Rechtsanwältin Janett Moll

Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Janett Moll - CDR Legal

Rechtsanwältin Janett Moll hat ihr Studium der Rechtswissenschaften sowie das zweite Staatsexamen in München absolviert und ist seit 2010 selbstständig tätig. Ihre fachliche Expertise hat sie durch den erfolgreichen Abschluss von zwei Fachanwaltslehrgängen weiter vertieft: Seit 2015 ist sie berechtigt, den Titel Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen, und bereits 2014 erwarb sie die Qualifikation für den Titel Fachanwältin für Medizinrecht.

Als ständige Autorin von Fachbeiträgen im Medizinrecht für die renommierte juristische Datenbank JURIS unterstreicht sie ihre wissenschaftliche Kompetenz in diesem Bereich. Mit ihrer Spezialisierung auf Bankrecht und Medizinrecht berät und vertritt sie unter anderem Krankenversicherungen in Regressprozessen. Darüber hinaus verfügt sie über umfassende Erfahrung und Verhandlungsgeschick in den Bereichen Kreditvertragsrecht, Finanzberaterhaftung, Kapitalanlagen und Online-Banking-Betrug.

Ihre rechtliche Unterstützung: Mit Empathie, Kompetenz und Transparenz.

Schaffen Sie sich Klarheit über Ihre rechtliche Situation – kostenlos und unverbindlich im Erstgespräch. So funktioniert’s:

Ihre Vorteile bei CDR Legal

  • Ausschließliche Annahme von Fällen mit realistischen Erfolgschancen
  • Volle Kostentransparenz vor jeder Leistung
  • Anwälte mit langjähriger Erfahrung und juristischer Präzision
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Häufige Fragen

Wann erhalte ich die kostenlose Ersteinschätzung?

Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren, rufen wir Sie wie gewünscht an. Bei Kontaktaufnahme über das Kontaktformular melden wir uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen. Falls die Ersteinschätzung einmal nicht möglich sein sollte, melden wir uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

Was kann ich von CDR Legal erwarten?

Eine ehrliche, transparente, kompetente und verständliche Beratung. Wir setzen uns engagiert und persönlich für Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen ein und begleiten Sie mit einem klaren Blick auf Chancen und Risiken – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Falls. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig darüber, damit Sie selbst eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hängen die Kosten vom Gegenstandswert Ihres Falls ab. Falls dieser unklar ist oder ein Sonderfall vorliegt, vereinbaren wir gemeinsam einen Stundensatz.

Wer übernimmt die Kosten?

Zum kostenlosen Service unserer Kanzlei gehört auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ist diese negativ, sprechen wir mit Ihnen Schritt für Schritt über die Kosten und Risiken. Wir berechnen Ihnen ausschließlich Kosten, die wir vorab mit Ihnen besprochen haben. Gerade wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, gehen wir sehr umsichtig mit Ihrem Fall um.

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