Haben Sie bei Ihrem Immobiliendarlehensvertrag mit der Sparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt? Dann sollten Sie die Klauseln des Vertrags nochmal genau überprüfen. Das neue BGH-Urteil weist darauf hin, dass eine zwischen 2016 und 2019 verwendete Klausel, die sich auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bezieht, unwirksam ist. Auch als Kunde der Landesbausparkassen (LBS) könnten Sie davon betroffen sein, da die LBS ähnliche Klauseln verwendet.

Ob ein Anspruch auf Rückzahlung besteht, lässt sich mit Unterstützung eines Anwalts prüfen. In einer kostenlosen Erstberatung erhalten Sie von unserer Kanzlei eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation und Hinweise zur weiteren Vorgehensweise. 

Was hat das BGH in seinem Urteil entschieden? 

Wie bereits bei einem Urteil des BGH vom 03.12.2024 stellte der BGH fest, dass die Sparkasse eine Klausel in ihren Darlehensverträgen verwendet, die nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügt. Somit entfällt der Anspruch der Sparkasse auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie sich auf die Klausel als Grundlage der Berechnung beruft. 

Gemäß dem BGH ist die nachfolgende Passage für Darlehensnehmer zu ungenau. Das Gericht stellte fest, dass der Verbraucher aus der Formulierung die Höhe der Entschädigung nicht nachvollziehen kann und konkrete Hinweise auf die Berechnungsgrundlagen fehlen, wie etwa die Sondertilgungsrechte, die Auswahl des konkreten Referenzzinssatzes und der Umgang mit anfallenden Verwaltungskosten. 

„Für die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung wird von einer Anlage der vorzeitig zurückgezahlten Darlehensmittel in sichere Kapitalmarkttitel (Pfandbriefrenditen der Deutschen Bundesbank) ausgegangen. Zunächst wird der Betrag ermittelt, der zum Ablösestichtag erforderlich ist, um sämtliche ursprünglich vereinbarten Zahlungen aus dem Kreditvertrag (Zinsen, Tilgung) sowie das rechnerische Restkapital am Ende der Zinsfestschreibung zu erzielen. Die anfallenden Zinsen sind in diese Berechnung einbezogen.

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Wie kann ich als Darlehensnehmer meinen Anspruch geltend machen? 


Prüfen Sie im ersten Schritt Ihren Darlehensvertrag: Haben Sie zwischen 2016 und 2019 ein Immobiliendarlehen bei der Sparkasse aufgenommen und aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt, so könnten Sie einen Anspruch auf Rückzahlung haben. Für die Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung sollten Sie die Verjährungsfristen beachten. Hier gilt eine Frist von drei Jahren.

Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern mit CDR Legal

Auch dieses BGH-Urteil macht deutlich, dass Banken alle Informationen und Klauseln, die zur Berechnung und Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung in den Darlehensverträgen festgelegt werden, transparent und verständlich formulieren müssen. Sonst ist diese, wie bei der Sparkasse, unwirksam und Sie können als Kunde die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

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