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Negativzinsen bei Banken teilweise unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Banken keine Negativzinsen (sogenannte Verwahrentgelte) auf Guthaben bei Spar‑ und Tagesgeldkonten erheben dürfen.
Rechtsanwältin
Bei Girokonten hingegen sind solche Entgelte nur zulässig, wenn die vertraglichen Klauseln vollständig transparent und verständlich formuliert sind.
Inhalte des Artikels
Was sind Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen?
Verwahrentgelte – umgangssprachlich oft als Negativzinsen bezeichnet – sind Gebühren, die Banken auf Einlagen ihrer Kunden erheben, wenn diese über einem bestimmten Freibetrag liegen. Das bedeutet: Sparer zahlen dafür, dass sie Geld auf dem Konto haben.
Hintergrund war lange Zeit das Niedrigzinsumfeld der Europäischen Zentralbank (EZB), das die Banken dazu veranlasste, Kosten für überschüssige Einlagen an ihre Kunden weiterzugeben. Diese Praxis führte zu einer Abkehr vom klassischen Sparmodell, bei dem Sparer auf ihre Guthaben Zinsen erhielten.
Was hat der BGH entschieden?
Der BGH unterscheidet in seinem Urteil in vier Verfahren (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23) die Art des Guthaben-Kontos:
- Kein Verwahrentgelt bei Spar- und Tagesgeldkonten: Der BGH urteilte, dass Negativzinsen auf Tagesgeld- und Sparkonten unzulässig sind. Diese Kontoarten dienen ausdrücklich dem Sparzweck. Gebühren dafür, dass Kunden dort Geld lagern, seien mit dem Vertragstyp unvereinbar und benachteiligen Verbraucher unangemessen.
- Nur bei klarer Regelung sind Negativzinsen bei Girokonten zulässig: Bei Girokonten kann ein Verwahrentgelt erlaubt sein – aber nur, wenn die Bank klar und verständlich im Vertrag darlegt, wann und in welcher Höhe dieses Entgelt anfällt. Fehlen Transparenz oder verständliche Regelungen, sind die Klauseln unwirksam. Der BGH begründete das Urteil damit, dass ein Girokonto nicht primär der Geldanlage dient, sondern ein Vertrag über verschiedene Dienstleistungen ist. Für die Verwahrung des Geldes also Gebühren zu verlangen ist dementsprechend also in Ordnung — wenn der Vertrag und die Klauseln transparent genug sind.
Was bedeutet das Urteil für Sie als Verbraucher?
Haben Sie in den vergangenen Jahren Verwahrentgelte gezahlt? Dann können Sie sich unter Umständen wieder zurückfordern– insbesondere bei Spar- oder Tagesgeldkonten.
Als Verbraucher sollten Sie:
- Kontoauszüge und Vertragsunterlagen prüfen, insbesondere von 2020 bis 2024.
- Höhe der gezahlten Verwahrentgelte ermitteln.
- Bank schriftlich zur Rückerstattung auffordern, unter Verweis auf das BGH-Urteil vom 04.02.2025.
- Verjährung prüfen: Ansprüche aus 2022 verjähren zum 31.12.2025 – rechtzeitig handeln!
- Juristischen Rat einholen, falls die Bank die Rückzahlung ablehnt oder unklar ist, ob ein Anspruch besteht.
So unterstützt Sie CDR Legal bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
Sollte Ihre Bank die Rückzahlung verweigern oder Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schwierigkeiten stoßen, ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll. In unserem kostenfreien Erstgespräch prüfen wir Ihre Situation und geben Ihnen bereits eine Einschätzung für das weitere Vorgehen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.