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Überweisungsbetrug
Ob im Online-Banking oder mit einem beleghaften Überweisungsträger: Die Anzahl der Betrugsfälle mit Überweisungen nimmt stetig zu. Bei den unautorisierten Transaktionen kommt es oft zu einem hohen finanziellen Schaden für die Opfer. Gehören Sie zu den betroffenen Bankkunden, sollten Sie schnell handeln. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie eine Fake-Überweisung erkennen, was Sie unternehmen sollten und wer beim Überweisungsbetrug haftet.
Beispiele: Ausgewählte Gerichtsurteile zu Betrugsfällen, die CDR Legal in den vergangenen Monaten erstritten hat (PDF-Dateien): 112 C 100/23 (AG Bonn) 🞄 318 O 21/23 (LG Hamburg) 🞄 2-27 O 79/23 (LG Frankfurt am Main)
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Für den Überweisungsbetrug nutzen die Täter verschiedene Methoden
- Melden Sie den Vorfall Ihrer Bank und der Polizei
- Verlangen Sie Schadensersatz von Ihrem Finanzinstitut
- Suchen Sie juristischen Beistand, sollte die Bank den Schadensersatz nicht leisten wollen
Was ist Überweisungsbetrug?
Bei einem Überweisungsbetrug verschaffen sich die Täter einen finanziellen Vorteil durch den elektronischen Zahlungsverkehr. Über verschiedene Methoden gelangen die Betrüger an die Kontodaten ihrer Opfer, um im Anschluss unautorisiert Geld auf ein anderes Bankkonto zu überweisen. Oft handelt es sich dabei um Zahlungen ins Ausland, bei denen die Empfänger nicht mehr aufzufinden sind. Der Betrag der fremden Überweisung variiert dabei.
Während Cyberkriminelle sich am Online-Banking ihrer Opfer zu schaffen machen, meldet die Polizei auch Fälle von beleghaften Überweisungsbetrügen. Oft gehen dieser Straftat betrügerische Kontoeröffnungen voraus, bei denen die Täter eine gefälschte Unterschrift des Verbrauchers nutzen.
Betrugsmasche Geld überweisen
Überweisungsbetrug kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen und ist sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen eine ernsthafte Bedrohung. Die Betrüger nutzen dafür verschiedene Methoden:
- Phishing: Beim Phishing nutzen die Betrüger gefälschte E-Mails, SMS oder Anrufe von einem angeblichen Bankmitarbeiter, um sensible Informationen wie die Kontonummer, Passwörter oder persönliche Identifikationsnummern (PINs) von ahnungslosen Opfern zu erhalten. Geben Sie als Kontoinhaber Ihre Bankdaten weiter, können die Täter diese für kriminelle Zwecke nutzen.
- Gefälschte Rechnungen: Betrüger können außerdem gefälschte Rechnungen erstellen. Diese erwecken oft den Eindruck, von einem legitimen Unternehmen oder Kreditinstitut zu stammen, sodass die Kontoinhaber Geld auf fremde Konten überweisen.
- Identitätsdiebstahl: Bei einem Identitätsdiebstahl ist besondere Vorsicht geboten. Verfügen die Betrüger über Ihre persönlichen Daten und Ihre Bankdaten, können sie diese für betrügerische Überweisungen und vermeintliche Kontoeröffnungen in Ihrem Namen nutzen.
- Kompromittierte Konten: Cyberkriminelle können auch direkt Ihr Konto bei der Bank oder Sparkasse angreifen. Durch Sicherheitslücken gelangen Sie an Ihre Zugangsdaten und können so betrügerische Transaktionen durchführen.
Nutzen die Täter Ihr Bankkonto für kriminelle Zwecke, sollten Sie schnell handeln. Ansonsten ist es möglich, dass Sie selbst als verdächtige Person auftreten. Schließlich geht der Überweisungsbetrug oft mit einem Geldwäscheverdacht einher, der zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe nach Strafgesetzbuch (StGB) führen kann. Sollten Sie sich damit bereits konfrontiert sehen, schalten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt ein. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und unterstützt Sie mit der entsprechenden Expertise.
Strafe für den Überweisungsbetrug
Laut § 263 StGB ist jeglicher Betrug strafbar. Eine Person, die sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen und damit einer anderen Person schaden möchte, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Auch der Überweisungsbetrug zählt zu diesen Betrugsfällen.
Wenn die betrügerische Überweisung Teil eines größeren Betrugsplans ist, kommen auch andere Abschnitte des Strafgesetzbuches zum Tragen. Wichtig ist unter anderem der § 261 StGB zur Geldwäsche. Gemäß Absatz 2 des § 261 StGB wird die Geldwäsche mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wenn es sich um eine besondere Schwere der Fälle handelt.
Wie können Sie eine Fake-Überweisung erkennen?
Die Betrugsmasche mit Überweisungen findet nicht nur im Internet statt, sondern auch über betrügerische Rechnungen. Dies sind einige Anzeichen, die auf einen möglichen Überweisungsbetrug hinweisen:
- Unbekannter Absender der Überweisungsanfrage
- Ungewöhnliche Überweisungs- oder Bestätigungsanfragen
- Fehlerhafte oder fehlende Informationen über den Empfänger
- Abweichende Rechnungsadresse
- Ungewöhnliche Kommunikation
- Rechtschreibfehler in den entsprechenden Schreiben
Es ist wichtig, immer wachsam zu bleiben und Verdachtsfälle von betrügerischen Überweisungen ernst zu nehmen. Im Zweifel können Sie sich direkt an das Finanzinstitut oder das Rechnung stellende Unternehmen wenden. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, um auf ungewöhnliche Transaktionen aufmerksam zu werden und überprüfen Sie Rechnungen im Detail.
Schutz vor fremden Überweisungen von Ihrem Konto
Für Kunden von Banken ist es besonders wichtig, sich vor dem Überweisungsbetrug und anderen Betrugsfällen zu schützen. Denn nicht immer kann das Finanzinstitut die betrügerischen Transaktionen rückgängig machen.
Überprüfen Sie stets die Glaubwürdigkeit der Rechnungen und Überweisungsanfragen, die Sie erhalten. Kontrollieren Sie die Angaben im Detail und seien Sie besonders wachsam bei Rechtschreibfehlern und fehlenden oder falschen Informationen zum Empfänger. Dies gilt nicht nur für postalische Rechnungen, sondern auch für Anfragen, die Sie per E-Mail oder SMS erhalten. Auch bei einem Anruf von einem vermeintlichen Mitarbeiter Ihrer Bank oder Sparkasse sollten Sie Vorsicht walten lassen.
Im Internet ist es besonders wichtig, dass Sie nur vertrauenswürdige Zahlungsmethoden nutzen. Schützen Sie außerdem Ihren Computer mit einem Antiviren-Programm und verwenden Sie ausschließlich starke Passwörter. In einigen Fällen kann auch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung sinnvoll sein.
Ebenso ist es wichtig, dass Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und die darauf stehenden Transaktionen überprüfen. Um einen Überweisungsbetrug zu vermeiden, können Sie all diese Schutzmaßnahmen ergreifen. Sind Sie bereits Opfer einer fremden Überweisung geworden, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen.
Das sollten Sie beim Überweisungsbetrug unternehmen
Um einen größeren Schaden zu vermeiden und bei der Verfolgung der Täter zu helfen, sollten Sie im Fall eines Überweisungsbetrugs schnell handeln. Dafür können Sie folgende Handlungen setzen:
- Melden Sie den Betrug Ihrer Bank: Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Bank, Ihr Kreditinstitut oder den ausgewählten Zahlungsdienstleister über die betrügerische Überweisung. Je schneller Sie den Vorfall melden, desto besser sind Ihre Chancen, dass das Finanzinstitut Maßnahmen ergreifen kann, um das Geld zurückzubuchen oder weitere betrügerische Transaktionen zu verhindern.
- Dokumentieren Sie den Vorfall: Sammeln Sie alle relevanten Informationen, einschließlich der Transaktionsdetails, E-Mails, Nachrichten oder Anrufe, die mit dem Betrug zusammenhängen. Diese Informationen können bei der Untersuchung und Klärung des Falls hilfreich sein.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Melden Sie den Überweisungsbetrug bei der Polizei und erstatten Sie eine Strafanzeige. Bringen Sie alle verfügbaren Beweise mit, um den Fall zu unterstützen. Die Polizei kann eine Untersuchung einleiten und Ihnen weitere Anleitungen geben.
- Informieren Sie andere relevante Behörden: Je nach den Umständen des Betrugs kann es ratsam sein, auch andere Behörden zu informieren, wie die Verbraucherschutzbehörde oder die Finanzaufsichtsbehörde. Liegt ein Identitätsdiebstahl mit Ihrer Unterschrift vor, sollten Sie auch die Schufa informieren, um Ihre Kreditwürdigkeit zu bewahren.
- Erhöhen Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen: Überprüfen Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen für Online-Banking, Passwörter und Zugriffsberechtigungen. Aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihre Passwörter und aktivieren Sie zusätzliche Sicherheitsfunktionen wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
In einigen Fällen ist es möglich, dass Ihr Finanzinstitut die Transaktionen zurückrufen kann. So können Sie den finanziellen Schaden wiedergutmachen. Ist dies keine Option, sollten Sie mit einem erfahrenen Rechtsanwalt die Haftungsfrage überprüfen.
Überweisungsbetrug: Wer haftet?
In der Regel übernimmt das Finanzinstitut oder das Kreditinstitut die Verantwortung für den Schaden ihrer Kunden im Falle einer betrügerischen Überweisung. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Sie als Bankkunde nicht fahrlässig gehandelt haben. Geben Sie etwa Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking wissentlich weiter oder fallen Sie auf eine offensichtliche Phishing-Attacke herein, können Sie zur Mithaftung bewegt werden.
Außerdem ist die Bank nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Unterschrift bei einem Überweisungsbetrug so überzeugend gefälscht ist, dass sie kaum von der echten zu unterscheiden ist. Diese Regelung ergibt sich aus § 676 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wobei eine hochwertige Fälschung einer Unterschrift ein seltenes Ereignis darstellt, das im alltäglichen Geschäftsbetrieb einer Bank nicht sofort erkannt werden kann.
In der Praxis kommt es immer wieder zu Fällen, in denen sich das Finanz- oder Kreditinstitut zunächst weigert, den Schadensersatz zu übernehmen. Dies auch, wenn Sie als Kunde nicht fahrlässig mit Ihren Daten umgegangen sind. An dieser Stelle sollten Sie juristischen Beistand suchen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
So unterstützt Sie CDR Legal
Sind Sie Opfer eines Überweisungsbetrugs geworden, ob über einen beleghaften Überweisungsträger oder im Internet, sollten Sie schnell handeln. Nur so können Sie einen größeren Schaden umgehen. Weigert sich Ihr Finanzinstitut, Ihnen den Schaden zu ersetzen, kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen.
Kostenloses Erstgespräch
Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und steht Ihnen mit der entsprechenden Expertise zur Seite. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Ausgangslage und besprechen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen, um Ihre Rechte durchzusetzen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M)