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Pflichtteilsansprüche: Verjährung zum Jahresende
Rechtsanwältin
Zum Jahresende droht vielen Pflichtteilsberechtigten ein unangenehmes Erwachen: Ihre Ansprüche auf den Pflichtteil können verjähren. Wer zu lange wartet, verliert möglicherweise dauerhaft sein Recht auf Auszahlung – selbst wenn der Anspruch an sich berechtigt ist. Wir erklären, wann die Verjährung eintritt, wie Sie prüfen können, ob Sie betroffen sind, und was Sie jetzt tun sollten.
Was ist der Pflichtteil überhaupt?
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen – in der Regel Ehepartnern, Kindern und unter Umständen auch Eltern – einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass. Er kommt immer dann ins Spiel, wenn jemand durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde.
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben und beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für die Berechnung des Pflichtteils sind diverse Aspekte zu beachten.
Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs richtet sich nach § 195 BGB. Sie beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte
- vom Tod des Erblassers erfährt und
- weiß, dass er enterbt wurde oder weniger erhält, als ihm gesetzlich zusteht.
Ein Beispiel:
Wenn der Erbfall im Jahr 2022 eingetreten ist und der Pflichtteilsberechtigte im selben Jahr davon erfahren hat, verjährt der Anspruch am 31. Dezember 2025 um 24 Uhr.
Wer also noch Pflichtteilsansprüche aus einem Erbfall aus 2022 geltend machen möchte, muss dringend jetzt handeln, um die Verjährung zu stoppen. Lassen Sie sich juristisch beraten: Die Kanzlei CDR Legal bespricht bereits in einem kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen Ihre Chancen und weitere Handlungsoptionen.
Wie kann man den Eintritt der Verjährung verhindern?
Die Verjährung kann nur durch bestimmte rechtliche Schritte gehemmt oder unterbrochen werden. Dazu gehören insbesondere:
- die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs durch Klageerhebung. Wichtig dabei, wenn die Höhe des Anspruchs noch nicht feststeht, muss Stufenklage eingereicht werden.
- der Verzicht auf die Einrede der Verjährung durch die Erben
- oder die Anerkennung des Anspruchs durch den Erben.
Ein bloßes Anschreiben oder die Bitte um Auskunft reicht dagegen nicht aus, um die Verjährung zu stoppen.
Den Pflichtteilsanspruch geltend machen
Pflichtteilsansprüche sind oft zweistufig aufgebaut: Zunächst muss der Pflichtteilsberechtigte Auskunft über den Nachlass verlangen, um den Pflichtteil überhaupt berechnen zu können. Erst danach kann der Zahlungsanspruch konkret beziffert werden.
In der Praxis erfolgt dies meist über eine sogenannte Stufenklage – also eine Klage, die zunächst auf Auskunft über den Pflichtteil und später auf Zahlung gerichtet ist.
Da Pflichtteilsstreitigkeiten häufig vor dem Landgericht verhandelt werden, benötigen Sie einen Anwalt. Das bedeutet: Sie können Ihre Ansprüche nicht selbst einreichen, sondern benötigen eine anwaltliche Vertretung. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Wichtig: Ein Mahnbescheid genügt nicht, um die Verjährung zu hemmen, da der Pflichtteilsanspruch in der Regel zunächst unbeziffert ist. Nur eine ordnungsgemäße Klageerhebung kann die Verjährung wirksam unterbrechen.
Warum es sich lohnt, jetzt zu handeln
Gerade gegen Jahresende häufen sich die Fälle, in denen Betroffene erst kurz vor Ablauf der Frist merken, dass sie noch Ansprüche haben. Doch um den Pflichtteil richtig zu berechnen, sind meist erst umfangreiche Auskünfte der Erben nötig – etwa zu Konten, Immobilien oder Schenkungen.
Diese Informationen einzuholen und rechtssicher zu bewerten, kostet Zeit. Wer erst im Dezember aktiv wird, riskiert, dass die Frist verstreicht, bevor überhaupt alle Unterlagen vorliegen.
Unser Rat: Prüfen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig
Wenn Sie enterbt wurden oder weniger erhalten haben, als Ihnen gesetzlich zusteht, sollten Sie sofort prüfen lassen, ob Ihr Pflichtteilsanspruch noch durchgesetzt werden kann.
Wir beraten Sie,
- wann genau die Verjährung in Ihrem Fall eintritt,
- welche Schritte nötig sind, um sie zu stoppen, und
- wie hoch Ihr tatsächlicher Anspruch ist.
Die Kanzlei CDR-Legal ist spezialisierten auf Erbrecht und unterstützen Sie zuverlässig bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs, sodass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Kontaktieren Sie uns jetzt, bevor Ihre Ansprüche zum Jahresende verjähren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
Erstkontakt zu CDR Legal
Füllen Sie ganz einfach das folgende Kontaktformular aus und wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch.


