Rechtsanwaltskanzlei für Kreditkündigung

Schnell, verständlich und ehrlich – direkt mit Anwältin Corinna Ruppel

Wir wissen, wie belastend eine Kreditkündigung sein kann, und unterstützen Sie mit umfassender Kompetenz im Bankrecht. Mit unserer langjährigen Erfahrung führen wir Sie sicher durch alle Verhandlungen und prüfen mögliche Fehler der Bank. Sie erhalten eine empathische Begleitung, damit Sie Ihre Rechte wahren und finanzielle Belastungen minimieren. Vertrauen Sie auf unsere spezialisierte Expertise, um schnell und entschlossen zu handeln.

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Rechtsanwältin Corinna Ruppel von der Kanzlei CDR Legal
Rechtsanwältin Corinna D. Ruppel - CDR Legal

Kreditkündigung: Überhöhte Forderungen stoppen

Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Bankrecht stehen wir Ihnen bei einer Kreditkündigung mit fundiertem Fachwissen und klarer Orientierung zur Seite. Ein zentrales Anliegen ist es, die rechtlichen Grundlagen zu prüfen und mögliche Fehlerquellen der Bank aufzudecken, damit Sie in dieser oft angespannten Lage gerecht und fair behandelt werden.

In vielen Fällen beruhen Kreditkündigungen auf Verstößen gegen Vertragsbedingungen oder auf Annahmen über Ihre finanzielle Lage. Wir analysieren die Kündigung, erläutern Ihnen verständlich alle Handlungsspielräume und schaffen so eine solide Entscheidungsgrundlage. Gerade bei finanziellen Engpässen ist eine zügige Klärung essenziell, um langfristige Belastungen zu vermeiden.

Wir übernehmen für Sie die Verhandlungen mit dem Kreditgeber, prüfen mögliche Stundungs- oder Umschuldungsoptionen und setzen uns konsequent für Ihre Interessen ein. Dabei behalten wir stets Ihre persönliche Situation im Blick, damit Sie sich sicher aufgehoben fühlen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam für eine nachhaltige Lösung eintreten, die Ihnen finanzielle Stabilität verschafft.

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Ihre rechtliche Unterstützung: Mit Empathie, Kompetenz und Transparenz.

Schaffen Sie sich Klarheit über Ihre rechtliche Situation – kostenlos und unverbindlich im Erstgespräch. So funktioniert’s:

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Kreditkündigung: Rechtliche Einordnung und Handlungsmöglichkeiten

CDR Legal bietet Ihnen umfassende Unterstützung, wenn Ihre Bank einen Kredit gekündigt hat. Ein kostenloses Erstgespräch ist jederzeit möglich, damit Sie Ihre Situation schnell und effizient einschätzen lassen können. Eine Kreditkündigung bedeutet häufig eine erhebliche finanzielle Belastung und kann gravierende rechtliche Konsequenzen haben. Unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte wissen genau, worauf es dabei ankommt, und unterstützen Sie engagiert bei der Lösung Ihres Falls.

Juristische Einordnung und fachliche Erläuterungen

Unter einer „Kreditkündigung“ versteht man die einseitige Beendigung eines Darlehensvertrags durch den Kreditgeber. Häufig liegt dem die Annahme zugrunde, dass der Kreditnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt oder das finanzielle Risiko für den Kreditgeber zu hoch ist. Rechtsgrundlage dafür ist in vielen Fällen § 490 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach eine außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen kann – beispielsweise, wenn mehrere Raten in Verzug geraten sind.

Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank spielen eine wichtige Rolle. Sie enthalten oft spezifische Vorgaben zu Ratenzahlungsfristen und Informationspflichten des Kreditnehmers. Wird gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen, droht ebenfalls eine Kündigung. Allerdings darf ein Darlehensnehmer diese Maßnahme nicht widerspruchslos hinnehmen, denn formale oder inhaltliche Fehler aufseiten der Bank sind keine Seltenheit. Liegt ein solcher Fehler vor, kann die Kündigung oft erfolgreich angegriffen oder zumindest ihr Vollzug hinausgezögert werden.

Praktische Handlungsempfehlungen

Wenn Sie ein Kündigungsschreiben erhalten, ist zügiges Handeln das Gebot der Stunde. Jede Verzögerung kann die finanzielle Belastung erhöhen und den Handlungsspielraum verringern. Folgende Schritte können Ihnen helfen:

  • Prüfen Sie die formale Wirksamkeit der Kündigung: Erfolgte vorab eine Mahnung? Wurden Fristen und formale Kriterien eingehalten?
  • Nehmen Sie umgehend Kontakt zur Bank auf, um Missverständnisse oder Fehler zu klären. Mitunter lässt sich die Kündigung auf diesem Wege teilweise oder ganz rückgängig machen.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie größere Beträge leisten. Eine unbedachte Begleichung von Restschulden könnte Sie langfristig stärker belasten.
  • Ermitteln Sie Ihre finanzielle Gesamtsituation und überprüfen Sie Optionen wie Stundung, Ratenplan oder Umschuldung.

In vielen Fällen führt eine einvernehmliche Lösung mit der Bank zu einem erfolgreichen Ergebnis. Ob durch die Stundung offener Raten, eine Anpassung der Tilgungsvereinbarung oder sogar eine Rücknahme der Kündigung – CDR Legal unterstützt Sie dabei, den für Sie bestmöglichen Weg zu finden.

Praxisnahe Beispiele und Listen

Banken können einen Kredit unter anderem kündigen, wenn …

  • … der Kreditnehmer mit mehreren Raten in Verzug geraten ist und auf Mahnungen nicht reagiert.
  • … eine drohende Zahlungsunfähigkeit erkennbar wird.
  • … zugesicherte Sicherheiten, beispielsweise eine Immobilie, erheblich im Wert gesunken sind.
  • … wesentliche Informationen zum Einkommen oder Vermögen verschwiegen wurden.

Die rechtlichen Folgen einer Kreditkündigung können weitreichend sein. Oft fallen Restforderungen sofort in voller Höhe an, sodass Sie gegebenenfalls sämtliche noch offenen Raten auf einmal zahlen müssen. Darüber hinaus drohen Mahn- und Vollstreckungsverfahren bis hin zur Zwangsverwertung einer Immobilie. Ein schneller, gut durchdachter Ansatz ist daher unerlässlich.

Sollten Sie bereits mit einer Kündigung konfrontiert sein, lohnt sich die Prüfung, ob die Bank tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt hat. Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Hintergründen und möglichen Verteidigungsstrategien finden Sie in den weiterführenden Hinweisen zur Bankkündigung. Dort erfahren Sie, welche Schritte in einem konkreten Streitfall infrage kommen können und wie Sie erfolgreich gegen eine unberechtigte Kündigung vorgehen.

Ablauf einer rechtlichen Prüfung

CDR Legal führt zunächst eine fundierte Bewertung durch, um die Erfolgsaussichten einer Abwehr oder Anfechtung der Kündigung zu prüfen. Wesentliche Punkte sind dabei:

  • Formale Wirksamkeit: Wurden sämtliche Mahn- und Kündigungsfristen eingehalten?
  • Vertragliche Klauseln: Stimmen die AGB und Vertragsbestimmungen mit den gesetzlichen Regelungen überein?
  • Nachweisbare Pflichtverletzung: Gibt es tatsächliche Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse?
  • Verhältnismäßigkeit: Gibt es mildere Maßnahmen als eine sofortige Kündigung, etwa eine Ratenanpassung?
  • Zulässigkeit der Forderungen: Ist die Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung plausibel und korrekt berechnet?

Sobald die Sachlage geklärt ist, kann ein zielgerichtetes Vorgehen gegen die Kündigung gewählt werden. Ist die Kündigung beispielsweise unwirksam, kann eine entsprechende Gegenargumentation formuliert und gegenüber der Bank durchgesetzt werden. Selbst wenn formell alles in Ordnung zu sein scheint, bestehen oft Verhandlungsspielräume, um die wirtschaftlichen Belastungen gering zu halten.

Integration externer Links

Sollte die Bank bereits einen Mahnbescheid erwirkt haben oder eine Zwangsverwertung drohen, empfiehlt es sich, unverzüglich anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auf unserer Website finden Sie unter anderem weitere Informationen zu Ursachen und Konsequenzen einer Kreditkündigung, die Ihnen helfen können, Ihre Situation besser einzuschätzen. Dort wird ebenfalls erläutert, wie Sie eine mögliche Einigung mit der Bank erreichen und welche rechtlichen Stellschrauben dafür genutzt werden können.

So kann CDR Legal Ihnen helfen

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und profitieren Sie von Ihrem kostenlosen Erstgespräch, damit wir Ihre Erfolgsaussichten schnell beurteilen können. Mit Empathie, Kompetenz und Transparenz prüfen wir Ihren Fall und nehmen nur Fälle mit realistischen Erfolgschancen an. Vor jeder Leistung erhalten Sie volle Kostentransparenz. Unsere Anwälte haben langjährige Erfahrung und arbeiten mit juristischer Präzision.

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Innerhalb von zwei Werktagen analysieren wir Ihre individuelle Lage und klären Sie über mögliche Kosten auf.
  • Kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung: Wir stellen die notwendige Deckungsanfrage, um eine Kostenübernahme zu erreichen.
  • Informierte Entscheidung treffen: Mit CDR Legal sind Sie persönlich und kompetent vertreten, sodass Sie jederzeit den Überblick behalten.

Füllen Sie ganz einfach das folgende Kontaktformular aus und wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wann erhalte ich die kostenlose Ersteinschätzung?

Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren, rufen wir Sie wie gewünscht an. Bei Kontaktaufnahme über das Kontaktformular melden wir uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen. Falls die Ersteinschätzung einmal nicht möglich sein sollte, melden wir uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

Was kann ich von CDR Legal erwarten?

Eine ehrliche, transparente, kompetente und verständliche Beratung. Wir setzen uns engagiert und persönlich für Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen ein und begleiten Sie mit einem klaren Blick auf Chancen und Risiken – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Falls. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig darüber, damit Sie selbst eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hängen die Kosten vom Gegenstandswert Ihres Falls ab. Falls dieser unklar ist oder ein Sonderfall vorliegt, vereinbaren wir gemeinsam einen Stundensatz.

Wer übernimmt die Kosten?

Zum kostenlosen Service unserer Kanzlei gehört auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ist diese negativ, sprechen wir mit Ihnen Schritt für Schritt über die Kosten und Risiken. Wir berechnen Ihnen ausschließlich Kosten, die wir vorab mit Ihnen besprochen haben. Gerade wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, gehen wir sehr umsichtig mit Ihrem Fall um.

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