassen und welche Möglichkeiten es gibt, um Verluste weitgehend zu kompensieren.
Wer in Kapitalanlagen investiert, verlässt sich in der Regel auf die Fachkenntnis und Sorgfalt des Beraters, um Chancen und Risiken umfassend einschätzen zu können. Kommt es jedoch zu fehlerhaften oder unvollständigen Informationen, können daraus weitreichende finanzielle Schäden entstehen. Oft gehen fehlerhafte Angaben auf grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz zurück. Das kann beispielsweise darin bestehen, dass wesentliche Risiken verschwiegen, unrealistische Renditeerwartungen geweckt oder persönliche Bedürfnisse und Anlageziele unzureichend berücksichtigt werden.
Juristische Einordnung und fachliche Erläuterungen
Rechtlich betrachtet spielt bei Falschberatungen rund um Kapitalanlagen die Haftung aus fehlerhafter Anlageberatung eine zentrale Rolle. Auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen (insbesondere §§ 280, 311 BGB) sind Banken, Finanzberater und andere Vermittler dazu verpflichtet, ihren Kunden gegenüber bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Tun sie das nicht und entsteht den Anlegern hierdurch ein Schaden, können sie unter Umständen zu Schadensersatz verpflichtet sein.
Im Vordergrund stehen zwei spezielle Aspekte:
- Objektgerechte Beratung: Der Berater muss den Anleger über sämtliche Chancen und Risiken der konkreten Anlageform aufklären. Auch Aspekte wie Laufzeit, Kosten, mögliche Totalverlustrisiken und steuerliche Besonderheiten dürfen nicht verschwiegen werden.
- Anlegergerechte Beratung: Jede Anlageempfehlung sollte sich an den persönlichen Zielen, der Risikobereitschaft und den finanziellen Verhältnissen des Anlegers orientieren. Eine hochriskante Anlage passt beispielsweise nicht zu einem Anleger, der eine sichere Altersvorsorge anstrebt.
Bei Pflichtverletzungen – etwa dem Verschweigen wichtiger Informationen oder einer unzureichenden Risikoaufklärung – liegt häufig eine haftungsrelevante Falschberatung vor. In solchen Fällen kann die Bank oder der Berater zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sein. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie Sie diese geltend machen, finden Sie ausführlich in diesem Beitrag zum Thema Schadensersatz wegen Falschberatung.
Für Betroffene besonders wichtig ist die Frage nach dem Nachweis: Wer den Vorwurf fehlerhafter Beratung erhebt, muss belegen, dass der Berater nicht alle wesentlichen Tatsachen offengelegt oder falsche Zusicherungen gegeben hat. Außerdem ist es entscheidend zu belegen, dass der Anleger gerade aufgrund dieser falschen Informationen in die Kapitalanlage investiert und dadurch Schaden erlitten hat. Zur Unterstützung empfiehlt es sich, alle Unterlagen, E-Mails und Gesprächsprotokolle sorgfältig aufzubewahren, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.
In vielen Fällen greift auch die sogenannte Beratungshaftung. Dabei geht es um die Frage, in welchem Umfang ein Berater für Schäden haftbar gemacht werden kann, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen sehen sowohl vertragliche als auch deliktische Ansprüche vor. Wie weit die Beratungshaftung reicht und welche Schritte Geschädigte konkret ergreifen sollten, erklärt ein spezieller Ratgeber zur Beratungshaftung näher.
Praktische Handlungsempfehlungen
Wer den Verdacht hat, falsch beraten worden zu sein, sollte zeitnah aktiv werden. Grund dafür sind insbesondere mögliche Verjährungsfristen, die einen Schadensersatzanspruch nach einer gewissen Zeit verfallen lassen können. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung der Sachlage ist daher von großer Bedeutung. Eine strukturierte Herangehensweise kann so aussehen:
- Unterlagen sammeln: Bewahren Sie alle Dokumente, Verträge, Protokolle und Korrespondenzen auf, die in Zusammenhang mit der Kapitalanlage stehen.
- Gedächtnisprotokoll erstellen: Halten Sie die Inhalte Ihrer Gespräche und Telefonate mit dem Berater oder Vermittler schriftlich fest.
- Rechtsschutz prüfen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder ein Gerichtsverfahren übernommen werden.
- Professionellen Rat einholen: Wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt, um Ihre Erfolgsaussichten und Handlungsmöglichkeiten einzuschätzen.
- Austausch mit dem Berater suchen: In einigen Fällen lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen. Ein Anwalt kann Sie bei der Verhandlung unterstützen und Ihre Interessen durchsetzen.
Durch ein klar strukturiertes Vorgehen steigt die Chance, eine faire Entschädigung für erlittene Verluste zu erhalten. Bei CDR Legal können Sie unverbindlich und kostenlos eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche anfordern, um den möglichen Umfang Ihres Schadenersatzes zu bestimmen und das weitere Vorgehen zu planen.
Praxisnahe Beispiele
In der Beratungspraxis treffen Anwälte häufig auf ähnliche Muster, wenn es um Falschberatung und Kapitalanlagen geht:
- Nicht angemessene Einstufung der Risikoklasse: Besonders riskante Anlageformen werden als vermeintlich sicher präsentiert.
- Unklare Aufklärung über Kosten und Provisionen: Anleger erfahren erst nach Vertragsabschluss von versteckten Gebühren.
- Fehlende Anpassung der Anlage an den Kunden: Das Produkt passt weder zur finanziellen Lage noch zu den privaten Anlagezielen.
- Unvollständige Informationen zur Bonität des Emittenten: Wichtige Warnhinweise werden verschwiegen oder heruntergespielt.
- Versäumte Hinweise zum Totalverlustrisiko: Das Risiko eines vollständigen Kapitalverlusts wird nicht offengelegt.
In vielen Fällen fällt erst auf, dass die Beratung lückenhaft oder irreführend war, wenn die Rendite ausbleibt oder sogar erhebliche Verluste auftreten. Entscheidend ist dann, kein weiteres Geld „hinterherzuwerfen“, sondern sich direkt an erfahrene Anwälte zu wenden, um weitere finanzielle Schäden zu begrenzen. Häufig lohnt es sich, bereits frühzeitig über eine außergerichtliche Einigung nachzudenken, wenn Beweise und Argumente schlüssig dargelegt werden können. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, muss ein Gerichtsverfahren in Betracht gezogen werden, bei dem die Beratungsvollständigkeit, die Sorgfaltspflichtverletzung und der kausale Schaden geprüft werden.
Gerade bei komplexen Kapitalanlagen wie geschlossenen Fonds, Zertifikaten oder hochriskanten Beteiligungen ist Fachwissen unabdingbar. Wer in einem Gerichtsprozess schlüssig darlegt, dass er bei sorgfältiger und wahrheitsgemäßer Beratung nicht investiert hätte, hat gute Aussichten, zumindest einen Teil seiner Verluste ersetzt zu bekommen. Dabei kann die Mithilfe von Sachverständigen, Gutachtern oder Zeugen eine wichtige Rolle spielen.
So kann CDR Legal Ihnen helfen
CDR Legal bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, damit Sie Klarheit über Ihre Erfolgsaussichten und mögliche nächste Schritte erhalten. Mit Empathie, Kompetenz und Transparenz prüft die Kanzlei zunächst Ihre individuelle Lage und nimmt nur Fälle mit realistischen Erfolgschancen an. Dank voller Kostentransparenz wissen Sie stets, welche Gebühren auf Sie zukommen. Die Anwälte bringen langjährige Erfahrung und juristische Präzision ein und kümmern sich zudem um eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Entscheiden Sie sich für CDR Legal, erhalten Sie eine persönliche und kompetente Vertretung in allen Belangen des Kapitalanlagerechts.
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