Erhalten Sie eine ehrliche und transparente Einschätzung zu Ihren Chancen direkt von einem fachkundigen Anwalt

Das Team der Anwaltskanzlei CDR Legal stellt eine persönliche Betreuung der Mandanten sowie eine umfassende Transparenz im Hinblick auf Kosten und Prozesse an erste Stelle.

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Ihre Spezialisten im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Erbrecht - CDR Legal

Ihre Spezialisten im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Erbrecht

Mit jahrelanger Erfahrung und breitem Fachwissen unterstützt Inhaberin und Rechtsanwältin Corinna Ruppel gemeinsam mit derzeit sieben Kolleginnen und Kollegen ihre Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine persönliche anwaltliche Betreuung und Transparenz in Bezug auf Kosten und Vorgehensweisen sowie eine vertrauensvolle Basis zum Mandanten.

Als vollständig digitalisierte Kanzlei mit vier Standorten betreut CDR Legal Mandanten in ganz Deutschland professionell. Für einen reibungslosen Ablauf hinter den Kulissen sorgen diverse Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Marketing, Web Development und Back Office.

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  • Fachliche Expertise
  • Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen
  • Transparent, zuverlässig & zielorientiert
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Häufige Fragen

Wann erhalte ich die kostenlose Ersteinschätzung?

Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren, rufen wir Sie wie gewünscht an. Bei Kontaktaufnahme über das Kontaktformular melden wir uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen. Falls die Ersteinschätzung einmal nicht möglich sein sollte, melden wir uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

Was kann ich von CDR Legal erwarten?

Eine ehrliche, transparente, kompetente und verständliche Beratung. Wir setzen uns engagiert und persönlich für Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen ein und begleiten Sie mit einem klaren Blick auf Chancen und Risiken – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Falls. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig darüber, damit Sie selbst eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hängen die Kosten vom Gegenstandswert Ihres Falls ab. Falls dieser unklar ist oder ein Sonderfall vorliegt, vereinbaren wir gemeinsam einen Stundensatz.

Wer übernimmt die Kosten?

Zum kostenlosen Service unserer Kanzlei gehört auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ist diese negativ, sprechen wir mit Ihnen Schritt für Schritt über die Kosten und Risiken. Wir berechnen Ihnen ausschließlich Kosten, die wir vorab mit Ihnen besprochen haben. Gerade wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, gehen wir sehr umsichtig mit Ihrem Fall um.

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