Für Inhaber einer Lebensversicherung, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde, bietet sich aufgrund von Vertragsfehlern meist noch die Rückabwicklung der Lebensversicherung an. Dies bedeutet, der Versicherungsvertrag kann oft widerrufen und das Geld aus der Lebensversicherung zurückerstattet werden.

Das Wichtigste im Überblick

  • Insbesondere Lebensversicherungen, die zwischen Juli 1994 und Ende Dezember 2007 abgeschlossen wurden, können häufig widerrufen werden
  • In diesen Jahren abgeschlossene Lebensversicherungen sind häufig betroffen, weil es Fehler in der Widerrufsinformation oder unzureichende Informationen im Vertrag gab
  • In vielen Fällen ist die Rückabwicklung der Lebensversicherung besser als deren Kündigung

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Widerruf der Lebensversicherung: Wie stehen die Chancen?

Wenn es um den Widerruf von Lebensversicherungen geht, dann sind damit nahezu ausschließlich Kapitallebensversicherungen gemeint. Besonders gut ist die Chance auf einen erfolgreichen Widerruf unter der Voraussetzung, dass der Vertragsabschluss zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 stattgefunden hat.

In dem Fall wurden die entsprechenden Verträge meist nach dem sogenannten Policen-Modell abgeschlossen. Auch der BGH hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass bei diesen Lebensversicherungen der Widerruf häufig möglich ist. Dazu äußerten sich die Bundesrichter zum Beispiel im Urteil vom 29. Juli 2015 (Aktenzeichen IV ZR 384/14).

Der Widerruf ist in diesen Fällen insbesondere aus zwei Gründen möglich. Zum einen erhielten die Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen oft erst zusammen mit der Police und nicht schon in Kombination mit den Unterlagen zum Antrag. Zum anderen gab es häufiger eine nicht mit dem EU-Recht vereinbare Klausel, dass das Widerspruchsrecht maximal ein Jahr nach der ersten Zahlung der Versicherungsprämie erlöschen würde.

Rückabwicklung: Vorrang vor Rückkauf der Lebensversicherung

Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung ist für viele Versicherungsnehmer deshalb attraktiv, weil die zur Auszahlung gelangende Summe in der Regel höher als der Rückkaufswert nach einer Kündigung. Der Grund besteht darin, dass der Versicherungsnehmer alle von ihm eingezahlten Beträge plus eines Nutzungsersatzes bei der Rückabwicklung erhält. Lediglich die sogenannte Risikoprämie darf abgezogen werden, nicht jedoch Abschlussprovisionen und Verwaltungsgebühren.

Fehler in Lebensversicherungsverträgen ermöglichen Rückabwicklung

Für Inhaber einer Lebensversicherung ist es besonders wichtig zu wissen, welche Art von Fehlern im Vertrag dazu führen können, dass eine Rückabwicklung gefordert werden kann. Neben inhaltlichen Fehlern, also falschen Angaben im Vertrag oder der Widerrufsbelehrung, ist ein Widerruf regelmäßig auch aufgrund formeller Fehler möglich.

Darüber hinaus führt eine nicht zulässige Kostenverrechnung ebenso in den meisten Fällen dazu führen, dass ein Widerruf wirksam möglich ist. Ebenfalls infrage kommt die Rückabwicklung unter der Voraussetzung, dass im Vertrag unzureichende, gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation enthalten sind.

Auch eine Abweichung zwischen dem Antrag und dem späteren Versicherungsschein kann Grundlage für einen Widerruf der Lebensversicherung sein. Sollte der Vertragsabschluss nicht innerhalb der Annahmefrist erfolgen, kann das ebenfalls zu einem wirksamen Widerruf führen.

Lebensversicherung rückabwickeln statt kündigen?

Zwar nicht immer, aber in den meisten Fällen ist die Rückabwicklung der Lebensversicherung sinnvoller und finanziell attraktiver als die Kündigung der Kapitallebensversicherung. Den Grund haben wir schon im vorherigen Abschnitt zur Berechnung der Auszahlungssumme bei einer Rückabwicklung kurz angeführt. Nicht selten liegt der zur Auszahlung gelangte Betrag um rund 30 Prozent höher als der Rückkaufswert, der nach einer Kündigung gutgeschrieben würde.

Die Besonderheit der Kapitallebensversicherung - insbesondere im Vergleich zur privaten Rentenversicherung - ist lediglich, dass die Versicherungsgesellschaft die sogenannte Risikoprämie in Abzug bringen darf. Immerhin hat der Versicherungsnehmer während der gesamten Laufzeit bis zum Widerruf Versicherungsschutz in Form des Todesfallschutzes genossen.

Steuerliche Folgen der Rückabwicklung einer Lebensversicherung

Dass der Widerruf einer Lebensversicherung nicht immer die beste Option ist, kann unter anderem steuerliche Gründe haben. Zum einen betrifft das eventuell steuerpflichtige Erträge aus der Lebensversicherung, zum anderen den sogenannten Sonderausgabenabzug. Mindestens diese zwei steuerlichen Aspekte sollten Sie beachten, bevor Sie sich für den Widerruf und damit die Rückabwicklung der Lebensversicherung entscheiden.

Zu einer nachträglichen Versteuerung von Erträgen nach Widerruf der Lebensversicherung kann es insbesondere dann kommen, wenn der Vertrag vor dem Widerruf nicht mindestens zwölf Jahre Bestand hatte. Dies dürfte bei nahezu jedem Widerruf der Fall sein, weil der Vertrag rückabgewickelt und somit in dem Sinne nicht existiert hat.

Ein zweiter Punkt sind die Sonderausgaben, denn Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung können im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Durch den Abzug der Sonderausgaben hat sich jedoch das zu versteuernde Einkommen des Versicherungsnehmers reduziert. Daher kann es nach dem Widerruf passieren, dass dieser Steuervorteil rückgängig gemacht wird.

Sonderweg bei fondsgebundener Lebensversicherung

Schon seit vielen Jahren bieten die meisten Versicherungsgesellschaften die Lebensversicherung in zwei Varianten an, nämlich als klassische (konventionelle) sowie als fondsgebundene Kapitallebensversicherung. Letzteres Modell hat im Hinblick der nach dem Widerruf ausgezahlten Kapitalsumme eine Besonderheit aufzuweisen.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung gibt es - im Gegensatz zur konventionellen Variante - seitens der Versicherungsgesellschaft keine Kapitalgarantie. Daher muss der Versicherungsnehmer im Zuge der Rückabwicklung eine eventuelle Verlustabrechnung vornehmen.

Dieser Auffassung ist unter anderem auch der Bundesgerichtshof. Er begründet dies damit, dass der Versicherungsnehmer sich ganz bewusst für die fondsgebundene Lebensversicherung entschieden hat und damit in Kauf genommen hat, dass es zu Verlusten kommen kann.

Unter welchen Voraussetzungen lohnt der Widerruf einer Lebensversicherung?

Der Widerruf einer Lebensversicherung lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie den Vertrag ohnehin nicht mehr weiterführen möchten. Sind zum Beispiel die Zinsen und Überschussanteile deutlich gesunken, erzielen Sie vermutlich mit regelmäßigen Einzahlungen bei einem anderen Sparplan eine bessere Rendite. Dann kann es sinnvoll sein, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Sollten Sie also ohnehin geplant haben, die Lebensversicherung zu kündigen, ist stattdessen der Widerruf mit der Rückabwicklung häufig in wirtschaftlicher Hinsicht die bessere Variante. Besonders lohnenswert ist der Widerruf unter der Voraussetzung, dass die zuvor angesprochenen Steuernachteile durch die Rückabwicklung nicht zum Tragen kommen.

Aber selbst unter Berücksichtigung, dass eventuell Steuern nachgezahlt werden müssen, kann der Widerruf die bessere Alternative als die Kündigung sein. Das ist damit zu begründen, dass eben die ausgezahlte Summe meistens 20 bis 30 Prozent höher als der Rückkaufswert ist. Zieht man dann die eventuell nachzuzahlende Steuer noch vom „Mehrgewinn“ ab, bleiben oft immer noch zwischen 10 bis 15 Prozent Mehrrückzahlung.

So kann CDR Legal Ihnen helfen

Es sind zwar viele Verträge zwischen Juli 1994 und Ende 2007 von der Möglichkeit des Widerrufs betroffen, jedoch nicht automatisch alle. Für Laien ist es oft schwer zu prüfen, ob die eigene Lebensversicherung betroffen ist.

Dann ist es sinnvoll, eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wie CDR-Legal mit dieser Prüfung der Rückabwicklung einer Lebensversicherung zu beauftragen.

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Sollte sich dabei zeigen, dass ein Widerrufsrecht existiert, vertritt die Kapitalmarktrecht Anwaltskanzlei CDR-Legal Sie gerne beim Durchsetzen Ihrer Interessen vor Gericht oder alternativ außergerichtlich.