Klageführend sind die Venture Plus Anwälte Ammersbach Unzicker. Diese beabsichtigen Forderungen gegen die Anleger in Höhe der ausstehenden Einlagen/Raten feststellen zu lassen. Behauptet wird, die Beteiligungshöhe der Anleger sei unklar und zur Endabrechnung müsse diesbezüglich Klarheit herrschen.

Nun erhalten viele Anleger, die niemals bestritten haben, ihre Einlage nicht voll erbracht zu haben, diese Feststellungsklagen. Problematisch ist dabei vor allem, dass die Beteiligungshöhe dieser Anleger nach Einschätzung der Kanzlei CDR Legal gar nicht unklar ist. Die betreffenden Anleger haben schließlich niemals bestritten, ihre Einlage nicht voll erbracht zu haben. Und können jetzt darauf verweisen, dass zunächst eine Auseinandersetzungsberechnung vorliegen muss.

Betroffene sollten sich der Feststellungsklage stellen. Sie sollten die vom Gericht gesetzte Frist keinesfalls verstreichen lassen. Sonst ergeht ein Versäumnisurteil und Sie müssten die Kosten des Verfahrens tragen.

Hintergrund der Venture Plus (V+) Fonds

Die Gesellschaft wurde 2005 gegründet. Beteiligen konnte man sich an verschiedenen Fonds. U.a. auch an den nunmehr in Liquidation befindlichen V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG. Die Fonds investierten nicht direkt in eine Anlageklasse, z.B. eine Immobilie. Um das Risiko zu streuen wurde in verschiedene andere Fonds und Vermögensgegenstände investiert. Offensichtlich lief es aber nicht so gut, wie geplant. Die Gesellschaften sollen nunmehr aufgelöst werden. Dabei ist ein Ausgleich zwischen den Anlegern durchzuführen, so dass jeder im Verhältnis zu seiner Beteiligungssumme gleich viel eingezahlt hat. Viele Anleger haben jedoch schon frühzeitig mit der Ratenzahlung aufgehört, da sie nicht mehr an den Erfolg der Unternehmung glaubten.

Mit einem Emissionsvolumen von 50 Mio. bis 100 Mi0. EUR pro Fonds wurden tausende Anleger eingeworben. Die Anleger konnten ihre Beteiligung einmalig oder in Raten zahlen.

Ende 2019 wurde die Liquidation der drei Fonds beschlossen.

Video Einleitung zum Thema "V+ Fonds - muss ich die noch ausstehenden Raten jetzt auf einmal zahlen?" von Rechtsanwältin Corinna Ruppel
Video Einleitung zum Thema "V+ Fonds - muss ich die noch ausstehenden Raten jetzt auf einmal zahlen?" von Rechtsanwältin Corinna Ruppel
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Was sollen Anleger der Venture Plus (V+) Fonds tun?

Falls Sie gerade eine Feststellungsklage erhalten haben, müssen Sie sich der Klage stellen. Die vom Gericht gesetzte Frist sollten Sie keinesfalls verstreichen lassen.

Als Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG oder V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG, sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Es ist genau zu prüfen, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung zutreffend ist. Ob vielleicht bereits in der Vergangenheit gekündigt oder widerrufen wurde.

Auch möchten wir darauf hinweisen, dass es sich hier um eine Feststellungsklage handelt, nicht um eine Leistungsklage. D.h., auch wenn das Gericht der Klage der Gegenseite stattgeben würde, heißt das nicht, dass sie sofort den geltend gemachten Betrag bezahlen müssen. Stattdessen muss die Gesellschaft noch eine Auseinandersitzungsberechnung erstellen. Dies wird noch eine Weile dauern und es ist zu vermuten, dass der Betrag nicht so hoch ausfällt, wie jetzt in der Klage geltend gemacht.

Zur Durchsetzung Ihrer Interessen kann CDR Legal Sie gerne unterstützen. Unsere Kanzlei ist schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Wir begleiten bereits eine Vielzahl von Anlegern der Venture Plus (V+) Fonds, die bereits Anfang des Jahres verklagt wurden. Von dieser Erfahrung können Sie profitieren.

Rufen Sie uns gerne an oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht. Im gemeinsamen Gespräch klären wir Ihre Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.

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