Das Deutsche Edelmetallhaus Köln bot Anlegern die Möglichkeit, in Gold, Silber und andere Edelmetalle zu investieren. Mit Bekanntmachung der Insolvenz sollten Sie als Anleger Ihre Forderung rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anmelden, um sich vor einem hohen finanziellen Verlust zu schützen. 

Hintergründe der Insolvenz von Deutsches Edelmetallhaus

Bereits am 09. August 2024 wurde über die Muttergesellschaft, heygold SE, mitgeteilt, dass das Deutsche Edelmetallhaus mit Sitz in Köln seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und somit einen Antrag auf die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt hat. Die Betriebsprüfung hat steuerliche Differenzen festgestellt, die große finanzielle Einbußen für das Unternehmen haben könnten. 

Am 20. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Köln (Az.: 70c IN 158/24) über das Vermögen der Deutsche Edelmetallhaus die Insolvenz eröffnet.

Die Frage, ob tatsächlich Gold mit dem Geld der Anleger gekauft wurde, erscheint uns irrelevant. Nach den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist der Depotbestand der Anleger nämlich nicht identifiziert. Jeder Barren hat eine spezifische Nummer, anhand derer er identifiziert werden kann. Diese Nummer findet sich nicht in den Kaufbestätigungen. 

Daher können Anleger vermutlich kein Aussonderungsrecht geltend machen und müssen das veranlagte Geld zur Tabelle anmelden. Dabei dürfte noch zu klären sein, ob es der ursprüngliche Kaufpreis oder der aktuelle Goldpreis ist. 

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Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden

Als betroffener Anleger ist es jetzt wichtig, die eigenen finanziellen Verluste zu minimieren. Dafür müssen Sie Ihre Forderungen fristgerecht und korrekt anmelden, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden. Verspätete Anmeldungen sind möglich, allerdings fällt eine Prüfungsgebühr an.

Die vom Gericht gesetzte Frist zur Anmeldung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter endet am 12. Februar 2025. Bei der Anmeldung müssen Sie detaillierte Informationen zur Forderung, Entstehungsgrund sowie mögliche Sicherheiten angeben. Eine fehlerhafte Anmeldung kann dazu führen, dass Ansprüche nicht berücksichtigt werden.

Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Carsten Koch, wird die Vermögenswerte der Gesellschaft erfassen, verwerten und die Gläubiger quotal befriedigen. Er wird zudem prüfen, ob Anfechtungstatbestände vorliegen – etwa wenn vor der Insolvenz Zahlungen an einzelne Gläubiger erfolgten, die andere benachteiligen könnten. Die Forderungen werden in einem Prüfungstermin am 12. März geprüft und in die Tabelle aufgenommen.

Da das Insolvenzverfahren komplex ist, empfiehlt sich die Begleitung durch einen Anwalt. So kann auch geprüft werden, ob Sonderrechte wie Aussonderungs- oder Absonderungsrechte bestehen, die eine bevorzugte Behandlung im Insolvenzverfahren ermöglichen konnte. 

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Mögliche Schadenersatzansprüchen prüfen

Als betroffener Anleger sollten Sie zudem mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Auch wenn aktuell noch nicht feststeht, wie hoch die Insolvenzmasse ausfällt, so ist davon auszugehen, dass sie nicht ausreicht, um alle Forderungen der Gläubiger zu berücksichtigen.

  • Haftungsansprüche gegen die Gesellschaft: Es könnte sein, dass die Prüfung der Hintergründe zu den steuerlichen Differenzen Ansprüche der Anleger begründen.
  • Schadensersatzansprüche gegen Dritte: Ansprüche gegen Anlageberater oder -vermittler kommen in Betracht, wenn diese ihre Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt haben. Dies kommt besonders zu tragen, wenn Sie als Anleger nicht über die Risiken, die mit der Investition verbunden sind, sowie über den Totalverlust des investierten Geldes aufgeklärt wurden.

Auch bei der Überprüfung von Schadenersatz ist anwaltliche Unterstützung ratsam, um sich über Ihre Ansprüche zu informieren und rechtliche Optionen zu abzustimmen. 

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