
Negativzinsen bei Banken teilweise unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Banken keine Negativzinsen (sogenannte Verwahrentgelte) auf Guthaben bei Spar‑ und Tagesgeldkonten erheben dürfen.
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Ein neues aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2025 (Az. XI ZR 22/24) betrifft zahlreiche Sparkassenkunden, die nun unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern können.
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