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Konkurs von Swiss Gold Treuhand AG & SGB Vault AG
Rechtsanwältin
Zuvor war die SGB Vault AG als neuer Vertragspartner der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) aufgetreten, die ihren Kunden Rohgoldkäufe mit Lagerung und anschließender Veredelung angeboten hatte. Doch bereits die SGT AG hatte am 11. Juni 2024 Insolvenz anmelden müssen, was einen hohen finanziellen Verlust für viele Anleger bedeutete.
Sind auch Sie betroffen? Dann melden Sie jetzt fristgerecht Ihre Forderung im Konkursverfahren an. Wir unterstützen Sie dabei und prüfen gemeinsam mit Ihnen auch mögliche Schadensersatzansprüche.
Inhalte des Artikels
Was steckt hinter dem Konkurs?
Bereits ab 2023 übernahm die SGB Vault AG als neuer Vertragspartner Kunden der Swiss Gold Treuhand AG. Ein Jahr später erließ die FINMA am 13. August 2024 eine superprovisorische Verfügung und setzte einen Untersuchungsbeauftragten ein. Im Zentrum der Ermittlungen standen unter anderem der Verdacht auf die unrechtmäßige Übertragung von Vermögenswerten – einschließlich physischer Goldbestände – von der SGT AG zur SGB Vault AG.
Was bedeutet das für Sie als Anleger?
Aktuell wird geprüft, ob tatsächlich physische Goldbestände vorhanden sind und ob Anleger ein sogenanntes Aussonderungsrecht geltend machen können – also der Anspruch, „ihr“ Gold aus der Konkursmasse herauszulösen. Sollte dies nicht möglich sein, fließen die Goldbestände vollständig in die Konkursmasse ein.
Seit dem Konkurs der SGT AG existieren erste gerichtliche Urteile gegen Treuhänder (z. B. Landgerichtsurteil vom 20. März 2025). Diese Entscheidungen schaffen wichtige Präzedenzfälle für Rückerstattungsansprüche. Es besteht berechtigte Aussicht, dass auch Betroffene der SGB Vault AG nach ähnlichem Muster vorgehen können, um ihre investierten Gelder zurückzuerhalten.
Aber auch Anlageberater oder Vermittler können nun haftbar sein, sofern sie Risiken wie Totalverlustrisiko oder Plausibilität unzureichend aufgeklärt haben. Schon 2023 hatte Stiftung Warentest gewarnt, dass Rohgold-Anlagen aufgrund hoher Kosten und fehlender Transparenz nicht als sichere Geldanlage geeignet seien.
Sind Sie von dem Konkurs betroffen? Dann leiten Sie jetzt rechtliche Schritte ein. Dazu müssen Sie Ihre Forderung im Konkursverfahren anmelden und mögliche Aussonderungsanträge stellen, sofern Sie ein klar identifizierbares Eigentum am Gold haben. Außerdem ist es wichtig, gemeinsam mit einem Anwalt zu überprüfen, ob Sie eine Schadensersatzklage gegen Treuhänder, Berater, Vermittler oder Verantwortliche einleiten können.
Wie sollten Sie jetzt vorgehen?
Wenn Sie betroffen sind, empfehlen wir folgende Schritte:
- Forderungsanmeldung im laufenden Konkursverfahren
- Prüfung eines Aussonderungsrechts, sofern Sie Eigentum am Gold nachweisen können
- Schadensersatzklage gegen mögliche Verantwortliche – etwa Treuhänder, Berater oder Vermittler
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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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