-
Schreiben Sie uns Fall schildern
-
Ihr kostenloses Erstgespräch 08031 / 7968029
-
Sie brauchen sofort Hilfe? Termin eintragen

Neues BGH Urteil: Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern
Rechtsanwältin
Haben Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung an Ihre Bank gezahlt? Als betroffener Kreditnehmer sollten Sie jetzt Ihren Darlehensvertrag sorgfältig überprüfen lassen. Das gilt insbesondere, wenn Sie in den letzten Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben und Kunde bei der Volksbank, Sparda-Bank oder Sparkasse sind.
Ob ein Anspruch auf Rückzahlung besteht, der Vertrag fehlerhafte Berechnungen oder unklare Klauseln beinhaltet, lässt sich mit Unterstützung eines Anwalts prüfen. In einer kostenlosen Erstberatung erhalten Sie von unserer Kanzlei eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation und Hinweise zur weiteren Vorgehensweise.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die Sie der Bank dafür zahlen, dass Sie einen Kredit vorzeitig zurückzahlen. Wenn Sie als Kreditnehmer Ihr Darlehen vorzeitig (vor Fälligkeit) zurückzahlen, entgehen der Bank Zinszahlungen. Wäre der Kredit bis zum ursprünglichen Laufzeitende weitergezahlt worden, hätte die Bank diese Zinszahlen erhalten. Mit Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung soll dieser Verlust der Bank kompensiert werden.
Die Kreditinstitute können auch bei Verbraucherkrediten eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Gerade der Ausfall der Zinsen bei Immobiliendarlehen ist immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten.
Möchten Sie als Kreditnehmer eine außerplanmäßige Tilgung bzw. Rückzahlung Ihres Darlehens vornehmen? Dann wird die Bank für den entstehenden Zinsschaden voraussichtlich eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern.
Was besagt das BGH Urteil vom 03. Dezember 2024?
In diesem konkreten Fall (Aktenzeichen XI ZR 75/23) hatte eine Volksbank Vertragsklauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung verwendet, die laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit entsprachen. Die entscheidende Passage lautete wie folgt:
"Die auf der Grundlage der so ermittelten Nettozinsverschlechterungsrate für die Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens sich ergebenden Zinseinbußen werden dann auf den Zeitpunkt der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung abgezinst."
Grundsätzlich ist der Hinweis auf die Berechnung nach der Aktiv-Passiv-Methode korrekt. Nicht korrekt befand der BGH jedoch den Hinweis auf die "Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens." Daraus könne der Verbraucher nicht entnehmen, dass dies nur die Zeit der laufenden Zinsvereinbarung betrifft. Ein durchschnittlicher Verbraucher dürfte hier von der Gesamtlaufzeit des Darlehens ausgehen. Das ist aber falsch, da die Vorfälligkeitsentschädigung nur bis zur Zinsanpassung berechnet werden darf.
Der BGH entschied daher, dass es von der Bank nicht rechtmäßig war, die Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Dieses Urteil hat somit Wirkung auf zahlreiche Kreditverträge, insbesondere wenn Verträge ähnliche Klauseln beinhalten.
Was bedeutet das für Sie als Darlehensnehmer?
Das Urteil betrifft insbesondere Kunden, die in den letzten Jahren Darlehensverträge bei Volksbanken, Sparda-Banken oder Sparkassen abgeschlossen haben. Da viele dieser Banken ähnliche Klauseln in ihren Verträgen verwenden, könnten betroffene Kunden nun die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern oder sich bei einer geplanten vorzeitigen Ablösung des Darlehens auf die Unwirksamkeit der entsprechenden Klauseln berufen. Allerdings: Vorfälligkeitsentschädigungen, die 2021 und früher gezahlt wurden, dürften unter Umständen bereits verjährt sein.
Das sind die wichtigsten Punkte des BGH Urteils für Sie als Verbraucher:
- Banken müssen alle relevanten Informationen zur Berechnung und Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung detailliert und ordnungsgemäß darlegen.
- Klauseln mit ungenauen Regelungen und Berechnungen zur Vorfälligkeitsentschädigung werden dadurch unwirksam.
- Verbraucher können zu viel gezahlte Beträge auch nachträglich zurückfordern.
Möchten Sie also ein Darlehen vorzeitig ablösen oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück erhalten, sollten Sie überprüfen lassen, ob Sie von dieser Rechtsprechung profitieren.
So kann CDR Legal Ihnen helfen
In den meisten Fällen sind es entweder Vertrags- oder Berechnungsfehler, die dazu führen, dass die Bank Ihnen eine bereits gezahlte Entschädigung zurückerstatten muss. Mit dem BGH Urteil steht somit fest: Die Bank muss alle Informationen und Klauseln zur Berechnung und Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ordnungsgemäß vorlegen, andernfalls können Sie die gesamte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen.
In einem kostenlosen Erstgespräch überprüfen wir Ihre rechtlichen Ansprüche und Situation. Wir sind als Kanzlei auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und konnten bereits zahlreiche Mandanten in ähnlichen Fällen erfolgreich vertreten.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
Erstkontakt zu CDR Legal
Füllen Sie ganz einfach das folgende Kontaktformular aus und wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch.


