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DHL Phishing Meldungen
In der heutigen Zeit, in der die digitale Kommunikation immer mehr an Bedeutung gewinnt, sind Phishing-Mails und SMS leider keine Seltenheit mehr. Insbesondere die Betrugsmasche mit gefälschten DHL-Nachrichten nimmt aktuell zu. Die Betrüger geben sich als das Unternehmen DHL aus und versenden Fake-Mails oder SMS mit der Aufforderung, Paketgebühren oder Zollgebühren zu zahlen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie solche Betrugsversuche erkennen und sich davor schützen können.
02.12.2024: Aufforderung zur Zahlung von Zollgebühren (Fake E-Mail)
Unter dem Betreff „Ihr Paket konnte nicht zugestellt werden!“ erhielten zahlreiche Personen eine gefälschte E-Mail, deren angeblicher Absender das Unternehmen DHL sein sollte. In dieser wird zur Zahlung von Zollgebühren aufgefordert. Sollten Sie diese E-Mail erhalten haben, verschieben Sie sie ungelesen in den SPAM-Ordner, da es sich um einen Phishing Betrug handelt. Diesen können Sie an der unpersönlichen Anrede, dem Wechsel in der Ansprache („Sie“ und „Du“) und der unseriösen Absenderadresse erkennen.
24.06.2024: Aufforderung um Versandgebühr zu bezahlen (Fake E-Mail)
In den vergangenen Tagen gerieten DHL-Kunden ins Visier von Phishing-Angriffen. Unter dem Betreff "DHL Wichtig: Ihr Paket wartet auf die Fertigstellung" wird eine angeblich erforderliche Versandgebühr von 0,41 € gefordert. Nach einer unpersönlichen Anrede folgt die Aufforderung, die Gebühr zu zahlen, um die Lieferzeiten anzupassen. Ein auffälliger Button mit "Versandgebühr bezahlen" soll zur Zahlung verleiten. Die Mail wirkt zunächst unauffällig, doch die unpersönliche Anrede und die fehlende Paketnummer sind verdächtig. Zudem stammt die Mail von einer unseriösen Adresse. Diese Phishing-Mail sollte unbeantwortet in den Spam-Ordner verschoben werden, um Ihre Daten zu schützen.
18.03.2024: Zustellung Paket von eBay Seller (Fake E-Mail)
Zu Wochenbeginn sind vermehrt Phishing-E-Mails im Umlauf, die angeblich von DHL stammen. In diesen E-Mails wird behauptet, dass eine Sendung für die Zustellung heute vorgesehen ist und eine Unterschrift erforderlich ist. Es wird auch angeboten, das Paket an einem Service Point abzuholen oder eine alternative Zustelloption zu wählen. Trotz des vertrauenswürdig klingenden Betreffs und der scheinbar offiziellen Anrede sollten Empfänger skeptisch sein. Eine Überprüfung der Absenderadresse zeigt, dass es sich nicht um eine legitime DHL-Nachricht handelt. Daher wird dringend empfohlen, keine Links in solchen E-Mails zu öffnen und sie stattdessen in den Spam-Ordner zu verschieben.
01.01.2024: Verwirrende Anweisung für den Versand/Lieferung eines Pakets (Fake E-Mail)
Nach den Feiertagen erreichen uns vermehrt Phishing-Mails an die DHL-Kundschaft. Eine solche Mail mit dem Betreff "Neue Versandaktualisierung: Ihr Kundennummer (<beliebige achtstellige Zahl>) Vielen Dank" gibt vor, eine Nachricht vom Kundenservice zu sein. Der Text enthält vage Anweisungen, einen Button mit "VOLLSTÄNDIGER VERSAND HIER" zu klicken. Auffällige Merkmale sind fehlerhafte Rechtschreibung und ein Link, der nicht auf die offizielle DHL-Webseite verweist. Der Hinweis, dass der Link nur 48 Stunden gültig ist, soll zur Eile drängen. Klicken Sie nicht auf den Button und verschieben Sie die Mail unbeantwortet in den Spam-Ordner.
18.12.2023: Aktualisierung der Lieferadresse für Paketzustellung (Fake E-Mail)
Heute wurden wir auf eine E-Mail mit dem Betreff "Sie haben ein Paket, das zugestellt werden muss" aufmerksam, die sich an die DHL-Kundschaft richtet. Die Mail fordert die Aktualisierung Ihrer Lieferadresse über den beigefügten Link, da angeblich Ihr Paket aufgrund einer falschen Adresse nicht zugestellt werden kann. Eine Rücksendegebühr von 2,99€ wird behauptet. Die unpersönliche Anrede, fehlender Firmenname am Ende und eine fehlerhafte Absenderadresse deuten auf Betrug hin. Überprüfen Sie immer die offizielle DHL-Webseite, um gültige Mitteilungen zu identifizieren. In der Weihnachtszeit nehmen Phishing-Mails im Namen von DHL, Hermes, DPD oder UPS zu. Schützen Sie sich, indem Sie solche Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner verschieben.
03.04.2023: Paketankündigung mit ausstehender Zahlung (Fake E-Mail)
Eine Vielzahl an Phishing-Mails wurden heute an Kunden von DHL adressiert. Der Betreff "Die ausstehende Zahlung tätigen", kündigt eine offizielle Paketlieferung von DHL an. Die Gebühr für dieses Paket wurde angeblich noch nicht bezahlt. Diese ausstehende Zahlung soll über den beigefügten Button beglichen werden. Als Fake und somit als Betrug lässt sich diese Mail identifizieren, denn es wird nicht auf die Art der Gebühr hingewiesen. Zusätzlich können offene Kosten immer über die offizielle Webseite der DHL nachgeprüft werden. Wenn Sie sich unsicher sind, verifizieren Sie diese Lieferung. Schieben Sie diese Mail unbeantwortet in den Spam-Ordner.
14.03.2023: Unverzollte Sendung aus dem vereinigten Königreich (Fake E-Mail)
In den vergangenen Tagen erreichten uns viele Mails, die an DHL Kunden adressiert wurden. Der Betreff "EU-GB ZONE "CENTRAL", UNVERZOLLT" wird auch in der Überschrift der Mail wiederholt und es folgt die persönliche Mailadresse als Anrede. In der Mail geht es um eine Sendung aus Großbritannien und es wird auf die offenen Zollgebühren hingewiesen. Es ist wie bei allen Phishing Versuchen ein Button mit der Aufforderung “Zahlung begleichen” in der Mail enthalten. Folgen Sie auf keinen Fall dieser Aufforderung und legen Sie die Mail direkt in den Spam-Ordner.
06.03.2023: Fehlgeschlagene Zustellung durch unvollständige Lieferadresse (Fake E-Mail)
E-Mails im Namen von DHL erreichen zahlreiche Nutzer, wo zur Vervollständigung der Lieferadresse aufgefordert wird. Angeblich kam es zu einer fehlgeschlagenen Zustellung. Der Nutzer soll auf den Link klicken und dort die entsprechenden Daten ausfüllen sowie ein Nachporto leisten. Diese Phishing-Mail ist anhand Rechtschreibfehler, wechselnder Ansprache und dem Absender „Paket | DHL“ (bei genauerer Betrachtung versteckt sich „info@expressdelivery.de“) erkennbar. Bitte seien Sie aufmerksam und schieben Sie diese Mail direkt in den Spam-Ordner.
06.03.2023: Nicht bezahlte Zollabfertigungsgebühren (Fake E-Mail)
DHL-Kunden sind immer wieder von Phishing-Betrug betroffen. So auch aktuell mit einer E-Mail, wo zur Bezahlung aufgerufen wird. In der E-Mail wird auf eine Paketlieferung hingewiesen, die aufgrund von nicht bezahlten Zollabfertigungsgebühren nicht zugestellt werden konnte. Über einen beigefügten Link soll der Kunde die vermeintlich offenen Gebühren bezahlen. Diese Mail hat eine unpersönliche Anrede sowie eine fehlerhafte Absenderadresse. Reagieren Sie nicht, kommen Sie nicht der Aufforderung nach und verschieben Sie die Mail in den Spam-Ordner.
Erkennen von Phishing-Mails und SMS
Phishing-Mails und SMS sind oft schwer zu erkennen. Sie sehen den originalen Nachrichten von Unternehmen wie DHL täuschend ähnlich. Ein genauer Blick kann jedoch helfen, die Masche der Betrüger zu durchschauen.
- Absender prüfen: Überprüfen Sie den Absender der Mail oder SMS. Bei gefälschten Nachrichten ist dieser oft abweichend oder enthält Schreibfehler.
- Inhalt der Nachricht: Achten Sie auf den Inhalt der Nachricht. Fordert der Absender Sie zur Zahlung von Zollgebühren oder Paketgebühren auf, obwohl Sie kein Paket erwarten, sollten Sie stutzig werden.
- Links und Anhänge: Klicken Sie keine Links an und öffnen Sie keine Anhänge, bevor Sie nicht sicher sind, dass die Nachricht echt ist. Diese könnten Schadsoftware enthalten.
- Persönliche Daten: Geben Sie niemals persönliche Daten, wie Ihre Adresse oder Bankdaten, preis.
- Sendungsverfolgung: Prüfen Sie die Sendungsnummer bei DHL direkt auf der offiziellen Webseite. Fake-Nachrichten enthalten oft falsche Sendungsnummern.
Was tun, wenn Sie Opfer von Phishing geworden sind?
Sollten Sie bereits auf eine Phishing-Mail oder SMS reagiert und einen Schaden erlitten haben, ist schnelles Handeln erforderlich. Melden Sie den Betrug umgehend bei der Polizei und bei DHL. Ändern Sie zudem Ihre Passwörter und informieren Sie Ihre Bank über den Vorfall.
Als erfahrener Rechtsanwalt kann ich Ihnen dabei helfen, Ihren verlorenen Geldbetrag durch das Geltendmachen von Schadensersatz gegenüber Ihrer Bank zurückzuholen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.