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Insolvenz von Deutsches Edelmetallhaus GmbH
Über das Vermögen der Deutsches Edelmetallhaus GmbH wurde am 20.12.2024 vom Amtsgericht Köln die Insolvenz eröffnet. Erfahren Sie in diesem Artikel, was die Insolvenz konkret für Sie als Anleger bedeutet und wie Sie ihre Forderung anmelden können.
Rechtsanwältin
Das Deutsche Edelmetallhaus Köln bot Anlegern die Möglichkeit, in Gold, Silber und andere Edelmetalle zu investieren. Mit Bekanntmachung der Insolvenz sollten Sie als Anleger Ihre Forderung rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anmelden, um sich vor einem hohen finanziellen Verlust zu schützen.
Inhalte des Artikels
Hintergründe der Insolvenz von Deutsches Edelmetallhaus
Bereits am 09. August 2024 wurde über die Muttergesellschaft, heygold SE, mitgeteilt, dass das Deutsche Edelmetallhaus mit Sitz in Köln seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und somit einen Antrag auf die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt hat. Die Betriebsprüfung hat steuerliche Differenzen festgestellt, die große finanzielle Einbußen für das Unternehmen haben könnten.
Am 20. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Köln (Az.: 70c IN 158/24) über das Vermögen der Deutsche Edelmetallhaus die Insolvenz eröffnet.
Die Frage, ob tatsächlich Gold mit dem Geld der Anleger gekauft wurde, erscheint uns irrelevant. Nach den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist der Depotbestand der Anleger nämlich nicht identifiziert. Jeder Barren hat eine spezifische Nummer, anhand derer er identifiziert werden kann. Diese Nummer findet sich nicht in den Kaufbestätigungen.
Daher können Anleger vermutlich kein Aussonderungsrecht geltend machen und müssen das veranlagte Geld zur Tabelle anmelden. Dabei dürfte noch zu klären sein, ob es der ursprüngliche Kaufpreis oder der aktuelle Goldpreis ist.
Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden
Als betroffener Anleger ist es jetzt wichtig, die eigenen finanziellen Verluste zu minimieren. Dafür müssen Sie Ihre Forderungen fristgerecht und korrekt anmelden, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden. Verspätete Anmeldungen sind möglich, allerdings fällt eine Prüfungsgebühr an.
Die vom Gericht gesetzte Frist zur Anmeldung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter endet am 12. Februar 2025. Bei der Anmeldung müssen Sie detaillierte Informationen zur Forderung, Entstehungsgrund sowie mögliche Sicherheiten angeben. Eine fehlerhafte Anmeldung kann dazu führen, dass Ansprüche nicht berücksichtigt werden.
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Carsten Koch, wird die Vermögenswerte der Gesellschaft erfassen, verwerten und die Gläubiger quotal befriedigen. Er wird zudem prüfen, ob Anfechtungstatbestände vorliegen – etwa wenn vor der Insolvenz Zahlungen an einzelne Gläubiger erfolgten, die andere benachteiligen könnten. Die Forderungen werden in einem Prüfungstermin am 12. März geprüft und in die Tabelle aufgenommen.
Da das Insolvenzverfahren komplex ist, empfiehlt sich die Begleitung durch einen Anwalt. So kann auch geprüft werden, ob Sonderrechte wie Aussonderungs- oder Absonderungsrechte bestehen, die eine bevorzugte Behandlung im Insolvenzverfahren ermöglichen konnte.
Benötigen Sie als Anleger Unterstützung bei der Anmeldung Ihrer Forderungen? Wir begleiten Sie gerne durch den Prozess, um Ihre Interessen rechtssicher durchzusetzen. Als erfahrene Anwaltskanzlei für Kapitalmarktrecht unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle sowie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen als Anleger.
Mögliche Schadenersatzansprüchen prüfen
Als betroffener Anleger sollten Sie zudem mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Auch wenn aktuell noch nicht feststeht, wie hoch die Insolvenzmasse ausfällt, so ist davon auszugehen, dass sie nicht ausreicht, um alle Forderungen der Gläubiger zu berücksichtigen.
- Haftungsansprüche gegen die Gesellschaft: Es könnte sein, dass die Prüfung der Hintergründe zu den steuerlichen Differenzen Ansprüche der Anleger begründen.
- Schadensersatzansprüche gegen Dritte: Ansprüche gegen Anlageberater oder -vermittler kommen in Betracht, wenn diese ihre Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt haben. Dies kommt besonders zu tragen, wenn Sie als Anleger nicht über die Risiken, die mit der Investition verbunden sind, sowie über den Totalverlust des investierten Geldes aufgeklärt wurden.
Auch bei der Überprüfung von Schadenersatz ist anwaltliche Unterstützung ratsam, um sich über Ihre Ansprüche zu informieren und rechtliche Optionen zu abzustimmen.
Kostenloses Erstgespräch mit CDR Legal nutzen
Möchten Sie sich als Anleger über Ihre rechtlichen Optionen informieren? Nutzen Sie die kostenfreie, telefonische Ersteinschätzung mit CDR Legal. Als Anwaltskanzlei sind wir auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Innerhalb des Erstgesprächs erhalten Sie von uns umgehend hilfreiche Informationen und eine Einschätzung Ihrer Situation.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.