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Deutsche Invest Immobilien (dii) Insolvenz
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste im Überblick
- Die Deutsche Invest Immobilien investiert in erster Linie in Wohnimmobilien mit großem Wertsteigerungspotenzial
- Nach dem Insolvenzantrag für die Deutsche Invest Immobilien AG hat nun die BaFin ebenfalls einen Antrag auf Insolvenz für die GmbH gestellt
- Anleger sind insofern besorgt, als dass von der Insolvenz ebenfalls Fonds der Gesellschaft betroffen sind
- Kunden sollten durch einen Rechtsanwalt die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen, insbesondere das eventuelle Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen
Hintergrund zur Deutsche Invest Immobilien
Die Deutsche Invest Immobilien wurde im Jahre 2006 gegründet und ist auf Wohnimmobilien mit großem Potenzial hinsichtlich der Wertsteigerung spezialisiert. Die Objekte befinden sich in erster Linie in sogenannten B-Städten sowie Mikrolagen der Metropolen des Landes. Investiert ist das Unternehmen an über 50 Standorten. Aktiv ist die Gesellschaft im Bereich Bau-, Projekt- und Asset-Management.
Die Deutsche Invest Immobilien hat einen Bestand von etwa 13.000 Wohnungen, bei denen sie sich um die Verwaltung kümmert. Die Assets erstrecken sich insgesamt auf über vier Milliarden Euro an Gegenwert. Die dii deckt ein breites Leistungsspektrum ab. Dieses reicht vom Ankauf der Immobilien über die Finanzierung sowie Entwicklung bis hin zum späteren Verkauf. Anleger haben über sogenannte AIF (alternative Investmentfonds) die Möglichkeit, sich an der Gesellschaft zu beteiligen.
Was sind die Gründe für den Insolvenzantrag?
Das Unternehmen nennt mehrere Gründe für den gestellten Insolvenzantrag für die Deutsche Invest Immobilien AG:
- Gestiegene Baukosten
- Politische Unsicherheiten im Hinblick auf die Fördergelder
- Ungünstiges Zinsumfeld
- Weggebrochener Transaktionsmarkt
Sowohl durch den Anstieg der Baukosten als auch die in den letztens 15 Monaten erheblich gestiegene Bauzinsen wächst die Kostenseite im Immobiliensektor deutlich an. Hinzu kommen politische Unsicherheiten, ob bestimmte Fördergelder weiterhin fließen werden.
Diese Tatsachen führten nicht nur zu einer deutlichen Erhöhung der Kosten, sondern ebenfalls dazu, dass sich dringend gebrauchte Einnahmen verschoben haben. Zudem sind entsprechende Finanzierungsgespräche des Unternehmens gescheitert, sodass die Engpässe in der Liquidität nicht überbrückt werden konnten.
Neben diesen Problemen wirtschaftlicher Art gab es zusätzlich in der Deutsche Invest Immobilien Gruppe anscheinend Ungereimtheiten im Hinblick auf Compliance. Der Vorwurf lautet, dass einige Handwerker in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Mitarbeitern des Unternehmens zu hohe Rechnungen ausgestellt haben sollen.
Es soll sich um einen Gesamtschaden von knapp drei Millionen Euro handeln. Auch aufgrund dieses Verdachts nahm unter anderem die BaFin Ermittlungen auf, wie das Handelsblatt berichtete.
Insolvenzantrag der Deutsche Invest Immobilien AG
Bei der Insolvenz der Deutsche Invest Immobilien muss zwischen der AG und der GmbH differenziert werden. Für die Deutsche Invest Immobilien AG mit Sitz in Wiesbaden stellte die Gesellschaft selbst Ende März einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das gilt ebenfalls für weitere Tochtergesellschaften, die operativ tätig sind.
Am 9. April eröffnete das Amtsgericht Frankfurt über das Vermögen der Deutsche Invest Immobilien AG unter dem Aktenzeichen 810 IN 397/24 D das Insolvenzverfahren. Da die Finanzierungsgespräche keinen Erfolg brachten, sah sich das Unternehmen aus den genannten Gründen zu diesem Schritt genötigt.
Geplant ist jedoch zumindest die weitere Fortführung des Unternehmens nach dem Stellen des Insolvenzantrages. Das gilt ebenfalls für die weitere Betreuung und Bewirtschaftung der im Bestand befindlichen Assets.
BaFin stellt Insolvenzantrag für Deutsche Invest Immobilien GmbH
Nachdem die Deutsche Invest Immobilien AG Ende März Insolvenz beantragt hatte, ordnete kurze Zeit später die BaFin ein sogenanntes Veräußerungs- und Zahlungsverbot für die Deutsche Invest Immobilien GmbH an. Zudem stellte sie gleichzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Begründet wurde dieser Schritt mit dem vorherigen Insolvenzantrag seitens der AG als Muttergesellschaft.
Zuständig ist die GmbH vor allem als Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Verwaltung der entsprechenden Fonds, in die Anleger Geld investiert haben. Diese Verwaltung erstreckt sich momentan auf 16 AI-Fonds, deren Gesamtvermögen sich auf etwa 620 Millionen Euro beläuft.
Aus Sicht der BaFin war das Stellen des Insolvenzantrages für die Deutsche Invest Immobilien GmbH nötig geworden, um auf diese Weise die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern. Das soll so lange geschehen, bis eine Entscheidung im Hinblick auf den Insolvenzantrag seitens des Amtsgerichtes Frankfurt vorliegt.
Was können betroffene Anleger jetzt tun?
Anleger sind von den Insolvenzanträgen über das Vermögen der Deutsche Invest Immobilien AG sowie der Deutsche Invest Immobilien GmbH dadurch betroffen, dass damit die Fonds gefährdet sind. Zuständig für die Verwaltung der Fonds ist die Deutsche Invest Immobilien GmbH als Tochtergesellschaft der Deutsche Invest Immobilien AG.
Da in zwei der 16 alternativen Investmentfonds auch Privatanleger Geld investieren konnten, sind diese mit ihrem angelegten Kapital voraussichtlich in negativer Art und Weise von der Insolvenz betroffen. Da bei den Fonds Kapitalverluste drohen, sollten betroffene Anleger im ersten Schritt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Das sind im Wesentlichen mögliche Schadensersatzansprüche, die zum Beispiel aufgrund einer unvollständigen oder fehlerhaften Beratung im Hinblick auf die Anlage in dir Fonds stattgefunden haben könnte. Eine mögliche Ursache wäre, dass der zuständige Anlageberater nicht in ausreichendem Umfang eine Aufklärung über die Risiken der Anlage vorgenommen hat.
Kostenloses Erstgespräch mit CDR Legal nutzen
Möchten Sie sich im Zusammenhang mit dem für die Deutsche Invest Immobilien gestellten Antrag auf Insolvenz über Ihre rechtlichen Optionen informieren? Nutzen Sie das kostenfreie, telefonischen Erstgespräch mit CDR Legal. Die Anwaltskanzlei ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, sodass der Insolvenzantrag der Deutsche Invest Immobilien AG und der GmbH in diesen Bereich fällt.
Innerhalb des Erstgesprächs schildern Sie Ihre Situation und erhalten von CDR Legal umgehend hilfreiche Informationen. Dazu gehört unter anderem, dass Möglichkeiten erörtert werden, rechtliche Mittel auszuschöpfen und zum Beispiel Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.