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bc connect GmbH – Insolvenzverwalter Scheffler fordert Zahlungen zurück
Rechtsanwältin
Das Geschäftsmodell der bc connect besteht darin, Mobilfunkverträge zu erwerben und weiterzuveräußern. Darlehen von Anlegern sollten dies finanzieren. Als Gegenleistung sollten die Anleger und Darlehensgeber bereits nach ein paar Monaten das eingesetzte Kapital samt stattlichen Zinsen zurückerhalten.
Herr Schindler, der Geschäftsführer und die treibende Kraft hinter bc connect, warb dabei auch mit seiner Person als vertrauensbildender Faktor. Eine geraume Zeit lang schien das Geschäft zu funktionieren. Anleger bekamen ihr Geld samt Zinsen zurück.
Durch diesen scheinbaren Erfolg waren die Anleger nicht selten verleitet, ihr Geld wieder anzulegen. Doch dann musste das Unternehmen Insolvenz anmelden.
Inhalte des Artikels
Verlauf der bc connect Insolvenz
- 20.10.2021: Das Amtsgericht Chemnitz eröffnet unter dem Aktenzeichen 314 IN 1922/21 das vorläufige Insolvenzverfahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher bestellt.
- 25.11.2021: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt bekannt, dass die bc connect unerlaubte Einlagengeschäfte betreibt. Nach § 37 Absatz 4 KWG bedarf es für die Aufnahme von Darlehen in größerem Umfang, dazu reichen bereits einige Darlehen, einer Genehmigung. Eine Vorschrift, die der bc connect kaum verborgen geblieben sein dürfte.
- 15.03.2022: Das Amtsgericht Chemnitz eröffnet das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bc connect. Herr Scheffler (Tiefenbacher Rechtsanwälte) wird als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Herrn Schindler. Es besteht der Verdacht des Betruges. Statt die Zinsen und Rückzahlungen aus lukrativen Geschäften zu generieren, soll er ein Schneeballsystem aufgebaut haben. So zumindest lassen es die Äußerungen des Insolvenzverwalters vermuten. Die Staatsanwaltschaft wird dies klären.
- Ende 2023: Der Insolvenzverwalter versendet die ersten Aufforderungsschreiben an die Anleger und Darlehensgeber.
- Anfang 2024: Die Kanzlei BEMK meldet sich bei ersten Anlegern mit der Vertretung der Interessen des Insolvenzverwalters. Sie bekräftigen die Aufforderung und stellen auch schon gleich erste Gebühren in Rechnung. Mittlerweile sind bereits eine Reihe von Klagen bei Gericht anhängig. In diesen werden Zins- und Darlehensrückzahlungen von den Anlegern zurückgefordert.
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Das Schreiben des Insolvenzverwalters Scheffler
Lange hörten die Anleger und Darlehensgeber nichts von dem Insolvenzverwalter Scheffler. Nun scheint er jedoch die Bücher und Zahlen der bc connect überprüft zu haben und ist zu dem Schluss gekommen, dass er einen Anspruch gegen die Anleger hat.
Er vertritt die Ansicht, dass aufgrund des Missverhältnisses zwischen Zins und Darlehensbetrag die Verträge nichtig sind. Für die Zahlungen von Herrn Schindler an die Anleger fehle es daher an einer Rechtsgrundlage.
Dies wird in der Insolvenzordnung gleichgesetzt mit dem Begriff „Unentgeltlichkeit“ (§ 134 InsO). Weiter sei dem Unternehmen bei der Rückzahlung der Darlehen bereits klar gewesen, dass es keine Gewinne erwirtschaftet. Nur durch die Einwerbung neuer Anleger konnten die alten bezahlt werden.
In seinem Schreiben verweist der Insolvenzverwalter auf die §§ 129 Abs. 1 und 134 InsO. Abschließend werden die Anleger aufgefordert, nicht nur die Zinsen, sondern auch die Darlehenssumme zurückzuzahlen.
Müssen Anleger der bc connect die Gelder zurückzahlen?
Unserer Meinung nach berücksichtigt der Insolvenzverwalter die Zahlungsflüsse der einzelnen Investoren nicht ausreichend.
Beispiele aus unserer Praxis (die Zahlen sind vereinfacht):
- Mandant A: Er hat 10.000 EUR eingezahlt und am Ende der Laufzeit die 10.000 EUR plus 5.000 EUR Zinsen erhalten. Er ist aufgefordert, 15.000 EUR zurückzuzahlen. Verglichen mit der Zeit vor der Investition wäre sein Verlust 10.000 EUR.
- Mandant B: Er hat 10.000 EUR eingezahlt, 10.000 EUR plus 5.000 EUR Zinsen zurückerhalten. Dies hat er sofort am nächsten Tag wieder als Anlage einbezahlt. Eine weitere Rückzahlung erfolgte nicht mehr. Er ist aufgefordert, 15.000 EUR zurückzuzahlen. Verglichen mit der Zeit vor der Investition wäre sein Verlust 25.000 EUR.
- Mandant C: Er hat 10.000 EUR eingezahlt, 10.000 EUR plus 5.000 EUR Zinsen zurückerhalten. Am nächsten Tag hat er wieder 10.000 EUR eingezahlt. 5.000 EUR hat er behalten. Er ist aufgefordert, 15.000 EUR zurückzuzahlen. Verglichen mit der Zeit vor der Investition wäre sein Verlust 20.000 EUR.
Wie anhand der Beispiele gezeigt, ist jeder Anleger einzeln zu betrachten. Aus unserer Sicht ist eine pauschalisierende Betrachtung, wie vom Insolvenzverwalter aktuell vorgenommen, bei der rechtlichen Einordnung unzulässig. Um die Frage zu beantworten, ob die Anleger der bc connect GmbH ihre erhaltenen Gelder zurückzahlen müssen, ist demnach der Einzelfall zu betrachten.
Rechtliche Einschätzung von CDR Legal: Es kommt auf den Einzelfall an!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich vielfach mit den Themen Schneeballsystem und unentgeltliche Leistungen beschäftigt. Zunächst ist es notwendig, zwischen Darlehensvaluta und Zinsen zu unterscheiden. Die Rückzahlung der Darlehensvaluta ist nicht unentgeltlich, da sie den Gegenwert für die vom Anleger geleistete Einlage darstellt.
Aus unserer Sicht ist dies auch im Fall der bc connect anwendbar. Die Mandanten A, B und C dürften zumindest die Darlehensvaluta nicht zurückzahlen müssen.
Schwieriger wird es bei den Zinsen. Gehen wir davon aus, dass es sich bei dem Geschäftsmodell der bc connect um ein Schneeballsystem handelt. So liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Zahlung von Zinsen tatsächlich eine unentgeltliche Leistung, die wieder eingefordert werden kann. Aber auch hier sehen wir noch Möglichkeiten im Bereicherungsrecht, sich als betroffener Anleger gegen den Anspruch zu wehren.
Offensichtlich gibt es erste Urteile, die die von uns vertretene Rechtsauffassung bestätigen. Hier muss man die weitere Entwicklung abwarten. Die Erfahrung zeigt, dass es immer eine Weile dauert, bis sich eine einheitliche Rechtsprechung entwickelt.
Entreicherung als weitere Verteidigungsmöglichkeit?
Immer wieder fragen uns Mandanten, ob sie sich nicht auf eine Entreicherung berufen können.
Eine Entreicherung ist dann gegeben, wenn Anleger mit dem zurückgezahlten Geld Ausgaben oder Investitionen getätigt haben, die sie andernfalls nicht getätigt hätten. Der klassische Fall: Der Anleger erhält das Geld und bucht daraufhin gleich eine Luxus-Kreuzfahrt oder spendet das Geld.
Allerdings ist eine Entreicherung nur in den seltensten Fällen nachzuweisen. Das Geld muss weg sein. Das ist nicht der Fall beim Kauf eines Autos oder der Reparatur des Daches.
Die Rechtsprechung legt hier strenge Maßstäbe an. Im Falle der bc connect sehen wir aber vielversprechende Ansätze bei den Anlegern, die reinvestiert haben.
Nehmen wir Mandant B aus unserem Beispiel oben: Er hat kein Geld mehr, da er es wieder bei der bc connect investiert hat, und nun soll er noch mehr bezahlen. Hier sehen wir gute Argumente für eine Entreicherung. Denn auffällig ist, dass eine Anfechtung nicht bei den Reinvestitionen erklärt wird, die erst gar nicht ausgezahlt, sondern stehen gelassen wurden. Ein Grund für eine unterschiedliche rechtliche Bewertung ist nicht ersichtlich.
Wenn das Geld ausgezahlt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingezahlt wurde, kann die Argumentation etwas schwieriger sein. Der Zeitraum zwischen Ein- und Auszahlung ist von entscheidender Bedeutung, ebenso wie die Vermögensverhältnisse des Anlegers.
Forderungsanmeldung im bc connect Insolvenzverfahren
Anleger hoffen weiterhin, Teile des Schadens durch die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren auszugleichen.
Auch hier wird sicherlich wieder zu diskutieren sein, ob die Sittenwidrigkeit die Anmeldung hindert.
Sollte sich im strafrechtlichen Verfahren herausstellen, dass Herr Schindler die Anleger betrogen hat, haben diese zusätzlich einen Schadenersatzanspruch gegen die bc connect GmbH. Dieser Schadenersatzanspruch ist nicht nachrangig und kann zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Falls Sie die erste Frist für die Anmeldung verpasst haben, ist das kein Problem. Sie können Ihre Forderung bis zum Ende des Insolvenzverfahrens anmelden. Es wird dann lediglich eine geringe Nachprüfungsgebühr fällig.
Sammelklagen und Interessengemeinschaften
Wir werden immer wieder auf Sammelklagen und Interessengemeinschaften angesprochen.
Sammelklagen sind nicht möglich. Der Insolvenzverwalter muss die Klagen einreichen, kann aber keine Sammelklagen starten.
Interessengemeinschaften dienen zum Austausch von Ideen und Informationen. Sie helfen Ihnen aber nicht, im Insolvenzverfahren eine bevorzugte Position zu erreichen oder die Forderung des Insolvenzverwalters abzuwehren.
Ein Insolvenzverfahren hat strikte Regeln und soll gerade verhindern, dass sich einzelne Gläubiger Vorteile gegenüber anderen verschaffen.
Für die Vertretung eigener Interessen benötigen Sie einen kompetenten und im Insolvenzrecht erfahrenen Anwalt.
Schweizer Anleger ohne Klagerisiko?
Unter den Anlegern und Darlehensgebern sind auch viele Schweizer Staatsbürger. Diese erhalten aktuell ebenfalls Schreiben von dem Insolvenzverwalter. Für diese Anleger ist zu beachten, dass die Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. der Wohnsitz in der Schweiz nicht vor einer Klage zur Geltendmachung der Ansprüche schützen würde.
In Fällen, in denen die Zeichner im Ausland, d. h. auch im Nicht-EU-Ausland leben, kann der Insolvenzverwalter der bc connect Klage vor dem Amtsgericht bzw. Landgericht Chemnitz einreichen. Die Zustellung der Klage erfolgt wie üblich durch Postdienste, demnach durch Einschreiben mit internationalem Rückschein (Art. 14 EuZVO, § 1068 Abs. 1 ZPO).
Weiteres Vorgehen mit CDR Legal besprechen
In jedem Fall sollten Sie als Anleger zügig handeln und sich hinsichtlich der verschiedenen Handlungsoptionen von uns beraten lassen. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht spezialisiert.
Unsere Kanzlei hat bereits eine Vielzahl vergleichbarer Fälle vertreten. Darunter auch vergangene Verfahren mit Rechtsanwalt Scheffler als Insolvenzverwalter. Dabei ging es in einem großen Verfahren auch um die Rückforderung von Auszahlungen und Anfechtungen. In einer Vielzahl von Fällen ist es uns gelungen, die geltend gemachten Forderungen abzuwehren oder zu minimieren.
Für eine erste kostenlose Beratung ist es sinnvoll, wenn Sie uns Ihre Verträge mit der bc connect sowie eine Übersicht über die Ein- und Auszahlung zukommen lassen. Denn wie anhand der Beispiele dargestellt, ist dies von entscheidender Bedeutung.
In einem kostenlosen Erstgespräch können wir dann Ihre Möglichkeiten erörtern.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.